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Hannover. Ein [lexicon='VW'][/lexicon]-Besitzer aus Langenhagen hat den Gebrauchtwagenhändler verklagt, bei dem er im April 2015 einen schwarzen [lexicon='Tiguan'][/lexicon] mit einem 2-Liter-Dieselmotor gekauft hatte. Er möchte, dass ihm der Isernhagener Betrieb sein 140-PS-Aggregat so umbaut, dass sein Auto die in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung angegebenen Stickoxid-Werte einhält – ohne Schummelsoftware, die die Abgasreinigung nur unter speziellen Bedingungen aktiviert. Der Händler bot dem Kunden an, den Wagen zurückzunehmen, zum Kaufpreis minus eines Abschlags für die seit April gefahrenen Kilometer. Doch der Langenhagener lehnte ab: Er besteht auf einer Nachbesserung seines Motors. Das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird in sechs Wochen erwartet.
Zitat Ende.
Finde ich fair von dem Gebrauchtwagenhändler. So ein kleiner Händler kann doch keinen Einfluss auf den [lexicon='VW'][/lexicon]-Konzern nehmen. Der Händler bzw, der Käufer muss genauso wie alle anderen auf die Rolle genommenen [lexicon='VW'][/lexicon]-Fahrer warten, bis er an der Reihe ist. Oder verstehe ich etwas falsch?