Abgasskandal bei VW

  • 21.11.2017 15:44 Uhr


    Das Landgericht Arnsberg gab jetzt zum ersten Mal einem Kläger Recht, der seinen Autokredit bei der Volkswagen Bank wegen Formfehlern im Vertrag widerrufen hat. Der Besitzer soll jedoch einen Wertersatz zahlen.


    Frankfurt
    Der „Widerrufsjoker“ gilt auch bei Autokreditverträgen. Nachdem Hunderttausende Verbraucher in den vergangenen Jahren schon ihre Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen rückabwickeln können, können sich nun auch Autobesitzer über einen Widerruf aus ihrem Autokreditvertrag klagen. Eine neue Prozesslawine könnte ins Rollen kommen. Doch ob sich der Widerruf lohnt, ist noch unklar.


    Das Landgericht Arnsberg hat am Freitag einem VW-Besitzer Recht gegeben, dass dieser seinen Autokredit auch noch nach fast zwei Jahren widerrufen darf. Die Richter stellten fest, dass in den Unterlagen eines im Oktober 2014 abgeschlossenen Kreditvertrags der Volkswagen Bank wichtige formale Angaben fehlen (Az.: I-2 O 45/17).


    Der Besitzer eines gebrauchten [lexicon='VW'][/lexicon] Passat Kombi hatte auf Rückabwicklung seines bis dato noch laufenden Kauf- und Darlehensvertrags geklagt und war bereit, sein Auto herauszugeben, wenn er im Gegenzug die bisher geleistete Anzahlung und die Raten zurückbekommt und der Bank keine weiteren Tilgungsleistungen mehr schuldet. Der klagende Kombi-Besitzer berief sich darauf, dass er in seinem Darlehensvertrag nicht vollständig über sein Kündigungsrecht aufgeklärt wurde. Dadurch habe die gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Das Gericht gab ihm Recht.


    Es ist das erste Mal, dass ein Landgericht Formfehler bestätigt, auf die Anwälte seit Monaten hinweisen. Bisher konnten die Verbraucher jedoch noch keinen Sieg verbuchen. Nach Angaben der [lexicon='VW'][/lexicon]-Bank habe sie bereits 15 ähnliche gelagerte Verfahren für sich entscheiden können. Es gibt allerdings auch Streitigkeiten, in denen die Bank von sich aus ein Vergleichsangebot machte, um einer Niederlage vor Gericht zu entgehen. Ein Beispiel dafür ist ein Prozess in Berlin, in dem am 5. Dezember ein Urteil erwartet wird.


    Einen klaren Sieg für den [lexicon='VW'][/lexicon]-Besitzer gab es aber in Arnsberg nicht. Die [lexicon='VW'][/lexicon] Bank erwiderte mit einer Klage, dass der Kunde einen gewissen Betrag für die Inanspruchnahme des Fahrzeugs bezahlen müsse und bekam dafür Recht.


    Doch das will der Kombi-Fahrer nicht akzeptieren: „Wir halten diese Verurteilung zum Wertersatz für fehlerhaft und werden dagegen Berufung einlegen. Das Gesetz sieht aus unserer Sicht eine derartige Wertersatzpflicht nicht vor“, sagt Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. „Nach unserer Ansicht muss ein Kläger, der seinen Vertrag ordnungsgemäß widerrufen hat, weder Nutzungsersatz noch Wertersatz bezahlen. Wir sind zuversichtlich, dass das zuständige Oberlandesgericht Hamm insoweit das Urteil aufheben und die Volkswagen Bank vollumfänglich verurteilen wird.“ Außergerichtlich habe man der [lexicon='VW'][/lexicon] Bank jedoch angeboten, eine Entschädigung für 400.000 gefahrene Kilometer zu zahlen.


    Bei der [lexicon='VW'][/lexicon]-Bank ist noch offen, ob sie ebenfalls In Berufung gehen will, um die vermeintlichen Formfehler erneut zu überprüfen. Man wolle erst die Urteilsbegründung abwarten, sagte ein Banksprecher


    ....

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Der [lexicon='VW'][/lexicon]-Abgasskandal liegt zwei Jahre zurück. Doch noch immer ist unklar, welche Ansprüche Kunden haben. Es sei erschreckend wie der Volkswagenkonzern mit den betrogenen Kunden in Deutschland umgehe, sagte Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie habe den Verdacht, dass [lexicon='VW'][/lexicon] das Ganze aussitzen möchte.


    Stefan Römermann: Über zwei Jahre zieht sich der [lexicon='VW'][/lexicon]-Abgasskandal inzwischen schon hin. Damals im September 2015 haben Untersuchungen der amerikanischen Umweltbehörde EPA die Manipulationen aufgedeckt. Mit einer Betrugssoftware hat [lexicon='VW'][/lexicon] die Abgastests bei Dieselfahrzeugen überlistet. In den USA haben die Käufer der betroffenen Wagen inzwischen hohe Entschädigungen bekommen. In Deutschland müssen die Betroffenen dagegen einzeln vor Gericht klagen.


    Darüber spreche ich jetzt mit Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Frau Jungbluth, wie sind denn eigentlich die Klagen von den Verbrauchern gegen [lexicon='VW'][/lexicon] bisher so gelaufen? Kann man da einen Trend erkennen?

    Marion Jungbluth: Es gibt einen Trend, dass viele Gerichte den Ansprüchen der Verbraucher eher recht geben, und es gibt eine leichte Verschiebung dahingehend, dass die Gerichte sich nicht mehr hauptsächlich mit Gewährleistungsansprüchen beschäftigen, sondern mit Schadensersatzansprüchen.
    Römermann: Was ist da der Unterschied?

    Viele gerichtliche Verfahren mit verschiedenen Fristen

    Jungbluth: Gewährleistungsrechte haben Verbraucher zwei Jahre nach dem Kauf gegen den Händler. Hier bei [lexicon='VW'][/lexicon] hat der Konzern ja einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2017 ausgesprochen. Wenn allerdings gerichtlich festgestellt ist, dass eine arglistige Täuschung vorliegt, hat man Schadensersatzansprüche, und da ist die Frist länger, nämlich drei Jahre. Die endet erst 2018. Dann haben wir auch noch die Vorwürfe, dass es eventuell kartellrechtliche Absprachen gegeben hat. Da ist die Frist sogar noch länger. Da ist sie fünf Jahre. Das heißt, es gibt vielfältige gerichtliche Auseinandersetzungen mit verschiedenen Fristen, und das ist natürlich für die Verbraucher ziemlich verwirrend.

    Römermann: Es läuft ja auf Ihrer Website momentan ein großer Countdown. 40 Tage, zwölf Stunden und ein paar zerquetschte Minuten standen da noch. Was hat es denn damit auf sich? Um was für einen Countdown geht es dabei? Was läuft in 40 Tagen aus?

    Jungbluth: In 40 Tagen läuft dieser gerade freiwillige Verzicht auf die Einrede der Verjährung aus.

    Römermann: Da hatte [lexicon='VW'][/lexicon] selber gesagt, wir wollen uns an der Stelle nicht auf Verjährung berufen.

    Jungbluth: Genau. Und wir haben von [lexicon='VW'][/lexicon] gefordert, dass sie diesen Verzicht so lange verlängern, bis ein höchstgerichtliches Urteil vorliegt. Das macht [lexicon='VW'][/lexicon] nicht und deswegen haben wir den Verdacht, dass [lexicon='VW'][/lexicon] das Ganze aussitzen möchte und nicht dafür sorgen möchte, dass die Verbraucher sich zum Beispiel auf ein höchstrichterliches Urteil berufen können.

    "Jeder Fall ist komplett anders"

    Römermann: Was raten Sie denn den betroffenen Verbrauchern? Sollten die jetzt tatsächlich selber schnell noch Klage einreichen, oder hoffen Sie, dass irgendwo anders noch Hilfe herkommt?

    Jungbluth: Jeder Fall ist komplett anders. Möchte ich mein Fahrzeug lieber zurückgeben, weil ich nicht mehr dieses manipulierte Fahrzeug oder überhaupt einen Diesel fahren möchte, oder möchte ich einen Schadensersatz bekommen. Deswegen kann man da keinen pauschalen Rat geben. Aber der Gang in eine Verbraucherzentrale kann da weiterhelfen. Die gucken sich jeden Fall einzeln an und geben dann kompetenten Rat.

    Römermann: [lexicon='VW'][/lexicon] setzt ja hier in Deutschland, anders als in den USA, vor allem auf Nachrüstung und sagt, wenn das Auto nachgerüstet ist, dann hat der Verbraucher überhaupt keinen Schaden mehr. Warum sind denn nach Ihrer Ansicht trotzdem noch irgendwelche Schäden da?

    "Die Arroganz für mich erschreckend"


    Jungbluth: Ich muss erst mal sagen, dass die Arroganz für mich erschreckend ist, mit der der Volkswagenkonzern den betrogenen Kunden hier in Deutschland entgegenkommt. Sie wissen: In den USA sind sie zu anderen Zahlungen verpflichtet. Hier soll es mit einem Update getan sein? Das ist erst mal für die Kunden hier nicht nachvollziehbar und auch für mich nicht nachvollziehbar, wie ein deutscher Konzern so mit der Reputation umgeht.


    Auf eine freiwillige Entschädigung warten wir vergebens, jetzt auch seit über zwei Jahren für die deutschen Kunden, und man gewinnt zunehmend den Eindruck, dass [lexicon='VW'][/lexicon] das Thema gerne vom Tisch haben möchte. Auch auf der Website haben sie die Informationen runtergenommen. Da ist nur noch ganz wenig zu finden. Und gerichtlich möchten sie das Ganze auch gerne aussetzen. Aber man muss sagen, der [lexicon='VW'][/lexicon]-Skandal ist natürlich der Start des Dieselskandals gewesen und von daher aus Verbrauchersicht nicht ein Thema, was man jetzt mal eben vom Tisch fegen kann.

    Römermann: Im Verlauf des Dieselskandals sind auch andere Fahrzeughersteller irgendwo ins Visier geraten. Müssten Autobesitzer von anderen Fahrzeugmarken sich auch inzwischen wegen Verjährung Gedanken machen?


    Das nächste große Thema: Drohende Fahrverbote

    Jungbluth: Das ist höchst kompliziert. Es gibt verschiedene Aktionen. Es gibt ja die freiwilligen Maßnahmen von 630.000 anderen Dieselfahrzeugen, wo genau dieses halb rechtlich in Ordnung gehende Thermofenster behoben werden sollte. Und dann gibt es natürlich noch das große Thema, was nächstes Jahr uns beschäftigen wird, nämlich drohende Fahrverbote und wie werden die Hersteller und die Politik dafür sorgen, dass die Dieselfahrer weiterhin in die Städte fahren dürfen.

    Römermann: Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband über die drohende Verjährung von Ansprüchen im [lexicon='VW'][/lexicon]-Skandal. Danke für das Gespräch.

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Zunehmend erreichen Entscheidungen zur Aufarbeitung der Diesel-Affäre die höheren Instanzen in Deutschland. Während sich einzelne Entscheidung bereits grundsätzlich mit den Anliegen der Käufer befassen, machen andere Oberlandesgerichte (OLG) erst noch den Weg frei für die Anspruchsdurchsetzung der Kunden des Volkswagenkonzerns. Sie verdonnerten Rechtsschutz-Versicherungen dazu, die Klagekosten dieser Kunden zu übernehmen. Daraus folgt zugleich, dass diese Berufungsgerichte von guten Erfolgschancen dieser Kunden ausgehen.


    ....

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Was haben Rechtsschutzversicherungen und Volkswagen gemeinsam?!


    Richtig: Die versuchen sich jeder Zeit vor Ihrer Verantwortung zu DRÜCKEN!

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • Dieselfahrer gewinnt vor Gericht gegen [lexicon='VW'][/lexicon]


    Im Skandal um manipulierte Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen hat ein [lexicon='VW'][/lexicon]-Käufer vor dem Landesgericht (LG) Wels in zweiter Instanz recht bekommen: Der Kaufvertrag ist aufzuheben, Volkswagen muss den Fahrzeugwert ersetzen. Das Gericht sah in der verbotenen Software einen nicht geringfügigen Mangel. Da [lexicon='VW'][/lexicon] den Käufer vorsätzlich getäuscht habe, sei eine Verbesserung durch [lexicon='VW'][/lexicon] nicht zumutbar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


    Für Anwalt Michael Poduschka, der den Kläger vertritt, ist das Urteil „richtig, klar und nachvollziehbar“. Seines Wissens ist es das erste Urteil zweiter Instanz, das den Klägern recht gibt. Einen Spruch des Höchstgerichts zu dem Thema gibt es noch nicht.


    Der Kläger hatte im Juli 2015 den gebrauchten Wagen um 13.000 Euro gekauft und wenige Monate später, nach nur 400 km Fahrleistung, die Aufhebung des Kaufvertrages wegen Täuschung verlangt. Zwischenzeitlich war bekanntgeworden, dass [lexicon='VW'][/lexicon] eine „Schummelsoftware“ in manchen Autos mit Dieselmotor installiert hatte, die am Prüfstand für einen geringeren Ausstoß von Stickoxiden sorgt als im realen Fahrbetrieb.

    Manipulationssoftware ist Mangel


    Das Erstgericht war noch davon ausgegangen, dass das Fahrzeug weiter verwendet werden kann und die Verbesserung durch Softwareupdate relativ einfach möglich ist. Mit Update drohe auch kein Entzug der Zulassung, der Mangel sei geringfügig, daher sei der Vertrag nicht aufzuheben, gab das Erstgericht [lexicon='VW'][/lexicon] recht.


    Das LG Wels sah das nun in zweiter Instanz ganz anders: Grundsätzlich sei die Manipulationssoftware ein Mangel, „weil üblicherweise ein Kfz-Käufer nicht damit rechnen muss, beziehungsweise kann, dass derartige Manipulationen vorgenommen worden sind“. Auch dass der Entzug der Zulassung droht, wenn das von [lexicon='VW'][/lexicon] entwickelte Update nicht aufgespielt wird, sei als Mangel zu werten. Das werde dadurch verstärkt, dass der Kfz-Besitzer verpflichtet ist, „von dem Unternehmen, das eine Manipulationssoftware in sein Auto integriert hat, eine weitere Software zur Rückgängigmachung der Manipulation entgegenzunehmen, um nicht den Verlust der Zulassung zu riskieren“.

    Softwareupdate vom selben Unternehmen „unzumutbar“


    Dem Kläger ist es nach Ansicht des Gerichts „unzumutbar, eine Software aufspielen zu lassen, die von demselben Unternehmen entwickelt wurde, das ihn vorsätzlich getäuscht hat“. Arglistige Täuschung, beziehungsweise vorsätzliches Herbeiführen des Mangels erfülle den Tatbestand der Unzumutbarkeit aus triftigen Gründen. Außer der Software von [lexicon='VW'][/lexicon] gebe es aber keine Möglichkeit, die Lage zu sanieren.


    Dazu komme, dass der Mangel nicht geringfügig sei. Gegen die Geringfügigkeit spreche, dass die Mängelbeseitigung vom deutschen Kraftfahrtbundesamt genehmigt werden muss und dass es mehrere Monate gedauert hat, bis die neue Software programmiert war. Abgesehen davon gebe es Beispiele dafür, dass selbst bei geringfügigen Mängeln der Kaufvertrag gewandelt werden musste. Aus Sicht des LG Wels war die Wandlung des Kaufvertrags „im konkreten Fall jedenfalls berechtigt“, der Kaufvertrag war aufzulösen, der Käufer soll den Kaufpreis abzüglich Benützungsentgelt zurückerhalten.

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Deutsche See geht in Berufung: Der [lexicon='VW'][/lexicon]-Großkunde hat wegen seiner Schadenersatzforderung gegen Volkswagen Rechtsmittel gegen die im Oktober gefallene Entscheidung des Landgerichts Braunschweig eingelegt. Das teilte das Unternehmen in Bremerhaven mit. Bei dem Fall geht es um den Diesel-Skandal: Das Landgericht hatte im Oktober eine Klage von der Deutschen See auf Rückzahlung von Leasingraten und Wartungskosten in Höhe von etwa 12,5 Millionen Euro abgewiesen. Der größte deutsche Hersteller und Vermarkter von Fischgerichten hatte Volkswagen verklagt, da sich das Unternehmen von [lexicon='VW'][/lexicon] wegen des Abgasskandals getäuscht sah.

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Der jüngste Diesel-Gipfel hat nach Ansicht des Geschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, keine Maßnahmen gebracht, die kurzfristig für sauberere Luft in deutschen Städten sorgen könnten. Die Gerichte könnten nun gar nicht anders, als Fahrverbote zu verhängen, sagte Resch im Dlf. Daran sei auch die Kanzlerin schuld.

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • BlaBla, was der Herr Resch jetzt sabbelt ist doch sowas von egal.
    Alles ist in der Pipeline und die Dinge sind angeschoben und laufen ab wie sie müssen, mit allen erdenklichen Spielräumen.
    Auf der einen Seite, wie auf der anderen Seite.


    Die Gerichte (Justiz), die heute Fahrverbote fordern, sind die gleichen Gerichte (Justiz) die [lexicon='VW'][/lexicon] mit einem Softwareupdate davon kommen lassen. Widerlich.

    nette Grüße, Peter :)

  • Auf dem deutschen Automarkt sind die Rabattangebote der Hersteller auf einen neuen Höchststand geklettert. Wie das Car-Center der Universität Duisburg-Essen am Freitag berichtete, sind neben den inzwischen von nahezu allen Marken angebotenen Umtauschprämien für alte Dieselfahrzeuge nun auch erste Händler mit hohen "Benzinerprämien" dabei.


    Wenn mehrere Angebote miteinander kombiniert werden können, ergeben sich teils Preisnachlässe von mehr als 40 Prozent. Manche Autobauer koppeln etwa auch den Umweltbonus mit einer auf fünf Jahre verlängerten Garantie. Dudenhöffer kritisierte das Ausmaß der Verkaufsförderung angesichts der Diesel-Krise. "Die Neuzulassungen des Kraftfahrt-Bundesamtes spiegeln eine Traumwelt wider. Die Realität ist durch einen Vertrauensverlust und Verunsicherung gekennzeichnet." Er erwarte für das kommende Frühjahr einen Markteinbruch, wenn die hohen Prämien auslaufen. Warnendes Beispiel sei die Entwicklung 2009/2010 nach dem Ende der staatlichen Abwrackprämie.

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Berlin (ots) - Seit über 18 Monaten verweigert das Bundesverkehrsministerium mit immer neuen Argumenten die Herausgabe von Akten aus den ersten hektischen Monaten nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals - Das Ministerium versuchte, durch die Beiladung von 15 Unternehmen der Automobilindustrie in letzter Minute das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen - Das Verwaltungsgericht Berlin gab unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin der DUH recht - DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch fordert den kommissarischen Bundesverkehrsminister Christian Schmidt dazu auf, die rechtswidrig zurückgehaltenen Unterlagen nun sofort zu übergeben


    Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in die von ihr begehrten Dokumente aus den ersten turbulenten Monaten nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals gewähren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin am gestrigen Tag nach ausführlicher mündlicher Verhandlung (VG 2 K 288.16) unter dem Vorsitz der Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter.


    Die DUH hatte bereits vor über 18 Monaten, am 24.2.2016, gegenüber dem Ministerium einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auf Einsicht in alle Unterlagen gestellt, die in Zusammenhang mit der gegenüber Volkswagen erlassenen Rückrufanordnung stehen. Im Gerichtsverfahren wurde dies auf die Zeit zwischen dem 15. September und dem 15. Oktober 2015 konkretisiert. Darüber hinaus begehrt die DUH Einsicht in Unterlagen der Volkswagen-Untersuchungskommission. Nicht beansprucht werden solche Dokumente, auf die kein Einsichtsrecht besteht, wie bei Unterlagen die Betriebsgeheimnisse berühren, geistiges Eigentum betreffen oder persönliche Daten.


    Nachdem das Ministerium diesen UIG-Antrag vom 24.2.2016 abgelehnt hatte, reichte die DUH am 7.7.2016 Klage vor dem VG Berlin ein. Die DUH wollte Einblick nehmen in die ihr nach UIG-Recht zustehenden Dokumente (Korrespondenz des Ministeriums mit anderen Behörden, Kontakte zu den Autokonzernen, Besprechungsprotokolle und Messdaten etc.). Zuletzt befürwortete das Ministerium sogar Beiladungsanträge von 15 Unternehmen der Automobilindustrie, die das Verfahren um Monate weiter verzögert und vor allem das Kostenrisiko für die DUH nicht mehr beherrschbar gemacht hätten. Diese Beiladungsanträge wurden am 13.10.2017 vom VG Berlin und die darauffolgende Beschwerde am 10.11.2017 vom OVG Berlin-Brandenburg abgewiesen (OVG 12 L 81.17).


    Das VG Berlin hat der Klage der DUH am gestrigen Nachmittag nach einer längeren Verhandlung stattgegeben. In der Verhandlung selbst warf die Gerichtspräsidentin des VG Berlin dem Bundesverkehrsministerium in ungewöhnlich deutlicher Form vor, über die Verfahrensdauer hinweg immer neue und zum Teil widersprüchliche Dokumente vorgelegt zu haben und das Verfahren dadurch extrem erschwert zu haben. Die ausführliche Urteilsbegründung wird für die nächsten Tage erwartet.


    "Einmal mehr zeigt sich, wie diese Bundesregierung einseitig Partei für die Autokonzerne und gegen Umwelt und Verbraucher ergreift und nichts unversucht lässt, der Öffentlichkeit gegenüber ihre konspirative Abstimmung mit den Autokonzernen zu verschleiern. Dieses auch nach Ansicht des Gerichts gegen Recht und Gesetz handelnde Bundesverkehrsministerium ist nicht Teil der Lösung des Diesel-Abgasskandals, sondern Kern des Problems", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.


    "Die in dieser Art einzigartige Transparenzblockade des Bundesverkehrsministeriums ist zu Recht gescheitert. Die Informationsfreiheit der Öffentlichkeit geht vor klandestine Ministeriumspolitik", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Prozess vertrat.

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Der [lexicon='VW'][/lexicon]-Manager Oliver Schmidt hat einen Bettel-Brief an einen US-Richter wegen des Abgas-Skandals geschrieben. Darin belastet er den [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzern, der seit zehn Jahren von dem Betrug gewusst habe. Dem deutschen Manager drohen in den USA sieben Jahre Haft.


    „Ich muss sagen, dass ich mich von meiner eigenen Firma im Diesel-Skandal oder Dieselgate missbraucht fühle“, zitiert jetzt die "Bild" aus dem Brief des Manager, dem bei einer Verurteilung bis zu sieben Jahre Haft drohen. Schmidt war am 7. Januar 2017 nach seinem Weihnachtsurlaub am Flughafen in Miami festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, die US-Behörden angelogen und versucht zu haben, den Skandal zu vertuschen.


    Zu den Vorwürfen an den VW-Konzern schreibt Schmidt: „Nachdem ich in vielen schlaflosen Nächten in meiner Gefängniszelle die Regierungsakten gelesen habe, habe ich gelernt, dass meine Vorgesetzten, die zu mir gesagt haben, dass sie nicht länger als ich involviert sind, schon seit vielen, vielen Jahren davon wussten“, zitiert „Bild“ weiter aus dem Brief.

    S
    chmidt: "[lexicon='VW'][/lexicon] betrügt seit einer Dekade"


    Schmidt betone in dem Schreiben, dass er bei einem Treffen mit der US-Umweltbehörde im August 2015 zum Skandal auf Anweisungen aus der Management-Ebene des Volkswagenkonzerns gehört habe. „Bedauerlicherweise habe ich zugestimmt, diesen zu folgen“, so Schmidt weiter. Er hätte diese Anweisung ignorieren und stattdessen dem Mitarbeiter der US-Umweltbehörde sagen sollen, dass „[lexicon='VW'][/lexicon] seit ungefähr einer Dekade betrügt“.


    Das Urteil gegen den Manager soll am kommenden Donnerstag gesprochen werden. Die Kläger fordern sieben Jahre Haft und 400.000 Dollar Geldstrafe. Die Verteidigung hofften auf 40 Monate Haft und eine Geldstrafe von 100.000 Dollar.

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Frankfurt - 05.12.2017 15:19 Uhr


    Beim Widerruf von Autokrediten fahren die Verbraucher den zweiten Sieg ein. Das Landgericht (LG) Berlin entschied am Dienstag, dass der Autokredit der [lexicon='VW'][/lexicon]-Bank Formfehler enthält, die einen Widerruf auch Jahre später noch möglich machen (Az. 4 O 150/16). Bereits am 17. November hatte das LG Arnsberg einer ähnlichen Klage stattgegeben (Az. I-2 O 45/17).

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • [lexicon='VW'][/lexicon]-Händler erhalten derzeit keinen Nachschub vom neusten Bulli-Modell.


    Grund sind nach SPIEGEL-Informationen Probleme mit den Abgaswerten der Dieselmotoren.


    Volkswagen bangt um die Zulassung des [lexicon='VW'][/lexicon]-Busses T6 mit Dieselmotor: Der Autokonzern hat nach SPIEGEL-Informationen dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg mitgeteilt, dass das beliebte Modell die bei der Zertifizierung angegebenen Werte für Stickoxid überschreitet.


    Der Ausstoß wird durch die tatsächlichen Abgase und einen zusätzlichen Korrekturfaktor bestimmt.
    Diesen Faktor hatte Volkswagen bei der Zulassung des Fahrzeugs zu niedrig angegeben.


    Bei Tests stellten die Wolfsburger fest, dass der zulässige Grenzwert für Stickoxide teilweise erheblich überschritten wird und meldeten das Ergebnis dem KBA. Dort erwog man sogar einen Zulassungsstopp. Als Reaktion bot Volkswagen dem Amt an, unverzüglich ein Softwareupdate zu entwickeln und in die betroffenen Fahrzeuge einzuspielen.


    Produktion läuft weiter


    Die Tests dazu laufen. Bis zu einer endgültigen Einigung mit dem KBA produziert [lexicon='VW'][/lexicon] den Bus im Werk Hannover zwar weiter. Er wird jedoch nicht an Händler ausgeliefert.


    Der Bulli ist eines der erfolgreichsten Modelle des [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzerns. Die neue Version, die vor zwei Jahren auf den Markt kam, wurde in Deutschland rund 90.000 Mal verkauft.


    [lexicon='VW'][/lexicon] bestätigt den vorläufigen Auslieferstopp und die Meldung an das KBA. In engem Kontakt mit den Behörden hoffe man, das Problem nun zügig lösen zu können.




    ...Softwarehersteller [lexicon='VW'][/lexicon]... aysffhg:happy2::;prost:

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • 8. Dezember 2017, 18:57 Uhr - [lexicon='VW'][/lexicon] Im Horrorhaus


    Die Firmenspitze lässt ihren Manager auf schändliche Weise hängen


    Das können sie gut in Wolfsburg: Alles auf die mittlere und untere Ebene abschieben. Immer seien die Fehler dort gemacht worden, in der Etappe, nie ganz oben an der Spitze. Wenn der Mittel-Manager Oliver S. Diesel-Manipulationen vor US-Behörden verborgen hat, dann müsse er nun eben dafür büßen, und er büßt hart: mit sieben Jahren US-Knast und 400 000 Euro Geldstrafe. Hilfe aus Wolfsburg ist nicht in Sicht, im Gegenteil: Als verurteilter Straftäter soll für Oliver S. kein Platz mehr sein in der [lexicon='VW'][/lexicon]-Familie. Der Konzern gibt sich Mühe, die Ausgrenzung juristisch zu rechtfertigen: Man will ja sauber werden. Angesichts des Umstandes, dass der Manager auf Anweisung gehandelt haben soll, ist das hochgradig zynisch.


    Oliver S. und viele andere haben Befehle ausgeführt, haben nicht gewagt, Nein zu sagen, kamen vielleicht auch gar nicht auf die Idee. Sie waren gedrillt darauf, Befehle auszuführen - genau das war die Führungskultur in diesem Konzern, der schon mal als "Nordkorea minus Arbeitslager" tituliert worden ist: ein Horrorhaus. Es ist deshalb die verdammte Pflicht auch der heutigen Führung, sich um diejenigen zu kümmern, die man damals missbraucht hat; Juristen werden auf Anfrage gerne den Weg weisen.


    Zugleich ist das Ganze auch ein Lehrstück für jeden, der auf Jobsuche ist. Er sollte im eigenen Interesse nicht nur das Gehalt checken und die Karrieremöglichkeiten. Sondern eben auch, ja, vor allem, die Firmenkultur.

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Sondern eben auch, ja, vor allem, die Firmenkultur.

    Alles was ich dazu sagen könnte ist, früher war ich gerne auf Arbeit ... .
    Meine Aussage, wie es jetzt ist, wohin sich das entwickelt hat ... könnte mir den Job kosten.
    Es ist nicht immer ganz so einfach.
    Selbst das man irgendwann den Befehl verweigern muß, dass muß man erstmal hinbekommen, mit allen Konsequenzen. Der [lexicon='VW'][/lexicon] Konzern hat nicht immer betrogen und es haben ja nicht alle betrogen.
    Für mich zeigt sich wieder eindeutig, du kannst der Held auf Arbeit sein, so lange alles gut geht aber wehe es geht schief, dann kannst du alles verlieren, wirklich alles. Und da hat [lexicon='VW'][/lexicon] nicht das Alleinstellungsmerkmal.

    nette Grüße, Peter :)

  • Ich möchte es einmal hervorheben:



    Volkswagen Nutzfahrzeuge bietet die Umweltprämie für folgende Modelle.


    Transporter Kombi
    6.000


    Caravelle
    7.000 Euro


    Multivan
    10.000 Euro









    Da fehlen einem die Worte... <X

    Alle Beiträge von mir im Forum ohne Gewähr

  • Selbst wenn man mir aktuell einen VW hinter her werfen würde käme mir derzeit KEIN VW mehr auf den Hof!


    Und ja, ich weiss das andere Hersteller auch keine Chorknaben sind,

    aber VW ist erst mal keine Option - bei dem Lügenverein!

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • Jaja, die Zeit läuft für VW.

    Wie waren doch gleich die Verjährungsfristen, bei arglistiger Täuschung, drei Jahre? kdsdf


    kuizkzuk zielflagge.jpg

    nette Grüße, Peter :)

  • Arglistige Täuschung wird gerne verwendet, gibt es aber nicht!

    Wenn dann ist es eine Täuschung mit Vorsatz, und wer ganz böse ist könnte da einen bandenmäßiger/gewebsmäßiger Betrug draus zaubern.


    https://www.rechtslupe.de/stra…ig-gewerbsmaessig-3115564

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!