@Leviathan,
irgendwie frustrierend die Antwort "deines RA" finde ich...
@Levitan,
ich habe den Eindruck, dass nicht alle Anwälte sich mit diesem Problem beschäftigen wollen, da man von schlechten Erfolgsaussichten ausgeht. Das Recht zur Nachbesserung steht natürlich jedem Verkäufer zu, nur muss man es sich gefallen lassen, wenn man betrogen wurde? Man spricht hier ja ganz offen über Betrugssoftware. Sicher, der Händler ist über den Einbau der Betrugssoftware nicht informiert und dafür nicht verantwortlich zu machen, doch es gehört normalerweise zu den Pflichten und Aufgaben des Händlers sich mit dem Hersteller auseinander zu setzen, das kann man nicht einfach auf den Endverbraucher abschieben. Wenn irgendwelche Discounter relevante Mängel in verkauften Elektroartikeln entdecken, die in Taiwan oder sonstwo produziert wurden, wird durch Pressemeldungen oder sonstwie darauf aufmerksam gemacht und man kann das erworbene Teil zurückgeben. Der Discounter als Händler wird sich dann an den Hersteller halten, Schadensersatz fordern oder sich von dem Hersteller trennen.
Das Problem bezogen auf die Betrugssoftware, ist einfach, [lexicon='VW'][/lexicon] hat eine zu große Lobby und zuviel Macht.
Wenn man als Endverbraucher keine Zugeständnisse von dem Hersteller bekommt, oder auch noch ver...... wird, bleibt einem nur eine Lösung: In Zukunft macht man einen riesen Bogen um Produkte dieses Herstellers. Nur dazu ist der größte Teil der Endverbraucher nicht konsequent genug.