Abgasskandal bei VW


  • Zitat:
    Ingolstadt/Wolfsburg - Bei den Razzien gegen Audi im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre haben Berichten zufolge auch [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzernchef Matthias Müller und Audi-Chef Rupert Stadler Besuch von den Ermittlern bekommen. Wie die «Bild am Sonntag» schreibt, gab es am vergangenen Mittwoch Durchsuchungen bei Top-Managern - dem Blatt lag ein entsprechender Gerichtsbeschluss vor. Die federführende Staatsanwaltschaft München II bestätigte am Sonntag jedoch nicht, dass Müller und Stadler persönlich im Visier sind. Schon zuvor hatte es geheißen, die Ermittlungen richteten sich aktuell gegen Unbekannt.

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  • Zitat:
    Ein Autohaus muss einem Kunden ein neues Fahrzeug liefern. Zu diesem Urteil kam heute das Landgericht Offenburg. Das ganze als Reaktion auf den [lexicon='VW'][/lexicon]-Abgas-Skandal. Der Kunde hatte bei dem Autohaus einen Wagen gekauft, der mit einer Vorrichtung zur Manipulation der Abgaswerte ausgestattet war. Es geht um einen Volkswagen, Typ [lexicon='Tiguan'][/lexicon], den der Kunde zum Preis von rund 41.000 Euro gekauft hatte - noch vor Bekanntwerden des Abgasskandals. Als er entdeckte, dass auch in seinem Auto die Schummel-Software verbaut war, verlangte er vom Autohaus die Rücknahme und die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Das Autohaus weigerte sich, wurde nun aber zu just diesem Schritt verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts war das gekaufte Fahrzeug mangelhaft. Dem Käufer stehe deshalb die Wahl zu, ob er die Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung eines neuen, mangelfreien Fahrzeugs wolle. Da der Kunde sich für die letzte Variante entschied, müsse das Autohaus tauschen und nachliefern.


    bigbeifall

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  • Das Landgericht Neuruppin verhandelt einen ersten Fall in der Diesel-Affäre des [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzerns. Die Käuferin eines Škoda fordert von ihrem Autohaus in Neuruppin, dass es den Wagen mit der „Schummelsoftware“ zurücknimmt. Auch das Gericht riet dem Autohaus, genau das zu tun. Ein Urteil gibt es in diesem Fall noch nicht.

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  • Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte [lexicon='VW'][/lexicon] wegen des Dieselskandals verpflichtet, betroffene PKW umzurüsten. Die Deutsche Umwelthilfe wirft der Behörde vor, die falschen Maßnahmen eingeleitet zu haben – und zieht nun vor Gericht.


    Zitat:
    Hamburg Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wegen der Dieselkrise von Volkswagen Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt eingereicht. Die Organisation wirft der Flensburger Zulassungsbehörde vor, die falschen Maßnahmen eingeleitet zu haben, um den Abgasbetrug zu beenden. Der vom KBA angeordnete Rückruf der 2,4 Millionen betroffenen Fahrzeuge sei nicht geeignet, um die Abgasgrenzwerte auf der Straße zu erreichen. Die Typgenehmigung sei damit unwirksam. „Wir wollen mit der Klage genau das erreichen, was die amerikanischen Behörden gegenüber VW durchgesetzt haben“, sagte DUH-Chef Jürgen Resch am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters.


    Mit der Klage will die DUH das Kraftfahrt-Bundesamt dazu zwingen, dass die [lexicon='VW'][/lexicon]-Fahrzeuge stillgelegt oder so nachgerüstet werden, dass sie die aktuelle Abgasnorm erfüllen. Bei den Modellen, bei denen dies technisch nicht möglich sei, solle der Kauf rückabgewickelt werden. Die Kosten für die Nachbesserung schätzt die Organisation auf eine Milliarde Euro. Als erste hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.


    Das Kraftfahrt-Bundesamt lehnte ein Stellungnahme ab. Volkswagen bestätigte die Klage. Diese werde nun geprüft. Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte lediglich den Eingang der Klageschrift.




  • 26.03.2017, 05.43 Uhr:
    Bei der Aufklärung des Dieselskandals gerät zunehmend der Vorstandsvorsitzende des VW-Konzerns, Matthias Müller, unter Druck.
    Wie "Bild am Sonntag" berichtet, ist offenbar einer seiner internen Ermittler in die Affäre verstrickt.

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  • Zitat:
    Lahr (ots) - Erstmals sind im [lexicon='VW'][/lexicon] Skandal die Volkswagen AG und ein Händler gleichzeitig dazu verurteilt worden, ein manipuliertes Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eine Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Das Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2017, 4 O 118/16 (nicht rechtskräftig) hat die Volkswagen AG in einem von der im Abgasskandal führenden Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadensersatz verurteilt. Daneben hat das Landgericht Karlsruhe auch den Händler aufgrund eines Rücktritts vom Kaufvertrag dazu verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Kläger kann sich nunmehr aussuchen, von wem er sein Geld zurückholt.

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  • Das Landgericht Kleve gab einem [lexicon='VW'][/lexicon]-Kunden recht, der von Volkswagen Schadensersatz für sein manipuliertes Dieselauto forderte - und bezog sich dabei erstmals auf Europarecht. Das könnte weitere Klagen begünstigen.

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  • Guten Morgen,


    die neue, oftmals angekündigte Transparenz und schonungslose Aufklärung ist allgegenwärtig.... kdsdf



    Auch eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden ist der Abgasskandal für [lexicon='VW'][/lexicon] noch lange nicht ausgestanden, ganz im Gegenteil:
    Aufsichtsratschef Pötsch geht davon aus, dass die Ermittlungen "länger dauern als bis zum Jahresende 2017".


    Zitat:
    Volkswagen werde neben den von den US-Behörden veröffentlichten Feststellungen keinen eigenen Bericht über die Ermittlungen veröffentlichen.
    Es wäre für das Unternehmen "unvertretbar riskant, jetzt einen eigenen Bericht darüber zu legen", sagte Pötsch.


    ?(?(

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  • Ich bin nicht enttäuscht, ich hatte nichts anderes erwartet.
    Allerdings ein wenig überrascht, man übertrifft meine Erwartungen. kdsdf
    [lexicon='VW'][/lexicon] ist einfach Spitze, nicht nur beim Autobau djjjzhj

    nette Grüße, Peter :)


  • [lexicon='VW'][/lexicon] Skandal: Super-GAU für Volkswagen in Deutschland: erstmals bestätigt ein Oberlandesgericht die Rechte der Autokäufer - [lexicon='VW'][/lexicon]-Prozesstaktik grandios gescheitert


    Zitat:
    02.04.2017 – 17:16
    München/Trier (ots) - Zunächst lief es ganz gut für [lexicon='VW'][/lexicon]. Das Landgericht Traunstein hatte die Klage eines Käufers noch zurückgewiesen, der seinen vom Abgasskandal betroffenen Golf Trendline BlueMotion Technology 1,6l [lexicon='TDI'][/lexicon] an den Vertragshändler zurückgeben wollte. Der geschädigte Autokäufer hat dann aber Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt. Zu einer Entscheidung kam es allerdings nicht, da der beklagte Händler den Schummel-Diesel "freiwillig" zurücknahm. Das Oberlandesgericht München mutmaßt, "dass die Erfüllung der klägerischen Ansprüche dem Zweck geschuldet war, eine obergerichtliche Entscheidung zu den aufgeworfenen Fragen zu verhindern".


    Dieser Plan ging - anders als in den bisherigen Verfahren vor anderen Oberlandesgerichten - nicht auf. Denn das Oberlandesgericht München hatte nach der faktischen Erledigung des Streits nämlich noch über die Frage zu entscheiden, wer die Prozesskosten zu tragen hat. Maßgeblich hierfür ist die Frage, wer gewonnen hätte, wenn das Oberlandesgericht München hätte entscheiden müssen; oder besser gesagt: wenn das Oberlandesgericht München hätte entscheiden dürfen. Im Beschluss vom 23. März 2017, Az. 3 U 4316/16 findet das OLG München hierzu sehr deutliche Worte: Das Gericht führt aus, dass "nicht damit zu rechnen gewesen wäre, dass das landgerichtliche klageabweisende Urteil bestätigt worden wäre".


    Denn ein Schummel-Diesel ist entgegen den Behauptungen der Volkswagen AG und deren Vertragshändlern mangelhaft: "Zum einen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass ein 'Blue-Motion'-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen - niedrigeren - Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, mangelhaft im Sinne von § 434 [lexicon='Abs'][/lexicon]. 1 Satz 3 BGB ist. Dies gilt völlig unbeschadet von den zwischen den Parteien streitigen Fragen des tatsächlichen Schadstoffausstoßes des Fahrzeugs im Echtbetrieb einfach deshalb, weil das Kraftfahrtbundesamt wie auch die entsprechenden Behörden im benachbarten Ausland - aufgrund des '[lexicon='VW'][/lexicon]-Skandals' allgemein bekannt - prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis geboten ist, wenn der Hersteller innerhalb einer angemessenen Frist nicht für Abhilfe sorgt. Um letztere ist, auch dies ist allgemein bekannt und zwischen den Parteien unstreitig, [lexicon='VW'][/lexicon] ersichtlich bemüht und hat deshalb auch angekündigt, kostenlos die entsprechenden Maßnahmen an den mit der 'Schummelsoftware' ausgestatteten Fahrzeugen vorzunehmen."


    Anders als die Volkswagen AG und deren Vertragshändler im Prozess gebetsmühlenartig vortragen, handelt es sich bei der Rückrufaktion nämlich gerade nicht um eine reine Kulanz-Regelung. Auch hierzu findet das OLG München ungewöhnlich deutliche Worte, indem das Gericht herausstellt, dass sich der Vorstand der Volkswagen AG der Untreue strafbar machen würde, wenn dieser Vortrag zuträfe: "Die Darstellung der Beklagten, [lexicon='VW'][/lexicon] betreibe diesen mit beträchtlichen Kosten verbundenen Aufwand nur aus 'Kulanz', ist als perplexer Parteivortrag insoweit unbeachtlich, da dies, träfe es denn zu, den Vorwurf der Untreue im Sinne von § 266 StGB gegen das Management des [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzerns begründen würde."
    Hierzu erklärt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Die Entscheidung des OLG München ist ein Meilenstein in der Aufarbeitung des Abgasskandals. Diesmal ist die Taktik der Volkswagen AG, obergerichtliche Entscheidungen zu verhindern, grandios gescheitert. Auch wenn es sich hier formal betrachtet um eine Kostenentscheidung handelt, lässt das OLG München kein Zweifel daran, wie es entschieden hätte, wenn es hätte entscheiden dürfen. Unserer Ansicht nach brennen die deutschen Oberlandesgerichte geradezu darauf, sich zum Abgasskandal äußern zu dürfen, und zwar nicht nur um erstinstanzliche Fehlurteile aufzuheben, sondern auch um alle anderen Betroffenen zu ermutigen, ihre Rechte gegen einen nur scheinbar übermächtigen Gegner einzufordern."


    Besondere Sprengkraft hat noch eine Randnotiz im Beschluss das OLG München. Denn dort führt das Gericht aus, dass sich der Verkäufer, "das Verhalten des Herstellers zurechnen lassen muss". Herzu erläutert Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen weiter: "Sollten die deutschen Gerichte tatsächlich zu der Annahme gelangen, dass sich zumindest der Vertragshändler das Verhalten der Volkswagen AG zurechnen lassen muss, hätte dies extrem weitreichende Folgen für [lexicon='VW'][/lexicon]. Denn in diesem Fall würden selbst die Gewährleistungsansprüche betroffener Autokäufer frühestens Ende 2018 verjähren. Oder anders gesagt: Millionen weiterer geschädigter Autokäufer könnten ihre Ansprüche mit Aussicht auf Erfolg einklagen, selbst wenn der Kauf schon 2009 erfolgte."
    Ende.


    Ich meine, dass vielleicht schon etwas Licht am Ende des Tunnel zu sehen ist.... :;prost:

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  • Na das ist doch mal richtig GEIL!
    Ob Volkswagen hier noch einmal Rechtsmittel einlegen wird, denn noch ist das Urteil nicht Rechtskräftig?

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • Hallo,
    da ich der 3. Besitzer meines Tigers bin, erübrigen sich sicher alle Denkmodelle in Richtung einer Klage gegen [lexicon='VW'][/lexicon],oder?
    Uli

    Man soll sich nicht darüber wundern, daß die Katze die Löcher im Fell da hat wo die Augen sind....(H.Lesch) :D
    Bj. 2008, 185tkm, 2.0 TDI 140 PS, Allrad, Standheizung, RNS 510, Bi Xenon, Anhängerk.

  • Hallo,
    da ich der 3. Besitzer meines Tigers bin, erübrigen sich sicher alle Denkmodelle in Richtung einer Klage gegen [lexicon='VW'][/lexicon],oder?
    Uli

    Hallo Uli,


    das hat nach meiner Einschätzung in erster Linie damit zu tun, wann und wo du deinen [lexicon='Tiguan'][/lexicon] erworben hast.


    Von Vorteil wäre hier z.b. ein [lexicon='VW'][/lexicon]-Vertragshändler, weil die mittlerweile auch von Gerichten als verlängerter Arm von Wolfsburg,
    als Beklagte den Prozess verlieren.


    Die Händler könnten nun ja ihren wirtschaftlichen Schaden bei [lexicon='VW'][/lexicon] einklagen. Wegweisend könnte hier der erste Beschluss vom OLG München von vor ein paar Tagen sein.


    Aber, wie kommt es zu deinen Gedanken, du warst doch nach dem Update sehr zufrieden?

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