Beiträge von SimplyClever

    https://www.heise.de/autos/art…mc=rss.autos.beitrag.atom


    Urteil: VW muss Auto mit Abgasbetrug zurücknehmen


    Kurzmeldungen 25.09.2019 12:34 Uhr


    VW muss laut einem Gerichtsurteil grundsätzlich für Autos mit dem Dieselmotor EA 189 haften, die vom Abgasbetrug betroffen sind. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises ergebe sich aus einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ durch das Unternehmen, heißt es in einer Entscheidung (Aktenzeichen 17 U 45/19) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Mittwoch (25. September 2019).

    17.06.2019 | 18:39 Uhr


    VW fährt eine riskante Strategie


    Der Volkswagen-Konzern tut alles, um Ansprüche von Kunden und Aktionären abzuwehren. Das ist jedoch nicht ohne Risiko.


    Die Aufarbeitung des Dieselskandals kostet den Volkswagen-Konzern viel Geld. Allein für externe Berater zahlte der Autobauer bisher 1,77 Milliarden Euro. Wohl nie zuvor musste ein deutscher Industriekonzern so hohe Ausgaben für ein Wirtschaftsvergehen stemmen. Der Löwenanteil davon entfällt auf Rechtsberater. Wie hoch die Endabrechnung aussieht, hängt von VW ab.


    Zwar waren einige Ausgaben kaum zu vermeiden, etwa in den USA. Mit den dortigen Sammelklagen verdienen Klägerkanzleien enorm viel. Der Autobauer muss sich trotzdem die Frage gefallen lassen, ob alles Geld für die Anwälte gut investiert war und ob die juristische Strategie unter dem Strich sinnvoll ist.


    VW ist bekannt für ein striktes Kostenregime, etwa wenn es darum geht, die Preise der Zulieferer zu drücken oder die Marge von Händlern gering zu halten. In der Dieselaffäre ist von dieser Ausgabendisziplin nicht viel zu sehen.


    Beispiel Strafverfahren: Obwohl der Konzern offiziell immer betonte, „vollumfänglich“ mit den Staatsanwaltschaften zu kooperieren, setzte er alles daran, die Preisgabe interner Ermittlungsunterlagen zu verhindern. Bis nach Karlsruhe schickte man die hochbezahlten Spezialisten – ohne Erfolg.


    Der Konfrontationskurs trieb außerdem Bußgelder und Vermögensabschöpfungen in die Höhe: Zusammen zahlten VW, Audi und Porsche 2,35 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Bosch, von Insidern für die gute Kooperation gelobt, kam mit 90 Millionen Euro davon.


    Schwieriger gestaltet sich die Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowohl von Verbraucher- als auch von Aktionärsseite. VW engagierte Topkanzleien, deren Partner kaum unter 500 Euro pro Stunde zu haben sind. Das ändert jedoch nichts daran, dass Richter immer häufiger von „sittenwidriger Schädigung“ und „arglistiger Täuschung“ sprechen. Mit der Strategie, alle Ansprüche kategorisch zurückzuweisen, verliert VW weiter Geld – und das Vertrauen seiner Kunden.


    Mehr: Im Abgas-Skandal hat die US-Justiz Anklage gegen vier Ex-Manager von Audi erhoben.

    Hat natürlich keine Relevanz bezüglich der Musterfeststellungsklage... dhhdh


    https://olgko.justiz.rlp.de/de…laessigen-abschaltvorric/ - 12.06.2019


    "Diesel-Skandal" - VW schuldet dem Käufer eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgerüstet ist, Schadensersatz; der Käufer muss sich aber einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen


    Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer hat aber durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs einen geldwerten Vorteil erlangt, um den sein Anspruch zu kürzen ist. Das hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz mit heute verkündetem Urteil entschieden (5 U 1318/18).


    Im konkreten Fall hatte der Kläger im Januar 2014 einen Pkw der Marke VW, Modell Sharan, als Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung 12.7.2012) gekauft. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 eingebaut, der nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamtes über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügt. Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin des Fahrzeugs und Motors auf Schadensersatz in Anspruch. Er hat vorgetragen, dass er den Pkw nicht gekauft hätte, wenn er vom Einbau der unzulässigen Software gewusst hätte. Er habe geglaubt, umweltbewusst zu handeln. Daher verlangt er in der Hauptsache die Erstattung des von ihm gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs. Der Kläger stützt seinen Anspruch unter anderem darauf, dass die Beklagte die Käufer mit dem Ziel der Gewinnmaximierung bewusst getäuscht und in der Folge vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (§ 826 BGB).


    Das Landgericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Eine Haftung aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wurde ausdrücklich verneint.


    Gerade das bewertet der 5. Zivilsenat anders und bejaht einen Anspruch des Klägers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.


    Die Beklagte habe dadurch, dass sie das Fahrzeug unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht habe, dem Käufer der Wahrheit zuwider vorgespiegelt, dass der Einsatz des Fahrzeuges im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig sei. Das Inverkehrbringen trage die Aussage in sich, dass der Pkw nicht nur fahren könne, sondern auch fahren dürfe. Tatsächlich bestehe jedoch durch die verwendete Steuerungssoftware die Gefahr der Betriebsuntersagung und Fahrzeugstilllegung. Die Täuschung hierüber wirke auch beim Gebrauchtwagenkauf fort, da auch bei diesem unter anderem die Herstellerangaben Grundlage der Kaufentscheidung seien. Das Vorgehen der Beklagten sei auch sittenwidrig, das heißt mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar und besonders verwerflich. Insoweit wirke sich aus, dass staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht worden seien. Das Bestreben des Käufers, durch den Kauf eines möglichst umweltschonenden Produkts einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, sei durch eine gezielte Täuschung unterlaufen worden. Angesichts der großen Zahl der manipulierten Fahrzeuge halte es der Senat auch für ausgeschlossen, dass Mitarbeiter der Beklagten in leitender Stellung (zumindest der Leiter der Entwicklungsabteilung) keine Kenntnis von den Manipulationen hatten.


    Diese Kenntnis müsse sich die Beklagte zurechnen lassen. Dem Kläger sei auch durch die Täuschung ein Schaden entstanden, da er, beeinflusst durch die Täuschung, den Kaufvertrag geschlossen habe und somit eine „ungewollte“ Verbindlichkeit eingegangen sei. Seine Erwartungen seien enttäuscht worden. Zudem stelle die drohende Stilllegung des Fahrzeugs einen Schaden dar, da die uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges hierdurch in Frage gestellt sei.


    Obwohl der Senat dem Kläger somit einen Schadensersatzanspruch zugestanden hat, hatte die Berufung nicht in vollem Umfang Erfolg. Denn der Kläger muss sich den durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges gezogenen geldwerten Vorteil anrechnen lassen. Der Senat hat daher den von der Beklagten zu erstattenden Kaufpreis um diesen Betrag gekürzt. Dabei geht der Senat von einer durchschnittlichen Laufleistung des Motors von 300.000 Kilometer aus.


    Der Senat hat die Revision gegen das Urteil zugelassen.

    Was fahren denn jetzt schon wieder für "Dreckschleudern" von VW/Audi auf unseren Straßen herum!?


    https://www.n-tv.de/wirtschaft…sein-article21005846.html


    Sonntag, 05. Mai 2019


    Neue Abgründe in Abgasaffäre? Ex-Audi-Chef soll abgehört worden sein


    Geheime Dokumente liefern laut einem Zeitungsbericht brisante Erkenntnisse aus Telefonaten von Ex-Audi-Chef Stadler. Angeblich ließ die Staatsanwaltschaft München das Telefon wenige Tage vor seiner Verhaftung anzapfen.


    Ex-Audi-Chef Rupert Stadler steht in der Abgasaffäre weiter im Visier der Strafverfolger. Ein Grund dafür könnten geheime Telefonprotokolle aus dem vergangenen Jahr sein, die der "Bild am Sonntag" (BamS) nun vorliegen sollen. Die Dokumente zeigen demnach, wie offen Stadler und andere Top-Manager von VW und Porsche noch wenige Tage vor Stadlers Verhaftung am 18. Juni 2018 über Tricksereien gesprochen haben.



    Manager: Nicht noch bei Benzinern tricksen


    In einem Telefonat vom 8. Juni soll demnach ein hochrangiger Porsche-Manager Stadler ausdrücklich vor Abgastricks auch bei Ottomotoren gewarnt haben. Der Porsche-Mitarbeiter soll Stadler gefragt haben, ob er über eine umstrittene Funktion zur Reinigung des Ottopartikelfilters Bescheid wisse. Bei einer Aktivierung würde der Ausstoß von Stickoxiden um das bis zu Fünffache erhöht. Besonders im innerstädtischen Verkehr sei dies kritisch, zitiert das Blatt aus den Dokumenten.



    Aus Konzernkreisen hieße es allerdings, dass die Funktion eingesetzt werde und rechtlich vertretbar sei.


    ...

    https://www.spiegel.de/auto/ak…hutzgesetz-a-1263178.html


    Luftverschmutzung Gericht zerreißt Scheuers Anti-Fahrverbots-Gesetz - Dienstag, 16.04.2019 18:07 Uhr


    Mit einer Gesetzesänderung wollte der Bundestag viele Fahrverbote verhindern. Doch der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof stellt sich quer. In zahlreichen Städten müssen Dieselfahrer nun zittern.


    Die Bundesregierung hat nach SPIEGEL-Informationen mit ihrer Strategie gegen Diesel-Fahrverbote einen schweren juristischen Dämpfer bekommen, der Auswirkungen auf viele Städte in Deutschland haben dürfte.


    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) für gesetzeswidrig erklärt.


    Mit der im Bundestag verabschiedeten Änderung wollte die Regierung Fahrverbote in Städten verhindern, in denen die Belastung mit Stickstoffdioxid nur knapp über dem Grenzwert liegt.


    …..

    https://www.zeit.de/amp/mobili…andal-automobilhersteller


    Martin Winterkorn: VW hat nichts gelernt Die Anklage gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn ist keine Personalie aus einer vergangenen Zeit. Der Abgasskandal ist nicht vorbei – weil VW die Aufarbeitung blockiert. Ein Kommentar von Sören Götz 15. April 2019, 18:37 Uhr


    …..







    https://www.sueddeutsche.de/wi…s-dieselskandal-1.4410976


    16. April 2019, 08:47 Uhr


    Anklage gegen Winterkorn Was einen möglichen Prozess entscheiden kann



    Winterkorn sieht sich selbst als Opfer, das von seinen Leuten hintergangen worden ist. Das sieht die Braunschweiger Staatsanwaltschaft ganz anders.Der Ex-VW-Chef gibt an, das brisante Papier, in dem er von den Abgasmanipulationen hätte erfahren sollen, nur angelesen zu haben.Er soll schon Millionen ins Ausland geschafft haben, um sich auf Schadenersatzzahlungen vorzubereiten.


    https://www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/vw-gehen-die-argumente-aus-das-bedeutet-die-anklage-gegen-winterkorn-fuer-betrogene-vw-kunden_id_10594945.html?´- 15.04.2019


    "VW gehen die Argumente aus" Das bedeutet die Anklage gegen Winterkorn für betrogene VW-Kunden


    Es wird ernst für Volkswagens Ex-Chef: Martin Winterkorn soll sich nun auch vor einem deutschen Gericht wegen des Abgasbetrugs verantworten. Ein Rechtsexperte sieht darin einen Vorteil für die vielen betrogenen Autobesitzer - auch bei den Verjährungsfristen.


    …..

    http://www.staatsanwaltschaft-…iesel-skandal-176101.html


    Anklage im Diesel-Skandal

    Presseinformation vom 15.04.2019


    Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach Teilabschluss ihrer Ermittlungen im NoX-Verfahren zum sogenannten „Diesel-Skandal“ Anklage gegen fünf Beschuldigte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig erhoben. Unter ihnen befindet sich auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dr. Winterkorn.


    Vorgeworfen wird den jeweils als Führungskräften eingestuften Personen eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichte Mehrzahl von Straftatbeständen, insbesondere ein besonders schwerer Fall des Betruges und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Darüber hinaus ist für einige der Angeschuldigten der für eine Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht bejaht worden, sich als Täter oder Teilnehmer wegen Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundung strafbar gemacht zu haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich auf die Zeit zwischen dem 15.11.2006 und dem 22.9.2015, die individuellen Tatzeiten der Angeschuldigten sind unterschiedlich lang.


    Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Martin Winterkorn wird tateinheitlich ein besonders schwerer Fall des Betruges, ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie eine Untreue vorgeworfen, weil er es seit dem 25.5.2014 als „Garant“ unterlassen habe, nach Kenntnis der rechtswidrigen Manipulationen an Diesel-Motoren diese gegenüber den zuständigen Behörden in Europa und den USA sowie gegenüber den Kunden offen zu legen und den weiteren Einbau der sogenannten „Abschalteinrichtungen“ als auch den Vertrieb der Fahrzeuge mit diesem „defeat device“ zu untersagen. Hierdurch sei es am Ende sowohl in Deutschland als auch den USA zu der Verhängung deutlich höherer Geldbußen gegen die Volkswagen AG gekommen.


    Zudem, so der Vorwurf der Anklage, habe der Konzern mit Wissen und Billigung auch des Angeschuldigten Dr. Winterkorn im November 2014 ein Softwareupdate mit Kosten von 23 Millionen Euro durchgeführt, das nutzlos war und dazu dienen sollte, den wahren Grund für die erhöhten Schadstoffwerte im Normalbetrieb der Fahrzeuge weiterhin zu verschleiern.


    Kurz zum Hintergrund:

    Für den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren sind weltweit Abgasnormen entwickelt worden. Diese Vorschriften sollen die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor schädlichen Fahrzeugabgasen schützen. Daher sind bei neuen Kraftfahrzeugen Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen festgelegt worden. Diese werden unter standardisierten Messbedingungen auf Fahrzeugprüfständen festgestellt.

    Durch die Abgasnormen untersagt ist die Nutzung sogenannter Abschalteinrichtungen (englisch : „defeat devices“), mit deren Hilfe ein Dieselfahrzeug im Prüfmodus weniger Abgase abgibt als später im normalen Fahrbetrieb des Kunden.


    Entgegen dieser Vorgaben ist in den Motorsteuergeräten der VW-Dieselmotoren vom Typ EA 189 und EA 288 (Gen 3 USA) eine Software-Funktion eingebaut worden, die einen Emissionstest erkennt und die Funktion des Systems im Testmodus in einer Weise manipuliert hat, dass die Stickoxidemissionen (NOx) im Testbetrieb stets unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte verblieben, obgleich diese im nachfolgenden Normalbetrieb der Fahrzeuge durch die Käufer die gesetzlichen Grenzwerte zum Teil sogar deutlich überstiegen. Aufgrund der manipulierten Testergebnisse sind jeweils Fahrzeuggenehmigungen durch die zuständigen (und getäuschten) Behörden erteilt worden, die in Kenntnis der wahren Emissionswerte nicht erfolgt wären.


    Die Existenz dieser illegalen Abschalteinrichtung sei in der Folge unter zeitlich und inhaltlich unterschiedlicher Mitwirkung der Angeschuldigten bewusst verschwiegen worden, um den steigenden Anforderungen an geringen Schadstoffausstoß bei Dieselfahrzeugen scheinbar zu entsprechen und VW die bestehenden Marktanteile zu erhalten bzw. diese zum Wohl des Konzerns und der Angeschuldigten selbst noch zu vergrößern. Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Dieselfahrzeuge offensiv und wahrheitswidrig als besonders schadstoffarm und umweltfreundlich beworben worden. In Deutschland, Europa und den USA wurden in den Folgejahren insgesamt 9.058.621 in Wahrheit nicht zulassungsfähige Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda in den Verkehr gebracht und verbotswidrig zum Straßenverkehr zugelassen. Die irreguläre Abschalteinrichtung sei zudem stets weiter entwickelt und verfeinert worden.


    Aufgrund der bewusst wahrheitswidrigen Behauptung, die betroffenen Dieselfahrzeuge erfüllten als „sauberster Diesel seiner Klasse“ auch die Norm Euro 6, Kategorie N, kamen Käufer jener Fahrzeuge von 2011 bis 2013 zudem in den Genuss einer befristeten Steuerbefreiung von maximal 150 Euro, die mangels Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls nicht gerechtfertigt war.


    Den Angeschuldigten wird in der Anklage insbesondere vorgeworfen, „kraft ihres überlegenen Wissens“ über die Verwendung der Abschalteinrichtung wissentlich und willentlich bewirkt zu haben, dass die Ersterwerber der Fahrzeuge bei Vertragsschluss und Kaufpreiszahlung über die Zulassungsfähigkeit getäuscht wurden und das von ihnen gekaufte Fahrzeug wesentlich weniger wert war als die vereinbarte und geschuldete Leistung.


    Die Angeschuldigten hätten in dem Bestreben gehandelt, dem Unternehmen möglichst hohe Verkaufszahlen mit einem möglichst hohen Gewinn zu verschaffen. Von dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens hing letztlich auch das Einkommen der Angeschuldigten, insbesondere deren vertraglich vorgesehene Bonuszahlung, ab.


    Der Strafrahmen des den Angeschuldigten vorgeworfenen Betruges im besonders schweren Fall (gewerbsmäßiges Handeln und das Herbeiführen eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes) beträgt sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.


    Die durch die Tat von den Angeschuldigten jeweils unrechtmäßig erlangten Bonuszahlungen sollen diesen im Strafverfahren wieder entzogen werden. Es handelt sich dabei um Beträge zwischen knapp 300 000 Euro bis hin zu knapp elf Millionen Euro.


    Das zuständige Landgericht Braunschweig wird die 692 Seiten starke Anklageschrift und den in 300 Aktenbänden mit rund 75 000 Seiten dargelegten hinreichenden Tatverdacht gegen die Angeschuldigten nunmehr prüfen, schließlich über die Zulassung der erhobenen Anklage entscheiden und im Falle der Zulassung Termine zur Hauptverhandlung bestimmen. Angesichts des außerordentlich großen Umfanges der Ermittlungen und ihrer Ergebnisse kann und wird über die Dauer dieser gerichtlichen Prüfung keine Prognose möglich sein.


    Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die übrigen 36 Beschuldigten des NOx-Verfahrens dauern an. Der Zeitpunkt ihres Abschlusses ist offen.


    Für die fünf Angeschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Es wird um Verständnis gebeten, dass über diese Mitteilung hinaus weitere Einzelheiten zu den konkreten Tatvorwürfen gegen die Angeschuldigten insgesamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Unschuldsvermutung nicht genannt werden können. Darüber hinaus würden Angaben zum genauen Inhalt der Beteiligung der neben Herrn Dr. Winterkorn angeklagten Personen geeignet sein, Schlüsse auf deren Identität zu ermöglichen.


    Den bildversendenden Medien wird am heutigen Tage um 15 Uhr in den Räumen der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Turnierstraße 1, Gelegenheit zu Kameraaufnahmen im Inhalt und Umfang dieser Pressemitteilung im Rahmen eines Statements gegeben. Ein Pressegespräch oder eine Pressekonferenz finden aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht statt.

    http://www.staatsanwaltschaft-…iesel-skandal-176101.html


    Anklage im Diesel-Skandal

    Presseinformation vom 15.04.2019


    Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach Teilabschluss ihrer Ermittlungen im NoX-Verfahren zum sogenannten „Diesel-Skandal“ Anklage gegen fünf Beschuldigte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig erhoben. Unter ihnen befindet sich auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dr. Winterkorn.


    Vorgeworfen wird den jeweils als Führungskräften eingestuften Personen eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichte Mehrzahl von Straftatbeständen, insbesondere ein besonders schwerer Fall des Betruges und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Darüber hinaus ist für einige der Angeschuldigten der für eine Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht bejaht worden, sich als Täter oder Teilnehmer wegen Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundung strafbar gemacht zu haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich auf die Zeit zwischen dem 15.11.2006 und dem 22.9.2015, die individuellen Tatzeiten der Angeschuldigten sind unterschiedlich lang.


    Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Martin Winterkorn wird tateinheitlich ein besonders schwerer Fall des Betruges, ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie eine Untreue vorgeworfen, weil er es seit dem 25.5.2014 als „Garant“ unterlassen habe, nach Kenntnis der rechtswidrigen Manipulationen an Diesel-Motoren diese gegenüber den zuständigen Behörden in Europa und den USA sowie gegenüber den Kunden offen zu legen und den weiteren Einbau der sogenannten „Abschalteinrichtungen“ als auch den Vertrieb der Fahrzeuge mit diesem „defeat device“ zu untersagen. Hierdurch sei es am Ende sowohl in Deutschland als auch den USA zu der Verhängung deutlich höherer Geldbußen gegen die Volkswagen AG gekommen.


    Zudem, so der Vorwurf der Anklage, habe der Konzern mit Wissen und Billigung auch des Angeschuldigten Dr. Winterkorn im November 2014 ein Softwareupdate mit Kosten von 23 Millionen Euro durchgeführt, das nutzlos war und dazu dienen sollte, den wahren Grund für die erhöhten Schadstoffwerte im Normalbetrieb der Fahrzeuge weiterhin zu verschleiern.


    Kurz zum Hintergrund:

    Für den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren sind weltweit Abgasnormen entwickelt worden. Diese Vorschriften sollen die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor schädlichen Fahrzeugabgasen schützen. Daher sind bei neuen Kraftfahrzeugen Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen festgelegt worden. Diese werden unter standardisierten Messbedingungen auf Fahrzeugprüfständen festgestellt.

    Durch die Abgasnormen untersagt ist die Nutzung sogenannter Abschalteinrichtungen (englisch : „defeat devices“), mit deren Hilfe ein Dieselfahrzeug im Prüfmodus weniger Abgase abgibt als später im normalen Fahrbetrieb des Kunden.


    Entgegen dieser Vorgaben ist in den Motorsteuergeräten der VW-Dieselmotoren vom Typ EA 189 und EA 288 (Gen 3 USA) eine Software-Funktion eingebaut worden, die einen Emissionstest erkennt und die Funktion des Systems im Testmodus in einer Weise manipuliert hat, dass die Stickoxidemissionen (NOx) im Testbetrieb stets unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte verblieben, obgleich diese im nachfolgenden Normalbetrieb der Fahrzeuge durch die Käufer die gesetzlichen Grenzwerte zum Teil sogar deutlich überstiegen. Aufgrund der manipulierten Testergebnisse sind jeweils Fahrzeuggenehmigungen durch die zuständigen (und getäuschten) Behörden erteilt worden, die in Kenntnis der wahren Emissionswerte nicht erfolgt wären.


    Die Existenz dieser illegalen Abschalteinrichtung sei in der Folge unter zeitlich und inhaltlich unterschiedlicher Mitwirkung der Angeschuldigten bewusst verschwiegen worden, um den steigenden Anforderungen an geringen Schadstoffausstoß bei Dieselfahrzeugen scheinbar zu entsprechen und VW die bestehenden Marktanteile zu erhalten bzw. diese zum Wohl des Konzerns und der Angeschuldigten selbst noch zu vergrößern. Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Dieselfahrzeuge offensiv und wahrheitswidrig als besonders schadstoffarm und umweltfreundlich beworben worden. In Deutschland, Europa und den USA wurden in den Folgejahren insgesamt 9.058.621 in Wahrheit nicht zulassungsfähige Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda in den Verkehr gebracht und verbotswidrig zum Straßenverkehr zugelassen. Die irreguläre Abschalteinrichtung sei zudem stets weiter entwickelt und verfeinert worden.


    Aufgrund der bewusst wahrheitswidrigen Behauptung, die betroffenen Dieselfahrzeuge erfüllten als „sauberster Diesel seiner Klasse“ auch die Norm Euro 6, Kategorie N, kamen Käufer jener Fahrzeuge von 2011 bis 2013 zudem in den Genuss einer befristeten Steuerbefreiung von maximal 150 Euro, die mangels Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls nicht gerechtfertigt war.


    Den Angeschuldigten wird in der Anklage insbesondere vorgeworfen, „kraft ihres überlegenen Wissens“ über die Verwendung der Abschalteinrichtung wissentlich und willentlich bewirkt zu haben, dass die Ersterwerber der Fahrzeuge bei Vertragsschluss und Kaufpreiszahlung über die Zulassungsfähigkeit getäuscht wurden und das von ihnen gekaufte Fahrzeug wesentlich weniger wert war als die vereinbarte und geschuldete Leistung.


    Die Angeschuldigten hätten in dem Bestreben gehandelt, dem Unternehmen möglichst hohe Verkaufszahlen mit einem möglichst hohen Gewinn zu verschaffen. Von dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens hing letztlich auch das Einkommen der Angeschuldigten, insbesondere deren vertraglich vorgesehene Bonuszahlung, ab.


    Der Strafrahmen des den Angeschuldigten vorgeworfenen Betruges im besonders schweren Fall (gewerbsmäßiges Handeln und das Herbeiführen eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes) beträgt sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.


    Die durch die Tat von den Angeschuldigten jeweils unrechtmäßig erlangten Bonuszahlungen sollen diesen im Strafverfahren wieder entzogen werden. Es handelt sich dabei um Beträge zwischen knapp 300 000 Euro bis hin zu knapp elf Millionen Euro.


    Das zuständige Landgericht Braunschweig wird die 692 Seiten starke Anklageschrift und den in 300 Aktenbänden mit rund 75 000 Seiten dargelegten hinreichenden Tatverdacht gegen die Angeschuldigten nunmehr prüfen, schließlich über die Zulassung der erhobenen Anklage entscheiden und im Falle der Zulassung Termine zur Hauptverhandlung bestimmen. Angesichts des außerordentlich großen Umfanges der Ermittlungen und ihrer Ergebnisse kann und wird über die Dauer dieser gerichtlichen Prüfung keine Prognose möglich sein.


    Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die übrigen 36 Beschuldigten des NOx-Verfahrens dauern an. Der Zeitpunkt ihres Abschlusses ist offen.


    Für die fünf Angeschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Es wird um Verständnis gebeten, dass über diese Mitteilung hinaus weitere Einzelheiten zu den konkreten Tatvorwürfen gegen die Angeschuldigten insgesamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Unschuldsvermutung nicht genannt werden können. Darüber hinaus würden Angaben zum genauen Inhalt der Beteiligung der neben Herrn Dr. Winterkorn angeklagten Personen geeignet sein, Schlüsse auf deren Identität zu ermöglichen.


    Den bildversendenden Medien wird am heutigen Tage um 15 Uhr in den Räumen der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Turnierstraße 1, Gelegenheit zu Kameraaufnahmen im Inhalt und Umfang dieser Pressemitteilung im Rahmen eines Statements gegeben. Ein Pressegespräch oder eine Pressekonferenz finden aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht statt.

    Meiner Meinung nach, ein umsichtiger Betriebsrat.


    https://www.automobil-produkti…tung-auf-e-autos-114.html


    Batterie vs Wasserstoff - Tino Böhler am 04. April 2019


    Daimler-Betriebsrat warnt vor einseitiger Ausrichtung auf E-Autos


    Daimler-Betriebsratschef Häberle in Stuttgart-Untertürkheim sieht die einseitige Konzentration auf Elektroautos in Deutschland kritisch. Daimler bietet mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge bislang nur in Kleinserie an.


    Zitat:

    Dennoch mahnt Betriebsratschef Häberle beim Ausbau der Elektromobilität zur ruhigen Hand: „Was gerade in einer Hauruck-Aktion passiert, ist das Gleiche wie bei Fukushima mit der Energiebranche“, sagt er. „Ohne Fukushima wäre Deutschland nicht so schnell aus der Atomkraft ausgestiegen. Und ohne VW und den Diesel-Skandal wäre die Autoindustrie nicht in einer solchen Geschwindigkeit getrieben, die Elektromobilität umzusetzen, die wirtschaftlich unter Umständen auch nicht gesund ist und zusätzlich die gesamtheitliche Betrachtung der Ökobilanz vernachlässigt.“