Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass die Volkswagen AG einen fünf Jahre alten [lexicon='Tiguan'][/lexicon] einer Herforderin zurücknehmen muss. Außerdem muss das Unternehmen der Frau 30.574 Euro erstatten. Bei dem Wagen handelt es sich um einen Diesel, der laut Kraftfahrtbundesamt eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung besitzt.
Das Urteil kann noch vor dem Oberlandesgericht Hamm angefochten werden. Aber der zuständige Anwalt sagt im WB, dass [lexicon='VW'][/lexicon] bis jetzt immer selbstständig gezahlt hat, bevor es zur nächsten Instanz ging.