Abgasskandal bei VW

  • Eine Nachfrage bestätigte: Das Update wurde im Oktober beim Reifenwechsel aufgespielt. „Ohne mein Wissen und trotz des Hinweises auf dem Auftrag“, so Hermann, der von einer „Täuschung“ spricht.

    Und er hats nicht einmal gemerkt.....

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  • Hallo @,



    Lahr (ots) - Das Landgericht Braunschweig hat am 29.12.2016 unter dem Az. 6 O 58/16 ein Urteil gegen die Volkswagen AG auf Rücknahme eines [lexicon='VW'][/lexicon] [lexicon='Tiguan'][/lexicon] erlassen. Das Urteil richtet sich gegen [lexicon='VW'][/lexicon] direkt und nicht gegen einen Vertragshändler. Soweit ersichtlich handelt es sich dabei neben dem Urteil des Landgerichts Hildesheim, 3 O 139/16 erst um das zweite Urteil, welches gegen die Volkswagen AG direkt ergangen ist. Soweit ersichtlich wurde erstmals die Volkswagen AG aus einem geschlossenen Kaufvertrag verurteilt.

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  • Mahlzeit,



    Zitat:
    Anfang 2016 hat VW einen Rückruf gestartet: Alle [lexicon='VW'][/lexicon]-Diesel mit Manipulationssoftware bekommen ein Update. Die neue Software soll die Autos auf einen legalen Stand bringen. Wie AUTO BILD in der aktuellen Ausgabe 8/2017 (ab 24. Februar im Handel) berichtet, mehren sich nun allerdings Hinweise, dass nach dem Update die Abgasrückführung schneller verschleißen könnte. Dieses Bauteil leitet über ein Ventil einen Teil der Abgase zurück in die Brennräume und senkt so den Stickoxid-Ausstoß.


    Dabei erhöht sich jedoch der Rußpartikelausstoß; infolgedessen kann es zu Verkrustungen der Abgasrückführung kommen. Mögliche Folgen: Der Motor schaltet ins Notlaufprogramm oder lässt sich nicht mehr starten. Während [lexicon='VW'][/lexicon] von Einzelfällen spricht, zeichnet der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich ein anderes Bild: Allein in seiner Kanzlei seien bei mehr als 50 Mandanten Teile des Abgasrückführungs-Systems unmittelbar oder kurz nach dem Update ausgefallen.

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  • Zitat:
    Für den Fall, dass der Betrug in Hongkong auffliegt, solle der Vertrieb, der den Verkauf der manipulierten Autos besonders lautstark forderte, Rückstellungen bilden. Damit sollten dann mögliche Rückrufe oder Strafen bezahlt werden. Dieses Vorgehen sei mit „G, E, EG, GQ“ abgestimmt, so heißt es in der Notiz vom 28. Juli 2015, die die Unterschrift Heiduks trägt. „G“ stand für Stadler, „E“ für den früheren Audi-Vorstand Ulrich Hackenberg, „EG“ und „GQ“ für die Audi-Manager Michael Neumayer und Werner Zimmermann.
    Weiß verwahrte seine „Lebensversicherung“ an einem sicheren Ort, soll aber, so berichtet sein Anwalt, der Aufforderung zum Betrug nicht nachgekommen sein. „Wir machen das nicht“, soll Weiß seinem Team gesagt und die Fertigstellung des Motors bewusst immer wieder verzögert haben. Zwei Monate später hatte sich das Zeitspiel dann erledigt. Da wurde der Abgasskandal publik und die Markteinführung des Mogel-Autos in Hongkong wurde abgeblasen.
    Ende.



    Warum lässt [lexicon='VW'][/lexicon] denn nicht endlich den "Korken" vom Flaschenhals fliegen. Dann ist es halt einmal "laut" und dann kehrt wieder Ruhe ein. :nix_sehen:

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  • Guten Morgen,



    Zitat:
    Darin heißt es nicht nur, dass auch die Porsche SE als Haupteigentümerin von VW die Pflicht gehabt hätte, die Anleger frühzeitig über die Risiken durch den Abgasbetrug zu informieren, sondern stellte auch fest, dass nach Überzeugung des Richters [lexicon='VW'][/lexicon] mit der Manipulationssoftware gegen amerikanisches und europäisches Recht verstoßen hat.


    In Braunschweig hat man bereits beschlossen, dass die Klagen in einem Musterverfahren gebündelt werden sollen, bei dem die wesentlichen rechtlichen Fragen, die alle Kläger betreffen, gemeinsam geklärt werden sollen. Nun will man auch in Stuttgart ein weiteres Musterverfahren eröffnen.


    Der Inhalt des Gerichtsbeschlusses ist durchaus brisant, weil bereits eine Würdigung der Argumente der Kläger und der Porsche SE als Beklagte vorgenommen wird. In dem 129-seitigen Dokument, das der „Welt“ vorliegt, kommt der Richter zu dem Ergebnis, dass es sich gleich bei mehreren Ereignissen, die teilweise schon lange vor Bekanntwerden des Abgasbetrugs stattfanden, um sogenannte Insiderinformationen handelt, die man hätte bekannt machen müssen.


    Diese Einschätzung ist für [lexicon='VW'][/lexicon] gleich aus zwei Gründen brisant, denn das Stuttgarter Landgericht schlägt sich damit nicht nur auf die Seite der Anleger, sondern widerspricht auch der Argumentation des Autobauers, dass die Manipulationssoftware nur gegen amerikanisches Recht verstoßen hätte, in Europa aber nicht illegal gewesen sei.


    Keine Zweifel am Rechtsverstoß
    Mit diesem Argument verweigert [lexicon='VW'][/lexicon] europäischen Kunden ähnliche Entschädigungen, wie man sie amerikanischen Verbrauchern zahlt. Nicht nur die Investoren, sondern auch klagende Fahrzeugbesitzer dürften sich daher über den Beschluss aus Stuttgart freuen.


    Der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp, der zahlreiche Investoren bei den Schadenersatzklagen gegen [lexicon='VW'][/lexicon] und die Porsche SE vertritt, bezeichnete den Beschluss des Stuttgarter Gerichts als „wegweisend“ und „taktgebend für die deutschen Anlegerklagen im Zusammenhang mit [lexicon='VW'][/lexicon]-Dieselgate“.

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  • So, und nun noch eine Ohrfeige von einem OLG!
    Dann ist der Sprung zu einem Grundsatzurteil nicht mehr weit ...

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • Wissenschaftler des amerikanischen Elite-Instituts MIT kommen in einer Studie zu einem drastischen Schluss.
    Der [lexicon='VW'][/lexicon]-Abgasskandal könnte 1200 Menschen in Europa vorzeitig das Leben kosten.

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  • Richter erkennen im Abgasskandal auf „erheblichen Mangel“ und halten es für rechtens, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt /
    Ein anderer [lexicon='VW'][/lexicon]-Fahrer will seinen Wagen gegen ein anderes Model tauschen


    Zitat:
    Paderborn. Der [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzern hat bekanntlich Weltgeltung. Viele Autofahrer setzen auf die Wagen aus Wolfsburg – auch auf Diesel. Folglich macht der Abgasskandal vor der heimischen Gerichtsbarkeit nicht Halt. Und die hat jetzt in einem Fall für den Kunden entschieden.
    Ein Mann aus Salzkotten (Kreis Paderborn) entschloss sich 2014, einen neuen [lexicon='Tiguan'][/lexicon] zu erwerben, einen Diesel mit der sogenannten Blue Motion Technologie, die besonders umweltfreundlich zu sein versprach. Seinen Vertrag schloss er aber nicht mit einem Händler ab, sondern direkt mit dem Volkswagenkonzern. Sein Mandant habe aufgrund seiner Schwerbehinderung einen Sonderrabatt in Anspruch nehmen können, erklärt Rechtsanwalt Jan Mattenklodt, und so sei [lexicon='VW'][/lexicon] der direkte Vertragspartner gewesen.
    Die Freude am gut 36.000 Euro teuren Fahrzeug währte aber nicht lange. Schließlich kam in der zweiten Jahreshälfte 2015 die sogenannte Dieselaffäre ans Tageslicht und es stellte sich heraus, dass auch dieser [lexicon='Tiguan'][/lexicon] auf der Straße die versprochenen guten Abgaswerte nicht erreicht.


    Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt
    Sein Mandant, ein treuer [lexicon='VW'][/lexicon]-Kunde, habe daraufhin direkt Kontakt mit den Wolfsburgern aufgenommen, um den Diesel gegen einen Benziner einzutauschen, berichtet Mattenklodt. Die Antwort sei „unbefriedigend" gewesen. In einem Standardschreiben wies man seitens des Konzerns auf das Softwareupgrade hin, das dem Wagen zu mehr Sauberkeit verhelfen würde.


    Das aber mochte der Salzkottener nicht akzeptieren. Er erklärte seinen Rücktritt vom Kaufvertrag und zog vor Gericht. „Die Abgaswerte der Euro-5-Norm werden nur auf dem Prüfstand und nicht im Realbetrieb erreicht", argumentierte sein Anwalt Jan Mattenklodt und verlangte den Kaufpreis zurück – abzüglich der bisherigen Laufleistung des Wagens.
    Dieses Ansinnen schätzte jetzt die 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn als rechtens ein. Das Nichteinhalten der Abgasnorm stelle einen Mangel dar, der sogar als erheblich anzusehen sei, befanden die Richter. Schließlich müsse zur Beseitigung desselben eine behördliche Genehmigung vorliegen. „Das Softwareupdate ist ja nur möglich nach der Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt", erklärt Rechtsanwalt Mattenklodt den komplizierten Sachverhalt. Für die Richter Grund genug, im Sinne des Klägers zu entscheiden. Der Kaufvertrag muss ihrer Ansicht nach rückabgewickelt und der Kaufpreis komplett erstattet werden – bis auf rund 5.000 Euro, mit denen die 41.500 Kilometer bewertet werden, die der [lexicon='Tiguan'][/lexicon] nunmehr auf dem Tacho hat.
    Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, denn [lexicon='VW'][/lexicon] hat die Möglichkeit, es vor dem Oberlandesgericht in Hamm überprüfen zu lassen. Für Jan Mattenklodt ist es dennoch ein gutes Signal. „Mit diesem Urteil reiht sich das Landgericht Paderborn in eine Reihe weiterer Entscheidungen anderer Landgerichte zur gleichen Sache ein", sagt er.
    Az.: 4 O 231/16

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  • Falls noch jemand Bedarf hat, jetzt wird es langsam Zeit:



    Informationen für Bürgerinnen und Bürger


    OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 08. März 2017


    Anlegerklagen gegen Volkswagen AG


    Oberlandesgericht Braunschweig bestimmt Musterkläger


    Zitat:
    Musterkläger ist die Deka Investment GmbH (Frankfurt a. M.). Die übrigen Kläger der vom Landgericht Braunschweig ausgesetzten Verfahren sind mit Bekanntmachung der heutigen Entscheidung Beigeladene des Musterverfahrens. Die Volkswagen AG ist Musterbeklagte. Die Entscheidung des 3. Zivilsenats (Az.: 3 Kap 1/16) ist unanfechtbar. Das Musterverfahren wird im elektronischen Bundesanzeiger (Klageregister) unter http://www.bundesanzeiger.de bekannt gemacht.
    Die geltend gemachten Schadenssummen der 1.470 ausgesetzten Anlegerklagen beziffern sich auf insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro. Darüber hinaus sind ca. weitere 70 Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig, über deren Aussetzung das Landgericht Braunschweig noch entscheiden wird. Das Gesamtvolumen der beim Landgericht Braunschweig anhängigen insgesamt rund 1.540 Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beziffert sich auf ca. 8,8 Mrd. Euro.

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  • thteh



    Deutsche Kunden klagen gegen [lexicon='VW'][/lexicon]


    Die Besitzer von [lexicon='VW'][/lexicon]-Dieselfahrzeugen mit Betrugssoftware wollen vor Gericht ihr Geld von Volkswagen einklagen. Das Argument ihrer Anwälte: Der Hersteller habe gegen Schutzgesetze verstoßen. Klagen gegen Händler können nur noch in diesem Jahr eingereicht …

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  • Zitat:
    Ein Kraftfahrzeug weist einen Sachmangel auf, wenn die Motorsteuerung so programmiert ist, dass der Stickoxidausstoß nur auf den Prüfstand reduziert wird. Ein solcher Sachmangel ist erheblich, auch wenn er mit einem geringen Kostenaufwand durch ein Software-Update behoben werden kann. Die Erheblichkeit des Sachmangels folgt insbesondere aus der Arglist der Herstellerin. Auch beim Kauf von einem freien nicht vertraglich mit der Herstellerin verbundenen Händler spielt die Arglist der Herstellerin eine Rolle für die Erheblichkeit des Sachmangels, wenn dieser nur durch ein von der Herstellerin bereitgestelltes Software-Update behoben werden kann.


    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.067,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.2.2016 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Typ/Modell: [lexicon='VW'][/lexicon] Passat 2.0l [lexicon='TDI'][/lexicon] CR DPF BMT [lexicon='DSG'][/lexicon] CL/3C/Limousine/Euro-5, Fahrgestellnummer: ####, zu zahlen.
    2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte mit der Rücknahme des im Tenor zu 1 bezeichneten Fahrzeuges im Annahmeverzug ist.
    3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    4. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.
    5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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  • myRight erzielt ersten Erfolg für deutsche Kläger im [lexicon='VW'][/lexicon]-Abgasskandal: Inhaftierter [lexicon='VW'][/lexicon]-Manager Oliver Schmidt wird in seinem US-Gefängnis befragt


    - Erstmals wird ein [lexicon='VW'][/lexicon]-Manager im Zusammenhang mit einer Klage aus Deutschland befragt - myRight nutzt für seine deutschen Kläger Befragungsmöglichkeiten nach US-Recht - Ergebnisse sollen im Verfahren der mehr als 20.000 deutschen myRight-Kläger verwendet werden - Erkenntnisse zu den Hintergründen und möglicher Beteiligung des [lexicon='VW'][/lexicon]-Vorstands erwartet Das US District Court Eastern District of Michigan hat die von myRight beantragte Befragung des seit dem 07.01.2017 inhaftierten [lexicon='VW'][/lexicon]-Managers Oliver Schmidt genehmigt. Die dazu beauftragten Anwälte sind damit die Ersten, die eine der Schlüsselfiguren des [lexicon='VW'][/lexicon]-Abgasskandals im Zusammenhang mit einer in Deutschland anhängigen Klage gegen [lexicon='VW'][/lexicon] vernehmen. Die Befragung im Gefängnis in Detroit findet voraussichtlich Anfang April statt und wird von der US-amerikanischen Starkanzlei Hausfeld koordiniert.

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  • Zitat:
    Dieselfahrzeugen, die die Euro-6-Abgasnorm reißen, drohen in Zukunft Fahrverbote! Das verunsichert viele Dieselfahrer. Besitzer von Euro-5-Dieseln können aber aufatmen: Mit überschaubarem Aufwand lässt sich der Stickoxidausstoß (NOx) ihrer Autos auf Werte senken, die sogar die ab 2020 gültige Euro-6d-Norm unterbieten. Katalysator-Hersteller Twintec hat hierzu ein Nachrüstkonzept auf Pkw übertragen, das bereits erfolgreich an Stadtbussen getestet wurde. Als Prototyp diente Twintec ein VW Passat [lexicon='TDI'][/lexicon] von 2014 (Euro 5), der mit der Betrugssoftware aus dem VW-Abgasskandal ausgerüstet ist. Sein NOx-Ausstoß sank durch den Umbau von rund 1000 mg pro Kilometer (EU-5-Grenzwert: 180 mg) auf unter 80 mg – im Realbetrieb. Neue Euro-6-Diesel stoßen auf der Straße meist ein Vielfaches aus.

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