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[lexicon='VW'][/lexicon] hat mit der Umrüstung seiner manipulierten Diesel-Fahrzeuge begonnen. Was betroffene Kunden nicht unbedingt wissen: Wer den Rückruf verweigert, darf sein Auto theoretisch gar nicht mehr weiterfahren. "Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, können außer Betrieb gesetzt werden", teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf Anfrage von FOCUS Online mit.
Einige Modelle des Pickups [lexicon='VW'][/lexicon] Amarok fallen nicht unter die Gruppe III, sondern nur unter die Gruppe II. "Hierfür hat Volkswagen schriftlich erklärt, geeignete Optimierungen durchzuführen. Das KBA wird zuvor das verbesserte Emissionsminderungskonzept auf seine Wirksamkeit hin überprüfen", heißt es aus dem BMVI. Interessantes Detail am Rande: Obwohl eigentlich das KBA für die Zulassung von Fahrzeugen zuständig ist, wollte das Amt Fragen zu diesem Thema nicht direkt beantworten und verwies auf das BMVI.
Rechtsanwälte wie Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf, die geschädigte [lexicon='VW'][/lexicon]-Kunden vertritt, halten das Vorgehen der Bundesregierung für fragwürdig. "Der Verkehrsminister verhält sich wiederholt nicht gesetzeskonform. Die Feststellungen im Bericht der Untersuchungskommission 'Volkswagen' und die arglistige Täuschung von VW im dortigen Abgasskandal hätten von Gesetzes wegen sofort zur Stilllegung aller Fahrzeuge führen müssen. Erst wenn dann im Rahmen der Neubeantragung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch den Hersteller nachgewiesen wird, dass dann gemäß § 38 [lexicon='Abs'][/lexicon]. 1 BImschG bei bestimmungsgemäßen Betrieb der Fahrzeuge die einzuhaltenden Grenzwerte nicht überschritten werden, dürften die Fahrzeuge von Gesetzes wegen weiter fahren", so Ulbrich.
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