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Zitat:
5. Erleidet man Nachteile durch die Teilnahme an der Rückrufaktion?
Meiner Meinung nach ja: Sie verlieren Ihr Rücktrittsrecht. Die Nacherfüllung ist bis heute nicht durch das KBA genehmigt worden. Die ABE bleibt möglicherweise erloschen. Der Marktpreis für Ihr Fahrzeug ist nach meiner Einschätzung nachhaltig gesunken, es ist ein sogenannter merkantiler Minderwert entstanden. Der Gebrauchtwagenpreis sinkt weiter, wenn viele Kunden zeitgleich den Rücktritt erklären und die Händler beziehungsweise [lexicon='VW'][/lexicon] den Gebrauchtwagenmarkt mit zurückgegebenen Fahrzeugen überschwemmen sollten. Dass eine Leistungseinbuße nach dem Eingriff verbleibt, ist nach Meinung von Experten als gesichert anzusehen. Dann liegt wiederum ein Mangel vor.
6. Besteht für Käufer ein Rücktrittsrecht?
. Ja, soweit Gewährleistungsansprüche noch nicht verjährt sind.
- Gegenüber dem Autohaus verbleibt allerdings nach Ablauf der Gewährleistungsfrist meines Erachtens ein Anspruch auf Abtretung der Gewährleistungsansprüche des Autohauses gegenüber der Volkswagen AG - sofern das Autohaus direkt dort die Fahrzeuge bezogen hat.
Rechtsschutzversicherer schreiben zum Teil, dass der Mangel in Bezug auf Abgase und Verbrauch nicht wesentlich sei und er deshalb nicht zum Rücktritt berechtige. Sie verkennen dabei die Situation, dass es sich um einen Fall der arglistigen Täuschung handelt. Selbst bei einem Kauf über das Autohaus berechtigt die Arglist des Dritten nach der Rechtsprechung ohne weiteres zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Zudem ist der Mangel nach meiner Einschätzung ohnehin nicht unwesentlich.
Zitat Ende.
nach meinen Informationen
Meines Erachtens
Wir vertreten die Auffassung
interpretiere ich
Es bleibt abzuwarten
Meiner Meinung nach
nach meiner Einschätzung
Vermutlich ja
da kann man was mit anfangen