Abgasskandal bei VW


  • Schaut euch mal dass Schriftstück an, welches vermutlich jeder vom Abgasskandal betroffener Halter bekommt.


    Zitat:


    ..... in einem begrenzten Fertigungszeitraum sind Dieselmotoren mit einer Motorsteuergerätesoftware verbaut worden ..... ?(?(
    ..... wir möchten sie informieren, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gem. §5 FZV durchgeführt werden kann ..... :watschen;


    Zitat Ende :;prost:

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  • Guten Morgen,



    Zitat:


    Weil verteidigte die umstrittene Entschädigungspolitik des Konzerns. In den USA erhalten betroffene Kunden 1000 Dollar, in Deutschland nicht. Die Verhältnisse seien nicht zu vergleichen, sagte der Ministerpräsident. "Die Abgasnormen in den USA sind strenger, die Verstöße dagegen insofern erheblicher, und die Rückrufaktion wird vielleicht mehr Zeit in Anspruch nehmen." Er halte die Entscheidung daher "für sachgerecht". Die Rückrufaktion in Deutschland werde bei den Kunden viel verlorenes Vertrauen wieder herstellen, sagte Weil. aysffhg:happy2:


    Zitat Ende.

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  • Jetzt muß ich doch mal nachfragen:


    "wer hat seinen Tiger nach Studium der Abgaswerte gekauft?"


    Ich jedenfalls nicht.


    Für mich waren die Leistung (ab 170 PS) und die Anhängelast (2500 KG) wichtig.


    Ob es ein Benziner oder Diesel wird war bei einer Fahrleistung von max. 15000KM/Jahr egal.


    Dann noch nach den Versicherungsbeiträgen gefragt und die Suche ging los.


    Ich frag mich auch was sich die Kläger vorstellen:


    Auto zurückgeben und den Kaufpreis ohne Nutzungskosten wieder aufs Konto?


    Nachrüstung und "Entschädigungszahlung"


    Wenn ich heute einen neuen Gebrauchten suchen müßte würde ich den 2,0 ltr. Diesel in die Suche mit einbinden.


    Gruß


    Thomas

    Wenn der liebe Gott saubere Tiger wollte hätte er Spüli in den Regen getan ;)

  • "wer hat seinen Tiger nach Studium der Abgaswerte gekauft?"

    Hallo Thomas,


    ich habe das :cursing:
    Für mich waren die Verbrauchswerte und die Effizienzklasse, bei mir "B" entscheidend!
    Sollte sich das nach unten verlagern, werde ich eine Wandlung über meinen Rechtsverdreher anstreben.

    NETte Grüße ^^
    Ich bin nicht KLEIN! Ich bin ein Konzentrat :whistling:


    Lars

  • Also ich schaue beim Autokauf nur mit einem Auge auf die Verbrauchswerte da hier wie schon einmal hier im Forum geschrieben die von den Autoherstellern bezifferten Angaben ohnehin nicht der Realität entsprechen.


    Und wenn ich in irgendein Auto " vernarrt " bin und es unbedingt haben will dann wird es sowieso gekauft egal welche Angaben da der Hersteller macht. Da kann eigentlich nur mehr ein unbezahlbarer Preis ein Hinderungsgrund sein.


  • Zitat:


    KBA selbst benennt schwerwiegenden Mangel
    Über all dies klärt [lexicon='VW'][/lexicon] die Kunden jedoch nicht auf, um die Folgen der Software-Manipulation möglichst gering zu halten. Tatsächlich hilft jedoch alles Leugnen nichts, da [lexicon='VW'][/lexicon] durch die selbst und vom KBA benannten Vorschriften entlarvt wird. Die fraglichen Fahrzeuge sind mangelhaft und dieser Mangel ist so schwerwiegend, wie das Kraftfahrzeugbundesamt selbst vermeldet, dass der Betrieb untersagt und das Fahrzeug stillgelegt wird.


    Nachbesserung sollte verweigert werden
    Folge kann unseres Erachtens nur sein, dass derjenige, der seinem PKW zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktreten will, weil er sich nicht weiter mit eventuell nachfolgenden Mängeln – die dann wohl verjährt sind – und dem Wertverlust seines Pkws herumschlagen will, schlicht und einfach die Nachbesserung verweigern muss und den Kaufvertrag rückabwickelt.


    Zitat Ende.

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  • Das ist alles schön und gut, ich lese aber immer "unseres Erachtens", "nach unserer Meinung", usw.
    Die Meinungen und Ansichten müssen aber erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens dargelegt werden und da kann ein Richter den Sachverhalt ganz anders sehen.


    Sicher ist da gar nichts. Mich kotzt das an ;( .

  • Hallo Zusammen,


    Nachbesserung sollte verweigert werden

    ich habe auf Grund diesem Beitrags meinen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung genutzt.
    Eine nette Anwältin hat mit dazu geraten die Füße ruhig zu halten, die Mängelbeseitigung machen zu lassen.
    Ungesehen der Mängel die da nach kommen, welche für Sie nicht zur Position stand, vielmehr aber der
    Verdacht der arglistigen Täuschung. Diesen wird [lexicon='VW'][/lexicon] nicht los, und wie Sie sagte wird dieser bestätigt, so dass eine Zeit von 10 Jahren nach Kenntnis läuft. Im Vorfeld, ohne Mängelbeseitigung wird schwierig, da [lexicon='VW'][/lexicon] darauf ein Recht hat.
    Vorheriges Klagen zeuge von schlechten Geschäftsgebaren und Geldschneiderei.

    NETte Grüße ^^
    Ich bin nicht KLEIN! Ich bin ein Konzentrat :whistling:


    Lars

  • Da hast du aber eine Anwältin mit Sachverstand und ohne €-Zeichen in den Augen erwischt.
    Genau das wurde auch einem Freund gesagt, der beim Anwalt war.
    Alle die gleich zur Klage raten, sind nur auf die Kohle aus. Letztlich ist es ja egal, ob der Prozeß gewonnen wird oder nicht. Ihr Geld bekommen sie so oder so.

  • Hi


    auf Kohle aus oder nicht. [lexicon='VW'][/lexicon] hat die Kunden betrogen, wegen der Kohle. Nicht umgekehrt.


    Ansonsten, der Beratungsergebnis von Lars kann ich folgen.
    Einem Händler muß jeder, der eine Wandlung anstrebt, zwei mal die Möglichkeit geben, nachzubessern.


    Ob dann eine arglistige Täuschung greifen wird, kann jetzt ja noch niemand sagen.


  • ... Ob dann eine arglistige Täuschung greifen wird, kann jetzt ja noch niemand sagen.

    Hallo Kalli,


    ich bin kein Jurist und Wiki ist, wie wir wissen nicht Alles aber was braucht es noch zur arglistigen Täuschung seitens [lexicon='VW'][/lexicon].


    nette Grüße, Peter :)


  • Zitat:
    Eine arglistige Täuschung liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Täuschung über Tatsachen vorsätzlich erfolgt, der Täuschende also weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum des Getäuschten führen werde.
    Zitat Ende.


    Die alles entscheidende Frage die sich betroffene [lexicon='VW'][/lexicon]-Fahrer stellen sollten: Wird auf irgendeine Weise der Tatbestand der arglistigen Täuschung (aus meiner Sicht unstrittig) ausgehebelt, wenn diese Manipulationssoftware entfernt wurde und somit alles Gewährleistungsansprüche erlöschen sollten. :!::?:

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  • Eine arglistige Täuschung liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Täuschung über Tatsachen vorsätzlich erfolgt

    Wie soll diese Tatsache ausgehebelt werden ?(
    Nur weil die "Mogelpackungssoftware" entfernt wurde :?:
    Der vorsätzliche Tatbestand ist noch da, und wird auch nicht dadurch fallen.
    Ein Produkt wurde vorsätzlich geschönt um es am Markt als "Sauber" zu platzieren,
    um somit höhere Verkaufszahlen bei Umweltbewußten zu erzielen, nicht nur in Europa!
    Der Käufer wurde über die tatsächlichen Daten des Produktes getäuscht. Ich würde hier von vorsätzlichem Betrug reden!
    Ich gehe zu 100% davon aus, das das Softwareupdate meinen Tiger nicht in dem Zustand bringt, wie er gemäß Produktbeschreibung sein soll.
    Seit Jahren gibt es keine Lösung dafür, und plötzlich gibt es eine nach ein paar Monaten dhhdhdhhdh
    Ich habe in meinen 25 Jahre die ich mit den Computer arbeite einiges an revolutionären Softwareentwicklungen erlebt,
    aber IMMER würde auch die dazu passende Hardware entwickelt, die das Programm zu 100% bedient.

    Ich glaube nicht das unsere "Tiger-Hardware" die neue Software zu 100% bedienen kann :schüttelkopf: ,
    so das die versprochenen Produkteigenschaften erreicht werden.

    NETte Grüße ^^
    Ich bin nicht KLEIN! Ich bin ein Konzentrat :whistling:


    Lars

  • ARD Videotext, Tafel 136: [lexicon='VW'][/lexicon] zahlt dem ^^ 60 € als Aufwandsentschädigung dafür, das der ^^ eine neue Software einspielt und das Ganze protokolliert.

  • Japp, dass ist meine Meinung, ohne die Betrugssoftware, keine arglistige Täuschung. hgghfh


    Die fährst beim :D vom Hof und hast vor dem Gesetz einen [lexicon='Tiguan'][/lexicon], der konform ist mit Prospekt und deinem Kaufvertrag.


    Wir beide wissen, dass es sehr sehr wahrscheinlich nicht so ist (technischer Konflikt).


    Wenn du jetzt Probleme bekommst, bist du meiner Meinung nach in der Beweispflicht. rtghrg


    Ob die neue Software (wenn überhaupt neu) etwas taugt oder nicht, [lexicon='VW'][/lexicon] dreht den "Spieß" jetzt einfach um.(zum betrogenen Kunden)

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  • t-online.de/auto/news/id_75724…ckrufaktionen-von-[lexicon='vw'][/lexicon].html

    In diesem Artikel setzt [lexicon='VW'][/lexicon] die Gewährleistungsfrist bis Ende 2016 aus........

    Wenn du jetzt Probleme bekommst, bist du meiner Meinung nach in der Beweispflicht

    Dies ist sicherlich eine gute Frage!
    [lexicon='VW'][/lexicon] selber kann wohl noch keine Angaben zu Leistung und Verbrauch des Motors machen.
    Es handelt sich um eine Reparatur und darauf habe ich auch wiederum eine Gewährleistung,
    da ja "versteckte Reparaturmängel" auftreten können.
    Auszug aus
    Versteckte Reparaturmängel
    Auch wenn der Schaden erst später in Erscheinung tritt, ist noch viel zu retten. Es gilt die normale Gewährleistungspflicht, und die liegt bei zwei Jahren. Aber Vorsicht: Viele Werkstätten haben besondere Reparaturbedingungen, bei denen der Kunde nur noch eine verkürzte Gewährleistungszeit hat. Das ist aber nur dann zulässig, wenn diese Bedingungen dem Kunden vor Vertragsschluss, im genauen Wortlaut, ausgehändigt werden.

    Das Thema bleibt spannend.
    Ich gehe davon aus, dass viele Fragen mit dem ersten Anschreiben von [lexicon='VW'][/lexicon] geklärt werden.
    Warten wir es ab hmmmm


    NETte Grüße ^^
    Ich bin nicht KLEIN! Ich bin ein Konzentrat :whistling:


    Lars

  • Hallo zusammen,


    nach ein wenig googeln habe ich diesen Brief für [lexicon='VW'][/lexicon] Amarok Fahrer im WWW gefunden:



    Kann mir vorstellen, das so, oder so ähnlich auch unsere Briefe aussehen könnten...