Abgasskandal bei VW


  • Zitat:
    Kempten – Ist ein Diesel-Fahrzeug von [lexicon='VW'][/lexicon] mit Schummelsoftware mangelhaft und im Wert gemindert?
    Dieser Frage ging kürzlich das Landgericht Kempten in einer mündlichen Verhandlung nach. Der Besitzer eines [lexicon='VW'][/lexicon]-[lexicon='Tiguan'][/lexicon], Baujahr 2012, hatte einen Allgäuer [lexicon='VW'][/lexicon]-Vertragshändler auf Schadensersatz verklagt – und bekam vom Gericht nun zum Teil Recht.


    Der Kunde verlangte die Neulieferung eines mangelfreien, sprich neuen [lexicon='VW'][/lexicon] [lexicon='Tiguan'][/lexicon]. Das Gericht wies die Klage teilweise zurück, verurteilte den Autohändler jedoch dazu, dem Kläger einen Schadenersatz von 3.687,06 Euro zu zahlen.


    Der Kläger hatte im August 2011 einen neuen [lexicon='VW'][/lexicon] [lexicon='Tiguan'][/lexicon] zu einem Kaufpreis von rund 36.000 Euro beim beklagten [lexicon='VW'][/lexicon]-Autohaus bestellt. Das Gericht bestätigte, dass das Fahrzeug, als es in den Besitz des Klägers überging, tatsächlich mangelhaft war.


    Es genüge nicht, dass ein Fahrzeug technisch sicher und fahrbereit sei. Denn im neuen [lexicon='VW'][/lexicon] [lexicon='Tiguan'][/lexicon] des Klägers war, wie in vielen vergleichbaren [lexicon='VW'][/lexicon]-Fahrzeugen, besagte Schummelsoftware installiert, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb einen niedrigeren Schadstoffausstoß vortäuscht, als tatsächlich entstand.



    Ersatzanspruch erlischt


    Im realen Fahrbetrieb übersteigt das Auto die vorgegebenen Grenzwerte um ein Vielfaches. Daher, so der Kläger, sei das Fahrzeug schadhaft und erheblich wertvermindert. Auch das Aufspielen eines Software-Updates, das dem Kläger 2016 angeboten wurde, stelle keine taugliche Nachbesserung dar.


    Kein neues Auto


    Dem widersprach der beklagte Allgäuer [lexicon='VW'][/lexicon]-Autohändler, der das Software-Update für eine erfolgreiche Nachbesserung und die Neulieferung eines Fahrzeugs für unverhältnismäßig hielt. Pech für den Kläger war allerdings, dass sein schadhaftes Fahrzeugmodell heute von [lexicon='VW'][/lexicon] so nicht mehr gebaut wird. Damit erlischt auch der Anspruch auf Ersatz eines identischen, gleichwertigen Autos derselben Fahrzeuggattung.


    Daher begründeten die Richter, die Klage abzuweisen damit, dass deren Erfüllung mittlerweile unmöglich sei. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs aus der aktuellen Produktion.


    Er könne jedoch die Rückzahlung von zehn Prozent des Kaufpreises (damit 3.687,06 Euro) beim beklagten Autohändler einfordern. Denn dem Fahrzeug bleibe der Mangel anhaften, dass es ein Auto des so genannten Abgasskandals sei. Das Kemptener Gericht gab außerdem dem Kläger recht, dass sich dies bei künftigen Verkaufsverhandlungen spürbar negativ auf den Wiederverkaufspreis auswirken werde.

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Na das ist doch mal richtig GEIL!
    Ob Volkswagen hier noch einmal Rechtsmittel einlegen wird, denn noch ist das Urteil nicht Rechtskräftig?

    Moin,


    aus meiner Sicht kam es hier ja wieder einmal zu einem außergerichtlichen Vergleich, wie immer, wenn es zu einem negativen OLG-Urteil kommen könnte für [lexicon='VW'][/lexicon]. Und das war bis jetzt in jedem Fall so, der es bis zum OLG geschafft. Mittlerweile "fischt" [lexicon='VW'][/lexicon] sogar schon Klagen an LG durch einen Vergleich aus der großen Öffentlichkeit raus.


    Dieser Beschluss vom OLG München diente in erster Linie ja nur der Klärung der Kostendeckung, hat aber durch sehr klare Aussage des Gerichts einen Damm gebrochen. Und das war genau das, was [lexicon='VW'][/lexicon] vermeiden wollte und es bis zu diesem Beschluss auch immer geschafft hat. Das OLG München hat hier ganz klar "Kante" gezeigt und gegen diesen hoch kriminellen Automobilhersteller Fakten geschaffen, die vermutlich jetzt alle vorhandenen Kläger und viele viele neue Kläger nutzen werden.



    03.04.2017 - [lexicon][lexicon='VW'][/lexicon][/lexicon]-Skandal: OLG München billigt Rück­tritt vom Kauf­vertrag



    [lexicon='VW'][/lexicon]-Skandal – OLG München entscheidet als erstes Obergericht gegen einen Händler

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

    2 Mal editiert, zuletzt von SimplyClever ()


  • Guten Morgen,
    teilweise trifft dieser Artikel auf das an meinem Tiger durchgeführte Update zu, was das ruckeln und rasseln angeht. Ich habe jetzt ja einen zweiten Termin zur Nachbesserung ( es werden wieder zwei Injektoren ausgetauscht ). Habe ich denn überhaupt die Chance auf eine Rückabwicklung, wenn ich das Update habe machen lassen, auch wenn die zweite Nachbesserung nichts bringt? Ich habe zwar eine Kopie des Reparatur-Auftrages mit den Auftragspositionen 1. Nach update 23r7 laute Verbrennungsgeräusche und Vibrationen. Prüfen Kundenbeanstandung vorhanden. 2. Gänge werden früher geschaltet und der Motor läuft untertourig. Kundenbeanstandung vorhanden. Dass zwei Injektoren getauscht wurden, hat mir der Meister zwar gesagt, aber etwas schriftliches über die Ausführung der Nachbesserung habe ich trotz mehrmaliger Nachfrage bisher nicht bekommen. Auf die Frage, was bei dem Update passiert, sagte der Meister, dass er das auch nicht genau weis. Ich bin zwar von Natur aus immer skeptisch, aber diese Aussage nehme ich dem Meister sogar ab.

    Gott bewahre mich vor Sturm und Wind und Autos, die aus Wolfsburg sind.
    Gruß Stoerte

  • Habe ich denn überhaupt die Chance auf eine Rückabwicklung, wenn ich das Update habe machen lassen, auch wenn die zweite Nachbesserung nichts bringt?

    Hi,


    es gab auch schon Urteile von Landgerichten, die auch mit Update dem Kläger Recht gegeben haben. Stehen auch mit Sicherheit hier im Thread. Alleine schon durch die Drohung von [lexicon='VW'][/lexicon], dass die Betriebsuntersagung seitens des KBA drohte und die Behörden im jeweiligen Zulassungsbereich das [lexicon='VW'][/lexicon]-Betrugsfahrzeug hätten stilllegen können.


    Der Beschluss vom 23.03.17 des OLG-München könnte jetzt wegweisend sein, weil:


    Zitat:
    ---->Unabhängig davon entspricht hier es hier der Billigkeit im Sinne von § 91 a [lexicon='Abs'][/lexicon]. 1 Satz 1 ZPO, der Beklagten die Kosten des Verfahrens auf zu erlegen, da nach derzeitiger Aktenlage auch nicht damit zu rechnen gewesen wäre, dass das landgerichtliche klageabweisende Urteil bestätigt worden wäre<----


    ---->Zum einen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass ein „Blue-Motion“-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen - niedrigeren - Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, mangelhaft im Sinne von § 434 [lexicon='Abs'][/lexicon]. 1 Satz 3 BGB ist<----


    ---->Dies gilt völlig unbeschadet von den zwischen den Parteien streitigen Fragen des tatsächlichen Schadstoffausstoßes des Fahrzeugs im Echtbetrieb einfach deshalb, weil das Kraftfahrtbundesamt wie auch die entsprechenden Behörden im benachbarten Ausland - aufgrund des „…-Skandals“ allgemein bekannt - prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis geboten ist, wenn der Hersteller innerhalb einer angemessenen Frist nicht für Abhilfe sorgt.<----


    ---->Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer, der sich insoweit das Verhalten des Herstellers zurechnen lassen muss, da er sich dessen Mithilfe zur Nacherfüllung zu nutze macht, innerhalb von mehr als 14 Monaten nicht die Nacherfüllung zu Wege gebracht und muss daher den Rücktritt des Käufers hinnehmen.
    Ende.


    Du kannst ja auch persönlich noch vortragen, dass du, wie viele andere [lexicon='VW'][/lexicon]-Fahrer nach dem Update, erhebliche weitere neue Mängel in Kauf nehmen musstest. Und das sind nur die kurzfristigen Mängel. Ich vermute, dass die Mittel und Langzeitschäden noch überhaupt nicht absehbar sind, selbst für [lexicon='VW'][/lexicon] noch nicht und es deswegen auch keine Garantie für das Update gibt und angeblich alles nur aus "Kulanzgründen" dem Kunden gegenüber gemacht wurde.


    Ich habe heute erst wieder von einem Kunden gehört, dass seine Tochter bei ihrem [lexicon='Tiguan'][/lexicon] 2.0 [lexicon='TDI'][/lexicon] [lexicon='4Motion'][/lexicon] mit 140 PS aus Bj.2011 seit dem Update mit erheblichen technischen Problemen zu kämpfen hat. Die Motorakustik ist zu einem Problem geworden, ebenso ein Ruckeln bei 1500-2000 U/Min. im Teillastbereich und Leistungsverlust und laut Fahrtenbuch 1.5 bis 2.0 Liter Mehrverbrauch. Gewechselt wurden bis jetzt 2 Injektoren und das AGR-Ventil. Kosten bisher rund 1900€. Auf 50% der Kosten ist sie bis jetzt sitzen geblieben, obwohl alle Service bei [lexicon='VW'][/lexicon] fristgerecht erledigt wurden. Vom Zeit und Nervenaufwand einmal ganz zu schweigen....


    Letztendlich musst du das natürlich für dich selbst entscheiden. :five:

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

    2 Mal editiert, zuletzt von SimplyClever ()


  • Verbraucherschützer aus Italien, Spanien, Belgien und Portugal fordern gemeinsam Gerechtigkeit von [lexicon='VW'][/lexicon].
    Mit Sammelklagen wollen sie in der Abgas-Affäre die gleichen Entschädigungen wie für US-Kunden erreichen. Das könnte [lexicon='VW'][/lexicon] ruinieren.



    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Gerechtigkeit?
    Blödsinn!


    Volkswagen hat Gelogen und Betrogen, und sollte entsprechend verurteilt werden!
    Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, hier geht es um Recht und Gesetz - das auch für Volkswagen gilt.


    Aber es ist wie immer, Recht bekommt nur derjenige der sich Recht leisten kann.

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • Bullshit!
    Ich hab mich bewusst wieder für einen Diesel entschieden, diese unsägliche Debatte um die idiotische blaue Plakette
    geht mir vollkommen am Arsch vorbei.


    Die Entscheidung, Diesel oder Benziner, führt man wo ganz anders - Nutzen, Leistung, Verwendung, Blatt Papier und Taschenrechner.
    Blöd ist, wenn man seine Entscheidung aus dem Gesichtspunkt eines Hype heraus fällt.
    Aber den Schuss haben einige halt nicht gehört.

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • Bullshit!
    Ich hab mich bewusst wieder für einen Diesel entschieden, diese unsägliche Debatte um die idiotische blaue Plakette
    geht mir vollkommen am Arsch vorbei.

    Mal ehrlich: Leute die nie wirlkich in so ne blaue Plakettenzone müssen, kann das auch wirklich am Allerwertesten vorbei gehen.
    Ich muss aber ehrlich gestehen, daß ich beim neuen [lexicon='Tiguan'][/lexicon] schwanke: Entweder den 2.0TDI mit 150ps oder den 1.4TSI mit 150ps. Klar verbraucht der Diesel noch ein bisschen weniger, aber auch der 1.4TSI [lexicon='DSG'][/lexicon] [lexicon='4Motion'][/lexicon] würde sicher auch schon deutlich unter meinem 2.0TSI 6AT 4M liegen. Da hier Diesel teils schon teurer als 95er Benzin gehandelt wird, ist es dann wirklich schon fast Gefühlssache mit einem Hauch Geldersparnis für den Diesel beim Tanken, der sich bei mir(2L Mehrverbrauch für den 1.4TSI gerechnet) nach 128tkm rechnen würde ;).


    Gruß
    Silvio

    Live aus Russland
    - Touareg 2.0TSI 10/2019, weiss perleffekt, LED, Discover Pro, Leder usw.
    - Kia Carnival IV 2.2CRDI Premium+ in schwarz mit allem was das Herz begehrt

  • Ja, Bitte, legt die ganzen Volkswagenhasser alle still!
    Nur dann wird ENDLICH ein Aufschrei durch die Republik/Europa gehen und dem Verursacher diesen ganzen
    Schwachsinn der Hosenboden stramm gezogen.

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!


  • Der Dieselskandal überfordert nicht nur das [lexicon='VW'][/lexicon]-Management, sondern auch den gesamten Aufsichtsrat und die Hauptaktionäre:
    Sie schreiben ihr eigenes Recht und wähnen sich dabei im Recht - eine Groteske treibt ihrem Höhepunkt zu.



    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Mal ehrlich: Leute die nie wirlkich in so ne blaue Plakettenzone müssen, kann das auch wirklich am Allerwertesten vorbei gehen.Ich muss aber ehrlich gestehen, daß ich beim neuen [lexicon='Tiguan'][/lexicon] schwanke: Entweder den 2.0TDI mit 150ps oder den 1.4TSI mit 150ps. Klar verbraucht der Diesel noch ein bisschen weniger, aber auch der 1.4TSI [lexicon='DSG'][/lexicon] [lexicon='4Motion'][/lexicon] würde sicher auch schon deutlich unter meinem 2.0TSI 6AT 4M liegen. Da hier Diesel teils schon teurer als 95er Benzin gehandelt wird, ist es dann wirklich schon fast Gefühlssache mit einem Hauch Geldersparnis für den Diesel beim Tanken, der sich bei mir(2L Mehrverbrauch für den 1.4TSI gerechnet) nach 128tkm rechnen würde ;).


    Gruß
    Silvio

    aber jetzt mal ganz ehrlich, wer kommt nicht in so ne blaue Plakettenzone oder kann voraussagen, dass sein Wohnort demnächst nicht auch zur blauen Plakettenzone gemacht wird.

    Gott bewahre mich vor Sturm und Wind und Autos, die aus Wolfsburg sind.
    Gruß Stoerte

  • Hallo, heute in den Regionalnachrichten(Fernsehen WDR3 Bielefeld). Landgericht Paderborn verurteilt [lexicon='VW'][/lexicon] zur Rücknahme des [lexicon='Tiguan'][/lexicon] eines Besitzers aus Geseke. Nutzungsentgelt muß er zahlen. Gruß Fritz

  • Hallo, heute in den Regionalnachrichten(Fernsehen WDR3 Bielefeld). Landgericht Paderborn verurteilt [lexicon='VW'][/lexicon] zur Rücknahme des [lexicon='Tiguan'][/lexicon] eines Besitzers aus Geseke. Nutzungsentgelt muß er zahlen. Gruß Fritz

    und hrtzh für die Info

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr


  • Landgericht Paderborn: Die Wolfsburger müssen einen Diesel-[lexicon='Tiguan'][/lexicon] zurücknehmen. Wolfgang Jüttemeier aus Geseke fühlt sich betrogen


    Zitat:
    Paderborn. Dass [lexicon='VW'][/lexicon] vorsätzlich seine Kunden täuschte, als bei Dieselfahrzeugen mit einer Spezialsoftware auf dem Prüfstand für gute Abgaswerte gesorgt wurde, schreibt das Landgericht Paderborn dem Konzern ins Stammbuch. Die 2. Zivilkammer gab der Klage eines Autofahrers aus Geseke statt. Die Wolfsburger müssen seinen [lexicon='Tiguan'][/lexicon] zurücknehmen.

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr