Die Blauen im Aussenspiegel sind schon erlaubt. Die Leuchten doch nur wenn die Umfeldbeleuchtung an ist und nicht wärend der fahrt.
Ich wäre mir da nicht so sicher, was sagt denn der TÜV dazu.
In Deutschland sind die sogenannten "akustischen Schließrückmeldesysteme" auch verboten seien. Sind auch nicht bei der Fahrt an, nur kurz beim " öffnen".
1. Die Benutzung der Chirp-Funktion ist im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 [lexicon='Abs'][/lexicon].2; StVO §16 [lexicon='Abs'][/lexicon].1; StVO §30 [lexicon='Abs'][/lexicon].1; StVZO §35e [lexicon='Abs'][/lexicon].1; StVZO §55 [lexicon='Abs'][/lexicon].4 und Richtlinie 95/56/EG vor.