Guten Morgen,
ist man nachdem VW-Abgasbetrug nun praktisch, schon wieder vor dem nächsten VW-Abgasbetrug?
Das will das OLG Celle nun genau wissen und hat einen Beweisbeschluss erlassen.
https://www.anwalt.de/rechtsti…te-aufklaeren_181347.html
Zitat:
Jetzt will das Oberlandesgericht Celle prüfen, ob VW dem KBA alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, um zu prüfen, ob die Software zur Steuerung der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Dazu hat es am 14. Juli 2020 einen entsprechenden Beweisbeschluss erlassen (Az.: 7 U 532/18). Es geht dabei um die Klage eines Verbrauchers, der einen VW Tiguan 2.0 TDI mit dem Motor EA288 gekauft hat und nun Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung geltend macht.
Nach Ansicht des Klägers sei das KBA von VW getäuscht worden und habe nur deshalb die Typengenehmigung erteilt. Das OLG Celle will nun aufklären, ob dem KBA gegenüber das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschleiert wurde, sodass diese nicht erkannt werden konnte. Weiter soll geklärt werden, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist, die anhand von Lenkwinkel, Temperatur oder Zeit erkennt, ob sich das Fahrzeug im sogenannten Prüfmodus befindet. Damit werden auf der Prüfstand die Abgaswerte eingehalten, während dies im regulären Straßenbetrieb nicht der Fall ist.
Daher ist es wichtig laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Kommt das Oberlandesgericht Celle zu dem Ergebnis, dass der EA288 wirklich mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, hätte dies weitreichende Auswirkungen auf sämtliche Dieselskandalverfahren. Die Volkswagen AG kann sich dann nicht mehr darauf berufen, dass der EA288 sauber sei. Ebenso sollten Eigentümer sich nicht auf das Aufspielen von Updates einlassen. Schon beim Vorgängermotor vom Typ EA189 sollten die erhöhten Abgaswerte dadurch eingedämmt werden. Aber schon dabei kam es nach dem Aufspielen der Updates zu neuen Mängeln, beispielsweise einem erhöhten Spritverbrauch. Wir gehen derzeit davon aus, dass dies beim EA288 gleichermaßen auftreten wird. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer führt also über die Gerichte!“