Abgasskandal bei VW

  • Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass die Volkswagen AG einen fünf Jahre alten [lexicon='Tiguan'][/lexicon] einer Herforderin zurücknehmen muss. Außerdem muss das Unternehmen der Frau 30.574 Euro erstatten. Bei dem Wagen handelt es sich um einen Diesel, der laut Kraftfahrtbundesamt eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung besitzt.


    Das Urteil kann noch vor dem Oberlandesgericht Hamm angefochten werden. Aber der zuständige Anwalt sagt im WB, dass [lexicon='VW'][/lexicon] bis jetzt immer selbstständig gezahlt hat, bevor es zur nächsten Instanz ging.

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  • Ausgerechnet Audis Flaggschiff entpuppt sich als extreme Dreckschleuder. Einen amtlich verordneten Rückruf mehrerer Tausend A8 versucht der Hersteller nun als Servicemaßnahme zu kaschieren.


    Freitag, [b]03.11.2017 15:26 Uhr


    Die Pressemitteilung von Audi liest sich wie die Ankündigung einer dieser Serviceaktionen, die Autokunden zuhauf in ihrem Briefkasten finden.


    Ein Software-Update werde Besitzern von Diesel-A8 angeboten. Der Eingriff solle "unter anderem beim Start des kalten Motors schneller optimale Betriebsbedingungen für das Abgasreinigungssystem" bewirken. Keinerlei Nachteile bei Verbrauch oder Fahrverhalten seien zu befürchten. Das klingt wie ein kleiner technischer Lapsus, ein "Sachverhalt", wie es in der Mitteilung aus Ingolstadt heißt, den Audi "selber festgestellt" habe.


    Was der Hersteller verschweigt, sind die wahren, für den Konzern peinlichen Ausmaße, die sich hinter dieser dürren Mitteilung und dem Rückruf von europaweit 5000 A8 mit [lexicon='TDI'][/lexicon]-Achtzylindermotor und Euro-6-Zulassung verbergen.


    Das Modell mit über 400 PS, 4,2 Liter Hubraum und einem Einstiegspreis von mehr als 80.000 Euro bricht beim Stickoxidausstoß alle Negativrekorde innerhalb des Konzerns. Und auch im Vergleich zu den Manipulationen der Konkurrenz landet der A8 der abgelaufenen Modellreihe im wenig ruhmreichen Spitzenfeld


    Prüfer des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben laut SPIEGEL-Informationen bei den Diesel-A8, die im Zeitraum zwischen September 2013 und August 2017 produziert wurden, Emissionswerte von bis zu 2000 Milligramm pro Kilometer gemessen. Erlaubt sind 80 Milligramm.


    So verwandelt sich der A8 in eine Dreckschleuder


    Die Audi-Ingenieure sind bei der Luxuslimousine offensichtlich besonders unverfroren mit der Programmierung von Abschalteinrichtungen vorgegangen, die dafür sorgten, dass der Wagen im Labor alle Messwerte einhält, auf der Straße diese aber reißt: Das Reinigungssystem für Stickoxide funktioniert offensichtlich nur bei sommerlichen Temperaturen. Denn schon bei unter 19 Grad Celsius regelt die Motorensteuerung die Anlage herunter. Eine Grenze, die nicht zufällig gewählt sein dürfte: Bei den Zulassungsmessungen im Labor herrschen Temperaturen von 20 bis 25 Grad Celsius.


    Die Experten des KBA gingen zudem noch anderen Hinweisen nach. Wenn der für die Stickoxidreinigung notwendige Tank mit AdBlue fast leer ist, regelt die Software die Einspritzung der Harnstofflösung herunter. Offensichtlich wollte man den Kunden keine Wiederauffüllung von AdBlue zwischen den Service-Intervallen zumuten. Das sollen die Untersuchungen des KBA ergeben haben, heißt es aus Regierungskreisen.


    Umweltschützer deckten die miserablen Emissionswerte auf


    Das KBA hatte die Anordnung für den Rückruf bereits wegen einer Abschalteinrichtung in der Motorensoftware nach SPIEGEL-Informationen bereits am vergangene Freitag an Audi geschickt. Besonders verwundern dürfte die Beamten nun die Behauptung des [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzerns, dass die ganze Aktion von Audi selber ausgegangen sei. Dabei waren es Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die in diesem Sommer die Behörden erst dazu veranlasst hatten, genauer beim A8 hinzusehen.


    Das KBA wurde damals im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums tätig. Audi hingegen hätte seit Auffliegen des Dieselbetrugs im September 2015 Zeit gehabt, die Manipulationen zu melden. Stattdessen musste das Ministerium erst eine Gruppe interner und externer Fachleute einsetzen, um das Verhalten des Wagens zu verstehen. Als die dramatischen Befunde auf dem Tisch lagen, sollen die [lexicon='VW'][/lexicon]-Juristen sich noch so lange gegen den Vollzug des amtlichen Rückrufs gesträubt haben, bis auch die letzten Exemplare des Diesel-A8 verkauft waren.


    Jetzt fahren in Deutschland 3660 Exemplare der insgesamt 5000 vom Rückruf betroffenen A8 mit Stickoxid-Rekordwerten durch die Gegend und tragen dazu bei, dass die Messstationen in deutschen Städten wie Stuttgart, München und Düsseldorf eine gewaltige Überschreitung der Grenzwerte registrieren. Aus diesem Grund dürften Verwaltungsgerichte schon für Anfang kommenden Jahres Fahrverbote anordnen.


    Das Modell dient als Staatskarosse


    Besonders peinlich: Audi hatte den A8 an viele Ministerien in Bund und Land als Dienstkarosse für Minister und Staatssekretäre geliefert. Auch im Kanzleramt war der Wagen im Einsatz - keine wirklich glanzvolle Zurschaustellung deutscher Ingenieurskunst.


    Die fleißigen Audi-Techniker werden zwischenzeitlich ihre neue Abgas-Software einer "ausführlichen Wintererprobung" unterziehen, kündigten sie öffentlich an. Diese werde dann "voraussichtlich im ersten Quartal 2018 zur Verfügung stehen". Die detaillierte Anfrage des SPIEGEL zu den Vorwürfen beantwortete Volkswagen lediglich mit der Zusendung der offiziellen Pressemitteilung.


    Besonders peinlich: Audi hatte den A8 an viele Ministerien in Bund und Land als Dienstkarosse für Minister und Staatssekretäre geliefert. Auch im Kanzleramt war der Wagen im Einsatz - keine wirklich glanzvolle Zurschaustellung deutscher Ingenieurskunst.


    Die fleißigen Audi-Techniker werden zwischenzeitlich ihre neue Abgas-Software einer "ausführlichen Wintererprobung" unterziehen, kündigten sie öffentlich an. Diese werde dann "voraussichtlich im ersten Quartal 2018 zur Verfügung stehen". Die detaillierte Anfrage des SPIEGEL zu den Vorwürfen beantwortete Volkswagen lediglich mit der Zusendung der offiziellen Pressemitteilung.


    Ja dann mal :;prost:

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  • Samstag, 4. November, 10.15 Uhr:


    Neuer Ärger für VW: Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, werden 15.374 Autobesitzer aus Deutschland eine Sammelklage gegen den Schummel-Autobauer einreichen. Sie fordern Schadenersatz. Zusammengenommen belaufen sich ihre Forderungen auf 250 Millionen Euro. Am Montag soll das Landgericht Braunschweig die Klage erhalten.


    Sammelklagen sind in Deutschland eigentlich unzulässig. Um das Problem zu umgehen, haben die Kläger ihre Ansprüche an die financialright GmbH abgetreten, ein in Deutschland zugelassener Rechtsdienstleister. Die kann die Ansprüche nun bündeln und gegebenenfalls geltend machen.


    Der Autobauer Volkswagen hält die Klage für unbegründet. Auf Anfrage teilte das Unternehmen der „Bild“-Zeitung mit: „Alle Fahrzeuge sind technisch sicher und fahrbereit. Die erforderlichen Genehmigungen liegen vor.“ Es gebe „keinen Grund zur Klage“.

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  • Gut zwei Jahre nach dem Dieselskandal ist die Rechtslage noch immer unklar. Während Kunden in den USA großzügig abgefunden wurden, muss in Deutschland jeder einzeln klagen. Der Countdown läuft: Verjährungsfristen laufen Ende Dezember ab.

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  • Neue Runde im Rechtsstreit zwischen Volkswagen und wütenden Dieselkunden: Mehr als 15.000 [lexicon='VW'][/lexicon]-Kunden mit einem manipulierten Diesel reichen am Montag (12.00 Uhr) über die Internetplattform "myright.de" Klage am Landgericht Braunschweig ein.


    Nach Angaben eines [lexicon='VW'][/lexicon]-Sprechers wurde bislang in gut 900 zivilrechtlichen Fällen entschieden - und in 70 bis 75 Prozent dieser Fälle hätten die Richter die Klage abgewiesen. Insgesamt seien gut 7000 zivilrechtliche Verfahren anhängig.

    Außerdem steht Volkswagen das Musterverfahren der Anleger bevor, die [lexicon='VW'][/lexicon] vorwerfen, im September 2015 zu spät über Abgas-Manipulationen informiert zu haben. [lexicon='VW'][/lexicon] weist dies zurück. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts auf Betrug.
    la/dpa

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  • Volkswagen feiert Milliardengewinne. Die betrogenen Kunden lässt der Autobauer im Stich.


    Es läuft und läuft und läuft für Volkswagen. Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres verdiente der Konzern nach Steuern fast acht Milliarden Euro. Pro verkauftem Auto sind das knapp tausend Euro. Die Aktie ist fast schon wieder so viel wert wie vor Bekanntwerden des großen Abgasbetrugs. So als hätte es ihn nie gegeben


    Am Freitag vergangener Woche gab es jedoch auch andere Nachrichten über Volkswagen, die die über zwei Millionen hintergangenen Fahrer in Deutschland weit mehr irritieren sollten.


    Das Bremerhavener Fischhandelsunternehmen Deutsche See hatte Volkswagen vor dem Landgericht Braunschweig verklagt. Zwischen 2010 und 2015 hatte das Unternehmen fast 500 [lexicon='VW'][/lexicon]-Fahrzeuge geleast, auch mit dem Ziel, eine nachhaltige Mobilitätspolitik zu betreiben. Die [lexicon='VW'][/lexicon] waren jedoch laut Deutsche See viel schmutziger als in den Vertragsgesprächen behauptet. Daher wollte die Deutsche See ihr Geld zurück. Das Unternehmen machte geltend, man sei arglistig getäuscht worden, und forderte Leasingraten plus Wartungskosten, insgesamt 12,5 Millionen Euro. Und das Gericht urteilte: zugunsten von Volkswagen.


    Es sei für die Beklagten nicht ersichtlich gewesen, dass für die Klägerin "das Thema Nachhaltigkeit mehr als nur einen von weiteren Nebenaspekten dargestellt habe". Darüber mag man sich empören oder die Justiz verspotten. Doch auch dieser Prozess zeigt: Juristische Nachweise für Betrug sind schwerer zu erbringen als moralische Schuldzuweisungen. Volkswagen wird vermutlich noch viele Prozesse gewinnen und nur einige wenige verlieren.


    Dennoch hat das Unternehmen Käufern vorgegaukelt, sauberer zu sein, als es ist. Dass das nicht immer juristische Konsequenzen nach sich zieht, ändert nichts daran, dass der Konzern das Vertrauen seiner Kunden missbraucht hat. Im Sport würde man sagen: [lexicon='VW'][/lexicon] hat jahrelang gedopt. Dieses Doping wurde systematisch betrieben, Behörden schauten zu, Staatsdoping gewissermaßen. Der Vergleich passt auch insofern, als Doping in früheren Jahrzehnten im Radsport oder beim Schwimmen vom Publikum relativ klaglos hingenommen wurde.


    Ähnliches gilt für die Verletzung von Abgasgrenzwerten. Auch hier haben die Verbraucher lernen müssen, dass es eine saubere Scheinwelt gibt, mit der in Verkaufsprospekten geworben wird, und eine schmutzige Realität auf der Straße.


    Es wäre zu kurz gesprungen, wenn der Volkswagen-Konzern für die verkommenen Sitten der Branche die alleinige Verantwortung tragen sollte. Daimler, Opel, Renault, sie alle tricksten, wo es nur ging. Volkswagen war nur besonders dreist. Deshalb sollte das Unternehmen [lexicon='VW'][/lexicon]-Besitzern Garantien dafür bieten, dass die Abgasreinigung nach einem Software-Update reibungslos läuft.


    Einkaufsgutscheine oder kostenlose Reparaturen obendrauf wären kein Schuldeingeständnis. Sie sind eine Selbstverständlichkeit

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  • Diesel-Affäre: Wenn die Stilllegung droht Als Folge der Diesel-Affäre sollen [lexicon='VW'][/lexicon]-Kunden ihre Fahrzeuge nachrüsten lassen. Auf mögliche negative Folgen für Motor und Leistung will der Konzern aber keine Garantie geben. Das Problem: Wer sich weigert, riskiert die Stilllegung.

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  • Die neueste Rückrufaktion des Autobauers Audi offenbart ein erschreckendes Maß an Managementversagen in Ingolstadt.
    Bernd Ziesemer über die [lexicon='VW'][/lexicon]-Tochter, die immer tiefer in die Krise rutscht.


    Dieses Mal geht es um das Flaggschiff des Audi-Konzerns, den A8. Die Luxusautos müssen in die Werkstatt, um eine illegale Betrugssoftware zu entfernen. Allein in Deutschland sind 5000 Pkw betroffen. Das Interessanteste an der Meldung aus der letzten Woche: Sogar Dieselmodelle aus dem August dieses Jahres müssen zurück zum Vertragshändler. Mehr als zwei Jahre sind seit der Entdeckung der sogenannten Abschaltvorrichtungen in den Vereinigten Staaten vergangen – und trotzdem kamen noch vor wenigen Wochen Fahrzeuge mit eben dieser illegalen Software in den Handel. Und das bei Fahrzeugen, die mit etwas Zubehör leicht 150.000 Euro kosten. Angeblich muss Audi bei jedem Modell einzelnen prüfen, was da so alles Böses in der hauseigenen Software schlummert. Und das kann eben schon mal zwei Jahre dauern. Absurder könnte man ein eklatantes Managementversagen wohl nicht begründen.


    Irgendwie haben wir uns alle daran gewöhnt, dass es im Dieselskandal im Wochentakt neue Hiobsbotschaften aus Ingolstadt gibt. Die meisten hören gar nicht mehr richtig hin. Selbst die Kunden regen sich offenbar gar nicht mehr besonders auf. Zumindest so lange, wie sie ihren Audi-Diesel nicht verkaufen müssen. Erst dann werden sie merken, dass sie deutlich weniger für ihr Altfahrzeug bekommen als sie ursprünglich gedacht hatten. Vielen A-8-Fahrern aber dürfte auch das egal sein: Sie leisten sich die Luxuskarosse als Firmen- und nicht als Privatwagen und bekommen daher vom Restwert ihres Fahrzeugs nicht viel mit.

    Der Porsche-Piëch-Clan schützt Audi-Boss Stadler


    Der mangelnde Druck der Kunden und die wachsweiche Haltung der deutschen Politik sorgen dafür, dass Audi-Chef Rupert Stadler sein Tollhaus in Ingolstadt weiter so regieren kann wie bisher. Die tonangebenden Aktionäre des Porsche-Piëch-Clans werden ihr Protegé erst dann fallen lassen, wenn es gar nicht mehr anders geht. Aus Deutschland müssen sie da nicht viel befürchten. Ganz anders sieht die Situation in den Vereinigten Staaten aus: Dort kann man erwarten, dass einem Richter irgendwann in naher Zukunft der Kragen platzt. Die zahlreichen Milliarden-Euro-Vergleiche, die [lexicon='VW'][/lexicon] und Audi in den USA geschlossen haben, sind kein Freibrief für fortgesetztes Fehlverhalten. Im Gegenteil: Viele der Prozesse sind formal noch keineswegs abgeschlossen. Das gilt vor allem für die Strafverfahren.


    Man bekommt immer mehr den Eindruck, dass es weiterer Strafdrohungen und neuer Prozesse in den USA bedarf, um den [lexicon='VW'][/lexicon]- und Audi-Konzern zur Vernunft zu bringen und eine wirkliche Veränderung des bisherigen Verhaltens zu erzwingen. Große Teile des Managements sind bereits wieder zum Business as usual übergegangen und glauben, sie könnten die Bewältigung der restlichen Dieselaffäre ihren zahlreichen Anwälten überlassen. Die guten Geschäftszahlen bei [lexicon='VW'][/lexicon] verleiten zu der Fehleinschätzung, das Schlimmste sei bereits überstanden. Bei Audi stimmen aber selbst die Zahlen nicht – von einer guten Unternehmensführung ganz zu schweigen.

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  • Die europäische Autoindustrie hat in Brüssel massiv gegen höhere CO₂-Grenzwerte lobbyiert - und zwar mit Erfolg.


    Die EU-Kommission hat ihre ursprünglichen Pläne deutlich gelockert. Sanktionen für Autohersteller wird es nicht geben, ebenso wenig wie eine Quote für Elektroautos.


    Allen voran [lexicon='VW'][/lexicon] bot an, gleich mehrere EU-Kommissare von lascheren Grenzwerten zu überzeugen.


    Zitat:
    Die Angst war groß, doch jetzt haben sie Gewissheit: Sie können es noch. Die Lobbyisten der europäischen Autoindustrie haben sich durchgesetzt und die von der EU-Kommission geplanten Abgasvorschriften deutlich abgeschwächt. Wenn die Brüsseler Behörde an diesem Mittwoch ihre Vorschläge präsentiert, können vor allem die deutschen Hersteller jubeln. Trotz Dieselskandals haben sie es geschafft, eine wichtige umweltpolitische Vorgabe für die nächsten Jahre zu verwässern: die neuen CO₂-Grenzwerte für Autos in Europa bis zum Jahr 2030.


    Als hätte es den Abgasskandal nie gegeben, machte nach Informationen der Süddeutschen Zeitung besonders der deutsche Volkswagen-Konzern Front gegen schärfere Umweltgesetze und schaltete sich vertraulichen Dokumenten zufolge auf höchster Ebene ein. Nach Absprachen mit dem europäischen Lobbyverband ACEA sollte VW mit den Kommissaren Oettinger (Haushalt), Hahn (EU-Erweiterung) aus Österreich und Moedas (Forschung und Innovation) aus Portugal in Kontakt treten.


    ......

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  • Der [lexicon='VW'][/lexicon]-Abgasskandal hält die Autowelt seit September 2015 in Atem. Im Zusammenhang mit dem Software-Update beteuerte der [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzern bisher mehrfach, dass den betroffenen Kunden durch die kostenlose Umrüstung keine Nachteile entstehen würden. Eine interne Umfrage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) kommt allerdings zu einem ganz anderen Ergebnis. Rund 43 Prozent der befragten Konsumenten stellten nach der Umrüstung negative Veränderungen an ihrem Fahrzeug fest. Die häufigsten davon waren ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich und ein deutlich spürbares "Ruckeln" des Motors.


    Mitte September 2015 hat Volkswagen ([lexicon='VW'][/lexicon]) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken [lexicon='VW'][/lexicon], Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. [lexicon='VW'][/lexicon] versprach eine kostenlose Umrüstung der Fahrzeuge und postulierte dabei immer wieder, dass den [lexicon='VW'][/lexicon]-Kunden nach den Software-Updates keinerlei Nachteile bei den Dieselmotoren entstehen würden.


    An den VKI wurden jedoch immer wieder Beschwerden über Folgeprobleme nach dem Update herangetragen. Deshalb startete der VKI eine interne Umfrage unter den mittlerweile 27.000 VKI-Teilnehmern, die sich von [lexicon='VW'][/lexicon] aufgrund der Betrugssoftware geschädigt fühlen. Mit der Umfrage wollte der VKI eruieren, ob den betroffenen Fahrzeughaltern nach der Umrüstung negative Veränderungen im Gebrauch des Fahrzeuges aufgefallen waren.


    Nun liegen die Ergebnisse des VKI vor. Rund 10.800 Konsumenten haben teilgenommen. Von 9000 Fahrzeughaltern, die das Update bereits durchführen ließen, berichteten rund 3600 Teilnehmer über negative Veränderungen, die sie nach der Umrüstung an ihrem Fahrzeug feststellten. Im Detail berichteten 1800 Personen über einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Leistungseinbrüche im unteren oder oberen Drehzahlbereich meldeten mehr als 1400 Teilnehmer. Dass der Motor ruckeln/nageln würde, meinten 1400 Konsumenten. Probleme beim Beschleunigen gaben mehr als 1000 Teilnehmer an. Bei rund 650 der Befragten zeigten sich Probleme mit dem Abgasrückführungssystem. Eine schnellere Verrußung des Partikelfilters meldeten knapp 500 Teilnehmer. Einige hundert Befragte berichteten nach dem Software-Update auch von einer erhöhten Geruchsbildung oder einem massiven Gebläse, die sich nach der Umrüstung bemerkbar machten.


    Die beschriebenen Probleme sind aus technischer Sicht zum Teil durchaus nachvollziehbar. Aus den in der Umfrage des VKI dokumentierten technischen Folgewirkungen kann sich daher ein Minderwert der betroffenen Fahrzeuge ergeben, der über einen rein merkantilen Minderwert hinausgeht.


    Aus technischer Sicht sind Probleme mit dem Abgasrückführungssystem sowie das schnellere Verrußen des Partikelfilters durchaus erklärbar, wenn es nach dem Update zu erhöhter Rußbildung kommt. Ein damit verbunden häufigeres erforderliches Regenerieren führt wiederum zu höherem Kraftstoffverbrauch. Diese Auswirkungen werden bei einem genormten Prüfstandslauf jedoch nicht getestet.


    Leider hat [lexicon='VW'][/lexicon] die Software und die Wirkungsweise der Änderungen an der Software immer noch nicht offengelegt. Dieses Verstecken erschwert Experten die technischen Einschätzungen für die Folgen des Updates. Ein Offenlegen, was genau durch das Update verändert wurde, würde auch die technische Beurteilung der anderen von den Konsumenten berichteten Problemen wie Leistungseinbrüche, Ruckeln/Nageln und Probleme beim Beschleunigen erleichtern. Leider verweigert Volkswagen bis heute, den Quellcode der Manipulationssoftware herauszugeben oder deren Wirkungsweise anders offenzulegen. Dadurch ist es für Experten nicht möglich, die Folgen des Software-Updates technisch einzuschätzen. Wenn Volkswagen mit "offenen Karten" spielen würde, könnten auch die sonstigen von Konsumenten nach dem Software-Update berichteten negativen Veränderungen (Ruckeln/Nageln, Leistungseinbrüche, Probleme beim Beschleunigen etc.) besser eingeordnet werden.

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  • Seit Mitte 2016 fordern Aktionärsschützer, dass ein unabhängiger Prüfer die [lexicon='VW'][/lexicon]-Affäre aufklärt. Nun hat aber das Oberlandesgericht Celle ihnen recht gegeben. Dem Volkswagen-Konzern drohen unangenehme Nachforschungen.

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  • Lahr (ots) - Das Landgericht Frankfurt am Main, 2-25 O 547/16 hat mit Urteil vom 20.10.2017 die Seat Deutschland Niederlassung GmbH wegen arglistiger Täuschung verurteilt, einen Seat Leon, der vom Abgasskandal betroffen ist, zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Soweit ersichtlich handelt es sich dabei um das erste Urteil gegen Seat direkt. Daneben hat das Landgericht Frankfurt die Volkswagen AG zu Schadensersatz in Bezug auf die Rechtsanwaltskosten verurteilt.


    ......

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  • 09.11.2017 – 12:07

    Lahr (ots) - Das Landgericht Aachen, 12 O 101/16 hat mit Urteil vom 05.10.2017 einem geschädigten Fahrer eines [lexicon='VW'][/lexicon] Touran einen Minderungsbetrag von 3300 EUR zugesprochen. Das Gericht hat festgestellt, dass bei dem Fahrzeug, welches vom [lexicon='VW'][/lexicon] Abgasskandal betroffen ist, ein Minderwert von 20 % gegeben ist.


    Der Kläger erwarb im Jahre 2015 einen [lexicon='VW'][/lexicon] Touran zum Kaufpreis von 16.500 EUR. Nachdem er festgestellt hatte, dass das Fahrzeug vom [lexicon='VW'][/lexicon] Abgasskandal betroffen ist, machte er gegenüber dem Autohändler Ansprüche geltend. Er verlangte die Zahlung eines Minderungsbetrages.


    Das Landgericht gab der Klage auf Minderung statt. Es stellte zunächst fest, dass das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet ist. Ein Käufer eines Fahrzeuges darf davon ausgehen, dass in dem Fahrzeug keine illegale Software verbaut ist. Eine Fristsetzung zur Mangelbehebung ist nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich, weil es dem Kläger nicht zumutbar ist, eine Nachbesserung nach den Vorgaben der Volkswagen AG vornehmen zu lassen. Der Vertrauensverlust gegenüber der Volkswagen AG berechtige dazu, die Nachbesserung nicht hinnehmen zu müssen.


    Das Landgericht teilte dann mit, dass sich als Rechtsfolge eine Minderungsmöglichkeit ergibt. Der Kaufpreis sei in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Das Landgericht geht davon aus, dass ein Betrag von 20 % angemessen ist, das Fahrzeug also aufgrund der Software von Beginn an 20% weniger wert war. Deshalb hat es einen Minderungsbetrag i.H.v. 3300 EUR angenommen und den Händler zur Zahlung dieses Betrages verurteilt.


    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 4500 Gerichtsverfahren bundesweit für Geschädigte führt, teilt mit:
    "Erneut bestätigt ein Landgericht, dass den Käufern eines Skandalautos Ansprüche zustehen und die Nachbesserung gerade nicht hingenommen werden muss. Das Landgericht Aachen bestätigt außerdem, dass die Fahrzeuge einem Minderwert unterliegen und folgt damit unserer Auffassung. Die Chancen für die Geschädigten, Schadensersatzzahlungen zu erhalten sind daher sehr groß. Aufgrund der drohenden Verjährung zum Jahresende 2017 müssen Geschädigte nunmehr schnell handeln."

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  • Rund 7000 Klagen von [lexicon='VW'][/lexicon]-Kunden liegen bei deutschen Gerichten. Wer jetzt noch Schadensersatz einfordern will, muss sich beeilen: Ende des Jahres droht die Verjährung. Doch eine Klagestrategie verspricht neue Chancen.


    Düsseldorf
    Der Endspurt hat begonnen. Tausende Besitzer von Dieselautos der Marken des VW-Konzerns haben bereits Klage auf Schadensersatz eingereicht. In den letzten Monaten des Jahres hat sich wegen der drohenden Verjährung zum Jahresende der Run auf die Gerichte nochmals verstärkt. Nach Auskunft von Anwälten wächst die Zahl der Klagen täglich. Schätzungen zufolge sind derzeit rund 7000 anhängig – Tendenz stark steigend.


    Allein rund 15.000 Autofahrer hatten am vergangenen Montag beim Landgericht Braunschweig eine gemeinsame Klage eingereicht. Allerdings ist noch offen, ob die Richter dieses Verfahren überhaupt eröffnen werden. Volkswagen hat rechtliche Zweifel daran geäußert, dass eine Sammelklage in Deutschland überhaupt möglich ist.
    Der Grund für die jüngste Klagewelle: [lexicon='VW'][/lexicon] hat nur bis Ende des Jahres darauf verzichtet, sich auf die Verjährung von Käuferrechten zu berufen. Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Bekanntwerden eines Mangels. Weil der Dieselskandal am 19. September 2015 durch US-amerikanische Umweltbehörden publik gemacht wurde, wirkt der um gut drei Monate verlängerte Verjährungsverzicht von Volkswagen auf den ersten Blick großzügig.
    Doch [lexicon='VW'][/lexicon] lenkt mit dem Manöver von einem anderen Weg ab, der für potenziell Geschädigte weiterhin offensteht und für den Autobauer viel bedrohlicher ist. Denn es geht um den Vorwurf, dass der Konzern seine Kunden betrogen hat.


    Immer häufiger bauen Diesel-Besitzer ihre Klagen darauf auf: Die Gerichte werden zunehmend mit Verfahren konfrontiert, die sich nicht nur auf Mängel der manipulierten Autos stützen, sondern ausdrücklich auch auf den Vorwurf, der Volkswagenkonzern habe seine Kunden bewusst hinters Licht geführt.


    Das hat massive Folgen: Sollte sich herausstellen, dass die Abgas-Manipulationen als Betrug zu werten sind, würde die Verjährung erst Ende nächsten Jahres einsetzen, wie Martin Fries, Privatdozent an der Universität München, bestätigt. „Der Abgasskandal ging im Herbst 2015 erstmals durch die Presse, daher nimmt man gemeinhin an, dass die drei Jahre mit Ablauf des Jahres 2015 beginnen und die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2018 eintritt“, sagt Fries.


    Selbst ein späterer Fristablauf sei sogar denkbar. Dann müssten Autokäufer das Gericht davon überzeugen, betrogen worden zu sein und dass sie das Auto ohne die Schummelsoftware nie gekauft hätten. In diesem Fall könne eine Rückzahlung des Kaufpreises noch bis zehn Jahre nach der ursprünglichen Zahlung verlangt werden. „Wer also sein Auto 2014 gekauft und bezahlt hat, könnte dann noch bis 2024 die Rückzahlung fordern“, so Fries.


    Die aktuelle Entwicklung gibt den Klägern dabei Anlass zur Hoffnung. Mittlerweile ermitteln zwei Staatsanwaltschaften im Skandal um manipulierte Abgaswerte im [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzern. Die in Braunschweig verdächtigt fast 40 Personen aus dem [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzern, an den Betrügereien mitgewirkt zu haben, unter ihnen Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn. In München verdächtigen die Ermittler Audi-Mitarbeiter, betrogen und die Autos in strafbarer Weise vertrieben zu haben.


    Der Verdacht ist offenbar so stark, dass es erst vor kurzem zur zweiten Verhaftung kam. Anwälte wie Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer halten das für ein Signal, dass nun auch die Zivilgerichte geneigter sein dürften, Schadensersatzansprüche wegen Betrugs ins Auge zu fassen

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  • In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Oldenburg, 13 U 54/17 gegen ein Urteil des Landgerichts Osnabrück, 7 O 46/17 hat das Gericht in einer Verfügung Zweifel an der Wirksamkeit des Software-Updates kundgetan.


    Ein Geschädigter erwarb im Jahre 2012 einen Audi Q5 2,0 [lexicon='TDI'][/lexicon] als Neuwagen. Als er feststellte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, machte er über seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bundesweit mehr als 4.500 Gerichtsverfahren führt, einen Neulieferungsanspruch gegenüber dem Händler geltend. Er wollte ein neues Fahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion im Tausch gegen das manipulierte Fahrzeug erhalten, ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. Letzteres ist im Gesetz so vorgesehen bei Verbrauchern. Als diese Ansprüche nicht erfüllt wurden, erhob er Klage beim Landgericht Osnabrück.


    Das Landgericht Osnabrück wies die Klage ab. Begründet hat das Landgericht Osnabrück sein Urteil damit, dass eine Neulieferung im Vergleich zu dem Aufspielen des Updates mit geringen Kosten unverhältnismäßig sei. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass eine Nachbesserung möglich sei und diese dem Kläger auch zugemutet werden könne. Letzteres deshalb, weil das Kraftfahrtbundesamt die Nachbesserung überwache und das Update freigegeben habe. Das KBA habe festgestellt, dass das Update ohne Folgeprobleme den Mangel beheben kann.
    Gegen dieses, aus seiner Sicht falsche Urteil ging der Kläger in Berufung. Zuständig ist das Oberlandesgericht Oldenburg. Terminiert wurde der Fall auf den 12.12.2017. Im Rahmen seiner Ladung teilte das Gericht mit, dass es Zweifel habe an der Möglichkeit der Nachbesserung. Es teilte außerdem mit, dass es nicht darauf ankomme, wie das Kraftfahrtbundesamt den Sachverhalt bewerte. Wörtlich heißt es in der Verfügung u.a.:


    "Der Senat teilt die Bedenken des Klägers, dass eine Nacherfüllung durch ein Software-Update möglich ist. Die Beklagte schuldet nach § 433 I 2 BGB ein mangelfreies Fahrzeug. Selbst wenn durch das Software-Update der Stickoxidausstoß reduziert werden kann und die (versprochenen) Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden, bestehen Zweifel, dass dies nicht mit Folgeschäden (höherer Partikelausstoß, höherer Verbrauch oder geringere Motorleistung) verbunden ist.


    In der Sache kommt es also entscheidend darauf an, ob durch das von der Beklagten angebotene Software-Update tatsächlich der Mangel vollständig beseitigt wird und dies nicht zu etwaigen Folgeschäden führt. Für die Beurteilung dieser Frage dürfte die Freigabebestätigung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) vom 20.12.2016 nicht ausreichen.
    Da mit der Einholung eines Sachverständigengutachtens weitere Kosten und weiterer Zeitverlust verbunden wäre, schlägt der Senat den Parteien vor, sich auf einen Minderungsbetrag von 5.000,- EUR bei Kostenaufhebung zu vergleichen."


    In dem vorliegenden Fall kommt noch die Besonderheit hinzu, dass der Audi Q5 mit AdBlue ausgestattet ist. In dem Verfahren ist zwischen den Parteien unstreitig, dass der AdBlue Verbrauch nach dem Softwareupdate steigt. Nach Ansicht des Klägers ist damit bereits nachgewiesen, dass sich der Mangel nicht folgenlos durch das Update beheben lässt. Es bleibt daher abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Oldenburg am 12.12.2017 entscheiden wird. Das Gericht hat den Vorschlag unterbreitet, dass der Händler einen Minderungsbetrag i.H.v. 5000 EUR bezahlt im Vergleichswege, um das Verfahren vorzeitig beenden zu können.


    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt dazu mit: "Zwischenzeitlich haben unterschiedliche Oberlandesgerichte Zweifel an dem Update kund getan. Neben dem Oberlandesgericht Oldenburg hat bereits das Oberlandesgericht München mitgeteilt, dass ein Sachverständigengutachten notwendig ist und dass eine Haftung der Volkswagen AG infrage kommt. In den von uns geführten Verfahren zeigt sich deutlich die Tendenz, das die Oberlandesgerichte die Sachverhalte eingehend prüfen und teilweise erhebliche Zweifel an dem Softwareupdate haben. Die Chancen für die Geschädigten steigen damit immer mehr. Ende 2017 werden zahlreiche Ansprüche verjähren, so dass sich Geschädigte beeilen sollten. Gerade der Nachlieferungsanspruch ist sehr attraktiv, da ein Geschädigter in diesem Fall keine Nutzungsentschädigung für die Nutzung seines Fahrzeuges in der Vergangenheit bezahlen muss und ein neues Fahrzeug erhält."

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  • Der Ärger mit Software-Updates bei [lexicon='VW'][/lexicon] geht weiter:
    Leser berichten von Problemen mit der Abgasrückführung und Partikelfiltern nach dem Update ihres Diesels.
    [lexicon='VW'][/lexicon] bestreitet einen Zusammenhang mit der Aktion.


    Der Dieselskandal zieht weiter seine Kreise und reißt riesige Löcher in die [lexicon='VW'][/lexicon]-Kasse. Der Konzern erhöhte zuletzt seine Rückstellungen um weitere 400 Millionen auf 18 Milliarden Euro, um die Kosten der Abgasmanipulation abzudecken. Aber nicht nur die Wolfsburger müssen tief in die Tasche greifen, auch die betroffenen Autofahrer zahlen bisweilen ordentlich drauf.


    Seit dem verpflichtenden Rückruf der Schummeldiesel klagen Fahrzeugbesitzer immer wieder über Probleme. Eine der häufigsten Diagnosen: Ausfälle beim Abgassystem, die horrende Kosten verursachen, wie auto motor und sport in Ausgabe 20/2017 aufdeckte. Nach dieser Veröffentlichung erreichten uns zahlreiche Leserbriefe von Autofahrern, die Ähnliches mit ihren Fahrzeugen erlebten. [lexicon='VW'][/lexicon]-Sprecher Nicolai Laude kann das nicht nachvollziehen: „Die überwiegende Mehrzahl der Kunden ist mit der technischen Lösung zufrieden.“


    Kulanz nur in Vertragswerkstatt
    Roswitha Dannewitz gehört nicht zu dieser Mehrzahl der Kunden. „Seit dem Update ist alle 300 bis 500 Kilometer der Partikelfilter zu“, so die Rentnerin. „Meine Werkstatt speist mich damit ab, dass ich zum Freibrennen für ein paar Kilometer auf die Autobahn soll.“ Der Clou: Der Fehler trat das erste Mal nach einer Autobahnfahrt von 700 km auf. Bis heute wartet Dannewitz auf eine Reparatur.


    Auch Stefan Roppelt hat Probleme mit seinem Passat. Nach dem Update konnte er noch vier Monate und rund 7500 km fahren, bevor sich das Abgasrückführventil (AGR) verabschiedete. Auch bei Dieter Stüttgens fiel das AGR-Ventil nach kurzer Zeit aus. Beide ließen die Reparatur aus Kostengründen von einer freien Werkstatt erledigen. „Dort hat es 350 Euro gekostet, in der [lexicon='VW'][/lexicon]-Werkstatt hätte ich über 1000 Euro bezahlen müssen“, erklärt Stüttgens. Das Problem: Weder Roppelt noch Stüttgens können jetzt auf Kulanz von VW hoffen. Die gewährt der Konzern im Rahmen der sogenannten „Vertrauensbildenden Maßnahme für Stickoxid“ 24 Monate nach dem Update. „Es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung, ob das Fahrzeug für die Maßnahme infrage kommt“, sagt Laude. Unseren Recherchen zufolge scheitert die Kulanz aber oft schon an einem falschen oder fehlenden Stempel im Serviceheft. Das wurde auch Roppelt und Stüttgens zum Verhängnis.



    Kurios: [lexicon='VW'][/lexicon] schließt den Zusammenhang zwischen Update und den danach aufgetretenen Problemen aus. Dennoch bietet man mit der Maßnahme eine Kulanzregelung an, die gerade für betroffene Bauteile der Abgasrückführung, der Kraftstoffeinspritzung und der Abgasnachbehandlung giltAbgasnachbehandlung gilt – ein indirektes Schuldeingeständnis? [lexicon='VW'][/lexicon] streitet das ab, man habe die Maßnahme eingeführt, „um das Vertrauen der Kunden weiter zu stärken“.
    Christof Rausch hatte Glück. Ihm bewilligte [lexicon='VW'][/lexicon] schon zwei Kulanzanträge. Bei seinem [lexicon='Tiguan'][/lexicon] flackerte im Mai 2017 das erste Mal die Motorkontrollleuchte auf. Nur 4.000 km nach der Reparatur meldete sich die Kontrollleuchte erneut. Immerhin: „Statt 90 Prozent übernahm [lexicon='VW'][/lexicon] dieses Mal alle Kosten“, erklärt Rausch und rechnet damit, dass er in 5.000 km wieder in die Werkstatt muss.
    Doch die nächste Bombe tickt schon: Was passiert nach den 24 Monaten, in denen [lexicon='VW'][/lexicon] sich kulant zeigt? Die Kosten für weitere Reparaturen trägt dann der Kunde.


    ...und weiter im Link uikzm

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  • Exklusiv: Der kalifornische Abgeordnete Dana Rohrabacher fordert eine Anhörung von Konzernchef Matthias Müller und Eigentümer Wolfgang Porsche vor dem amerikanischen Kongress.


    Er wirft ihnen „pure Arroganz“ vor.


    VW droht wegen der Abgasaffäre neuer Ärger in den USA: Der republikanische Kongressabgeordnete Dana Rohrabacher (70, Kalifornien) forderte am Mittwoch im US-Repräsentantenhaus eine Anhörung von [lexicon='VW'][/lexicon]-Anteilseigner Wolfgang Porsche (74) und Vorstandschef Matthias Müller (64) vor dem Kongress. „Wir müssen allen Konzernvorständen eine Warnung zukommen lassen, indem wir eine Anhörung ansetzen: Wenn sie in den USA Geschäfte machen, müssen sie sich an unsere Regeln halten“, sagte Rohrabacher.


    Der Republikaner warf VW „pure Arroganz“ sowie eine „ungeheuerliche Verletzung unserer gesetzlichen Bemühungen, für saubere Luft zu sorgen“ vor.

    Einigung soll neu bewertet werden


    Rohrabacher zieht die Einigung der „Obamba-Regierung mit der Merkel-Regierung“ zu Entschädigungszahlungen von [lexicon='VW'][/lexicon] in Zweifel. Diese will er „neu bewerten“. So sei es immer noch unklar, ob amerikanische Kunden von [lexicon='VW'][/lexicon] voll entschädigt würden.


    Ebenfalls nicht geklärt sei, ob auch Auto-Importeure und Werkstattbetreiber Anspruch auf Entschädigung haben. In einer Anhörung will Rohrabacher dies von Müller und Porsche, dem Oberhaupt des Hauptaktionärs, der Porsche-Familie, erfahren.


    Volkswagen hat großes Wohlwollen in unserem Land genossen“, sagte Rohrabacher. Auch sein erstes Auto sei ein [lexicon='VW'][/lexicon]-Käfer gewesen.

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  • Na ja, die Amis sollten erst mal ihren Schweinestall aufräumen, anstatt mit dem erhoben Finger auf Andere zu zeigen!

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • Der Dieselskandal zieht Kreise: Auch den professionellen Leitern von Fuhrparks macht der Preisverfall bei Gebrauchten mittlerweile Sorgen.


    Nicht nur den privaten Gebrauchtwagen-Verkäufern, auch den professionellen Leitern von Fuhrparks macht der Preisverfall bei gebrauchten Dieselfahrzeugen mittlerweile Sorgen. Und zwar unter anderem, weil es anscheinend doch auch für sie Auswirkungen auf Leasingfahrzeuge gibt. Bernd Kullmann, Flottenmanager der Ideal Lebensversicherung in Berlin, schildert das so: „Wir erfahren in den letzten Monaten, dass die Erlöse aus dem Verkauf unserer gebrauchten EU-5-Diesel – zwei bis drei Jahre alt, gehobene Mittelklasse – um bis zu 5000 Euro geringer ausfallen als zum Beispiel von der Deutschen Automobil Treuhand angegeben.“ Die Deutsche Automobil Treuhand hat für Gebrauchtwagen eine ähnliche Rolle wie die Schwacke-Liste, sie hilft bei der Wertbestimmung.


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