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    https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/


    28.03.2019


    Dr. Martin Borow­sky, Richter am Land­gericht Erfurt, will unbe­dingt vom Europäischen Gerichts­hof (EuGH) geklärt wissen, ob VWs Verstöße gegen die EU-Regeln über die Typzulassung Besitzer der Autos mit illegaler Motorsteuerung zum Schaden­ersatz berechtigen. Er hatte in einem Verfahren bereits darauf hingewiesen, dass er das Verfahren aussetzen und beim EuGH nach­fragen will, wie die EU-Regeln auszulegen sind (s. u., 14.03.2019, wobei das Aktenzeichen wegen eines Über­tragungs­fehlers nicht stimmte. Es lautet korrekt: 8 O 1045/18 und nicht 8 O 145/18).

    Jetzt legt der Richter nach: Er will alle 22 Verfahren gegen VW, über die er zu entscheiden hat, verbinden und sie gemein­sam dem EuGH vorlegen. Offen­bar ärgert er sich darüber, dass VW bisher eine Vorlage beim EuGH stets verhindert hat, indem der Konzern den jeweiligen Kläger groß­zügig entschädigte und das Verfahren damit stoppte. Er zitiert im Beschluss die



    Empfehlungen des EuGH an die nationalen Gerichte im EU-Amtsblatt: „Hängt der Ausgang mehrerer beim vorlegenden Gericht anhängiger Rechts­sachen von der Beant­wortung der vorgelegten Fragen durch den Gerichts­hof ab, so ist es ange­zeigt, dass das vorlegende Gericht diese Rechts­sachen im Vorabent­scheidungs­ersuchen miteinander verbindet, um es dem Gerichts­hof zu ermöglichen, die vorgelegten Fragen trotz der etwaigen Rück­nahme bezüglich einer oder mehrerer Rechts­sachen zu beant­worten“ (Ziff. 25), legen die Europa-Richter ihren Kollegen in den Mitglieds­staaten nahe.

    Borow­sky denkt außerdem darüber nach, ob er wegen der Vielzahl der Klagen gegen VW in zahlreichen EU-Ländern eine Entscheidung des EuGH im „beschleunigten Vorabent­scheidungs­verfahren“ nach Art. 105 der


    EuGH-Verfahrensordnung beantragt. Die durch­schnitt­liche Verfahrens­dauer beim EuGH liegt sonst bei 15 Monaten.


    Land­gericht Erfurt, (Hinweis-)Beschluss vom 25.03.2019

    Aktenzeichen: 8 O 1045/18


    Kläger­vertreter:

    Rechtsanwalt Gerd Lenuzza, Erfurt

    https://www.ndr.de/nachrichten…Signalwirkung,vw4770.html


    Stand: 18.02.2019 19:14 Uhr - Lesezeit: ca.2 Min.


    Kunde gegen VW: OLG-Urteil mit Signalwirkung


    Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entscheidet am Dienstag über die Klage eines VW-Besitzers, der sich von VW betrogen fühlt. Er verlangt die Rückerstattung des Kaufpreises seines vor neun Jahren gekauften Diesel-Autos. In erster Instanz vor dem Landgericht hatte er verloren. Der Kläger, der sich von Anwälten der Verbraucherplattform MyRight vertreten lässt, war in Berufung gegangen.


    …..

    Es läuft in die richtige Richtung und könnte auch für die über 400.000 Kläger der Musterfeststellungsklage in Zukunft von Vorteil sein, auch wenn es erst am BGH entschieden wird.


    Beschluss vom OLG OLDENBURG = Niedersachsen :thumbup:


    http://www.rechtsprechung.nied…019&st=null&showdoccase=1


    Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

    [Blockierte Grafik: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/cms/technik/media/bs/niedersachsen/images_1/printer.png]                     

    Dokumentansicht


    Kauf eines von der Abgasthematik betroffenen Neuwagens vom Hersteller: kaufrechtliche Sachmängelhaftung und deliktsrechtliche Haftung des Herstellers


    1. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung gegenüber dem Hersteller des von der Abgasthematik betroffenen Fahrzeugs, der gleichzeitig Vertragspartner ist, ist gem. § 440 S. 1 Alt. 3 BGB aufgrund der vorausgegangenen arglistigen Täuschung des Herstellers entbehrlich.


    2. Für die arglistige Täuschung muss der Käufer nicht vortragen, auf welche konkrete Person aus dem Unternehmen der Beklagten die Entwicklung und der Einbau der unzulässigen Software zurückzuführen ist. Die gegenteilige Rechtsauffassung steht im Widerspruch zu dem vom Bundesgerichtshof entwickelten Gleichstellungsargument, wonach ein Vertragspartner einer juristischen Person nicht schlechter gestellt sein darf als ein Vertragspartner einer natürlichen Person.


    3. Die Freigabeerklärung des Kraftfahrtbundesamtes ist für Zivilgerichte nicht bindend und nicht geeignet, die zivilrechtliche Rechtsposition des am Freigabeverfahren nicht beteiligten Käufers zu schwächen.


    4. Die Entbehrlichkeit der Fristsetzung ergibt sich auch aus § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Indem die Beklagte nachhaltig den rechtlich unzutreffenden Standpunkt vertritt, das Fahrzeug sei mangelfrei, verweigert sie ernsthaft und endgültig eine Nachbesserung im Sinne der §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB. Das Angebot des Softwareupdates ist (nur) einem Kulanzangebot vergleichbar, das anders als die geschuldete Nachbesserung im Sinne der §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB keinen Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB bewirkt.


    5. Für die deliktsrechtliche Haftung der Beklagten ist unerheblich, welche Person aus dem Unternehmen der Beklagten die Entwicklung und den Einbau der Software verantwortet hat, da die Beklagte entweder gemäß § 826, 31 BGB oder aber gem. § 831 BGB haftet.


    …..

    Nur die-1.2 Liter-Motoren der EA 189:?:kdsdf :;prost:


    https://m.focus.de/auto/news/a…ut-haben_id_10106518.html


    Abgas-Affäre VW soll beim Nachrüsten neue Schummel-Software eingebaut haben - 22.12.2018 | 23:42


    In der Abgas-Affäre gibt es einen neuen Verdacht gegen VW: Der Autobauer soll ausgerechnet beim Nachrüsten Schummel-Software eingebaut haben. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung entdeckte die interne Qualitätssicherung von VW eine möglicherweise illegale Funktion im Software-Update für 1.2-Liter-Motoren des Typs EA 189.


    Auf Anfrage erklärte ein VW-Sprecher, dass eine "Auffälligkeit verzeichnet" und "das Kraftfahrtbundesamt unverzüglich aktiv informiert" wurde. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte, dass der brisante Vorgang beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Prüfung ist.


    Laut "Bild" betrifft die umstrittene Software die Aufwärmfunktion. Dabei wäre die Abgasreinigung zwar beim Motorstart höher, ab einem gewissen Spritverbrauch aber geringer.


    Nach Informationen der Zeitung stoppte VW die Nachrüstung mit dem umstrittenen Software-Update nach einem ersten Austausch mit der Behörde in der vergangenen Woche. Eine Untersuchung mit der Firma FEV, die das Update im Auftrag von VW entwickelt hatte, läuft. Ein Ergebnis soll dem KBA Anfang Januar vorgestellt werden.


    Muss nun analysiert werden


    Wie die "Bild"-Zeitung weiter schreibt, gehen Experten innerhalb der Behörde bereits jetzt von einer unzulässigen Abschaltvorrichtung aus. Ein VW-Sprecher erklärt dagegen: "Ob tatsächlich Auswirkungen in Bezug auf die typengenehmigungsrelevanten Fahrzeugeigenschaften auftreten, muss zunächst weiter analysiert werden."

    Ablenkungsmanöver von Volkswagen, bezüglich der Musterfeststellungsklage...


    https://www.tagesschau.de/wirt…l-nachruestungen-105.html


    Nachrüstung für Dieselautos Daimler und VW wollen schnellere Lösungen

    Stand: 16.11.2018 16:00 Uhr


    Im Streit um Diesel-Nachrüstungen sind es nun offenbar die Autohersteller, die das Bundesverkehrsministerium quasi überholen wollen. Daimler und VW wollen die Technik schneller anbieten, als bislang geplant.


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    https://www.welt.de/wirtschaft…l-Fahrer-unter-Druck.html


    Wirtschaft Das Volk gegen Volkswagen - Stand: 19.11.2018


    Peinliche Panne bringt Millionen Diesel-Fahrer in Zeitnot


    Luftlinie sind es nur 150 Kilometer von Braunschweig nach Hamburg. Trotzdem vergingen elf Tage, bis das Paket mit der mehrere hundert Seiten dicken Klageschrift gegen Volkswagen vom Schreibtisch des Vorsitzenden Richters des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig bei den in der Hansestadt sitzenden Anwälten des Autobauers war.


    Schuld soll nicht die Deutsche Post gewesen sein, sondern ein Software-Update in der Registratur des Gerichts, dort wo Akten vermerkt und verschickt werden. Laut einer Gerichtssprecherin führten die Probleme zu einer Verzögerung von einigen Tagen. Durch die Panne erhöht sich der Zeitdruck auf alle Diesel-Fahrer, die sich der Musterklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vzbv gegen Volkswagen (VW) anschließen wollen.


    …..


    Da das Paket erst am 8. November das Gericht verließ, landete es erst am 12. November bei den VW-Anwälten – ein Wochenende dazwischen verzögerte die Sache zusätzlich. Der Vorsitzende Richter des 4. Zivilsenats hat nun also bis zum 26. November Zeit, die Veröffentlichung zu veranlassen. Er wird diese Frist wahrscheinlich ausschöpfen, teilte das OLG mit.


    …..

    Die "blaue Plakette" wäre viel günstiger und effektiv und rechtlich wahrscheinlich auch nicht zu beanstanden. Diese aktuelle Bundesregierung, scheint mir völlig handlungsunfähig und gehört ab sofort außer Betrieb gesetzt.

    Müsst ihr euch anschauen, einfach köstlich... dhhdhaysffhg


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    http://www.spiegel.de/auto/akt…chruestung-a-1238797.html


    Dieselautos


    Daimler und VW planen zügige Hardwarenachrüstung


    Erst haben sie blockiert, nun wollen Daimler und Volkswagen Dieselfahrern Hardwarenachrüstungen schnell anbieten. Etwa die Hälfte der Euro-5-Modelle kommen laut SPIEGEL-Informationen dafür infrage.


    Freitag, 16.11.2018 13:01 Uhr

    Die Autohersteller Volkswagen und Daimler wollen ihren Kunden zügig zu Stickoxid-Katalysatoren für die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge verhelfen. Der Daimler-Konzern hat Anbieter dieser Technik zu einem Treffen am 29. November eingeladen.


    …..

    https://www.judid.de/diesel-fa…werker-und-lieferverkehr/


    Diesel-Fahrverbot: Ausnahmen für Handwerker und Lieferverkehr


    14. November 2018


    Nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge sollen künftig von Fahrverboten ausgenommen werden. Das sind die mit öffentlichen Mitteln umgerüsteten Fahrzeuge von Handwerkern und Lieferdiensten. Ebenfalls ausgenommen: Polizei und Feuerwehr.


    Das geht aus dem Entwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zur Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) hervor, der bei der Kabinettsklausur in Potsdam beschlossen werden soll und über den die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland berichten.


    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sollen Fahrzeuge mit Stickstoffdioxidemission von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer im Realbetrieb von Fahrverboten ausgenommen werden. Laut Entwurf bezieht sich dies auf Euro-4, Euro-5 und Euro-6-Fahrzeuge. Weitere Ausnahmetatbestände umfassen Nutzfahrzeuge, vor allem solche, deren Nachrüstung mit Emissionsminderungssystemen aus öffentlichen Geldern gefördert wurde. Auch Krankenwagen und Polizeifahrzeuge sollen von den Fahrverboten ausgenommen werden.


    Die Bundesregierung hatte zuletzt ein Förderprogramm für Hardware-Nachrüstungen bei Nutzfahrzeugen aufgelegt. Die Ministerin plant darüber hinaus, wie bereits angekündigt, eine Klausel zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten. Laut Gesetzentwurf sollen in Gebieten, in denen ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet wird, kein Fahrverbot erforderlich sein. Die Entscheidung bleibe aber bei den zuständigen Behörden vor Ort.

    Da hast du Recht, dass hat alles schon ein übles Geschmäckle... Ob es die Musterfeststellungsklage ist oder ob die über 50 hochrangigen VW-Mitarbeiter, gegen die ermittelt wird, oder die erste BGH-Entscheidung im VW-Abgasbetrug, alles wurde von der Politik und von VW und auch von der Justiz, so lange verzögert, mit allen möglichen und nicht möglichen Begründungen, dass es die Millionen von VW-Klägern nicht mehr verwenden können. Ende 2018 laufen die Verjährungsfristen für den VW-Abgasbetrug aus. Das LG Braunschweig, halte ich persönlich für "befangen". In der 1. Instanz sind da nur 2-3 Urteile für den VW-Kunden ergangen und jetzt in der 2. Instanz, werden seit Monaten die Termine aufgehoben... Volkswagen hat all sein Ziele im Abgasbetrug, in Deutschland erreicht. Ansonsten, totales Staatsversagen (Fahrverbote/Grenzwerte werden hochgesetzt/Hardware wird bewusst verzögert/2x Umweltprämie dhhdhFlüchtlingspolitik usw.) und das mindestens seit Herbst 2015...


    http://www.oberlandesgericht-b…november-2018-170968.html


    Die ursprünglich am 13. und am 22. November 2018 vorgesehenen Verhandlungstermine des Oberlandesgerichts Braunschweig im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik (Käuferklagen) sind aufgehoben worden.

    Ich bin mal gespannt, wie viele Kläger gegen Volkswagen, sich in das, ca. Mitte November 2018 zu eröffnende Klageregister, der Musterfeststellungsklage des ADAC und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eintragen werden! rtghrg