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Nachweis erbracht: „Thermofenster“ ist unzulässige Abschalteinrichtung//
Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung ermöglicht Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Autohersteller
Pressemitteilung vom 12.02.2020
Das Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung, bestehend aus Nachrüstern und Verbraucherschutzkanzlei, wird die Hardware-Nachrüstung für Betrugs-Diesel auf Kosten der Hersteller durchzusetzen
Anhand eines Mercedes-Benz C250 CDI mit Euro-5-Norm konnte das Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung nun den Nachweis erbringen, dass zum Herstellungszeitpunkt des Testfahrzeugs technische Alternativen vorhanden waren, um niedrige NOx-Emissionen auch bei niedrigen Außentemperaturen zu ermöglichen
Timo Gansel, Inhaber von Gansel Rechtsanwälte: „Mit den Hardware-Nachrüstungen liegt die Lösung des Dieselskandals auf dem Tisch. Trotzdem weigern sich die verantwortlichen Unternehmen weiterhin, Kosten und Verantwortung für den größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte zu übernehmen. Es kann nicht sein, dass betrogene Autokäufer selbst für die Schadensbeseitigung bezahlen müssen.“
Berlin, 12.02.2020 – Das neu gegründete Aktionsbündnis Diesel-Nachrüstung hilft ab sofort Haltern von Euro-5-Diesel-Pkw, ihre Fahrzeuge auf Kosten der Hersteller mit einem SCR-System nachrüsten zu lassen. Zudem veröffentlicht das Bündnis einen Messbericht, der die technische Notwendigkeit und somit Legitimation der Abschalteinrichtung „Thermofenster“ widerlegt. Bündnispartner sind die beiden führenden Anbieter im Bereich Abgasnachbehandlung, Dr Pley SCR Technology und Twintec Baumot sowie die Verbraucherschutzkanzlei Gansel Rechtsanwälte.