Beiträge von SimplyClever

    Guten Morgen,


    ist man nachdem VW-Abgasbetrug nun praktisch, schon wieder vor dem nächsten VW-Abgasbetrug?

    Das will das OLG Celle nun genau wissen und hat einen Beweisbeschluss erlassen.


    kuizkzukhttps://www.anwalt.de/rechtsti…te-aufklaeren_181347.html


    Zitat:

    Jetzt will das Oberlandesgericht Celle prüfen, ob VW dem KBA alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, um zu prüfen, ob die Software zur Steuerung der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Dazu hat es am 14. Juli 2020 einen entsprechenden Beweisbeschluss erlassen (Az.: 7 U 532/18). Es geht dabei um die Klage eines Verbrauchers, der einen VW Tiguan 2.0 TDI mit dem Motor EA288 gekauft hat und nun Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung geltend macht.


    Nach Ansicht des Klägers sei das KBA von VW getäuscht worden und habe nur deshalb die Typengenehmigung erteilt. Das OLG Celle will nun aufklären, ob dem KBA gegenüber das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschleiert wurde, sodass diese nicht erkannt werden konnte. Weiter soll geklärt werden, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist, die anhand von Lenkwinkel, Temperatur oder Zeit erkennt, ob sich das Fahrzeug im sogenannten Prüfmodus befindet. Damit werden auf der Prüfstand die Abgaswerte eingehalten, während dies im regulären Straßenbetrieb nicht der Fall ist.


    Daher ist es wichtig laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Kommt das Oberlandesgericht Celle zu dem Ergebnis, dass der EA288 wirklich mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, hätte dies weitreichende Auswirkungen auf sämtliche Dieselskandalverfahren. Die Volkswagen AG kann sich dann nicht mehr darauf berufen, dass der EA288 sauber sei. Ebenso sollten Eigentümer sich nicht auf das Aufspielen von Updates einlassen. Schon beim Vorgängermotor vom Typ EA189 sollten die erhöhten Abgaswerte dadurch eingedämmt werden. Aber schon dabei kam es nach dem Aufspielen der Updates zu neuen Mängeln, beispielsweise einem erhöhten Spritverbrauch. Wir gehen derzeit davon aus, dass dies beim EA288 gleichermaßen auftreten wird. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer führt also über die Gerichte!“

    Gute Nachrichten vom OLG Frankfurt am Main (Rechskräftig)


    https://www.presseportal.de/pm/136235/4738917


    20.10.2020 – 10:41


    OLG-Urteil im Dieselskandal: VW muss Kläger zusätzlich 11.000 Euro an Unterhaltskosten zahlen


    Dreschhoff rät allen Dieselbesitzern weiterhin zur Prüfung, ob sie im Dieselskandal Schadensersatzansprüche geltend machen können. "Auch der EA288, der angeblich saubere Nachfolgemotor des EA189 aus dem Hause Volkswagen, steht unter Manipulationsverdacht. VW versuchte jüngst mit einer fragwürdigen PR-Aktion, seine Kunden hier von einem Klageversuch aufgrund angeblich mangelnder Aussichten auf Erfolg abzubringen. Aber immer mehr Gerichte sprechen beim EA288 verbraucherfreundliche Urteile aus. Die Kunden sollten sich also nicht von VW verunsichern lassen."

    5 Jahre hat der Gerichtsstandort Braunschweig die VW-Flagge hoch halten können. Das hat schon ein Geschmäckl... Das wirft für einen angeblichen Rechsstaat, schon erhebliche Fragen auf...


    https://www.rws-verlag.de/aktu…schweig-verurteilt-64993/


    Dieselskandal: Volkswagen erstmals am OLG Braunschweig verurteilt - 01.10.2020


    Potsdam, 30. September 2020. Volkswagen hat seinen Gerichtsstand in Braunschweig – nur wenige Kilometer von der Konzernzentrale in Wolfsburg entfernt. Dort verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) den Konzern im Dieselskandal nun erstmals zur Zahlung von Schadensersatz. “Das ist ein symbolträchtiges Urteil. Der Dieselskandal holt Volkswagen nach fünf Jahren endlich auch zu Hause juristisch ein. Das macht den Weg frei für Verbraucherklagen aus ganz Europa”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den Fall verantwortlich ist und insgesamt mehr als 22.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt.

    https://www.focus.de/auto/news…gewiesen_id_12366259.html


    Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Schneider?

    Trotz Kontroll-Versagen: Staat haftet nicht für Abgasskandal bei VW

    27.08.2020


    Das Landgericht Stuttgart hat mehrere Klagen zu angeblichen Amtspflichtverletzungen der deutschen Behörden im Zusammenhang mit der VW -Dieselaffäre abgewiesen. Allerdings gibt es durchaus handfeste Hinweise auf ein Kontrollversagen.


    Zitat:

    1. Überprüfung der Autohersteller

    • Die Autohersteller durften die Einhaltung der Abgas-Grenzwerte ihrer Fahrzeugflotten mit einer sogenannten CoP-Prüfung (Conformity of Production) selbst überwachen.
    • Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüfte also nicht die Fahrzeuge selbst, sondern lediglich die Prüfunterlagen der Hersteller. Dies bestätigten auch Zeugen aus dem Umweltministerium im Untersuchungsausschuss. Auch ob die tatsächlich produzierten Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen, überprüften die Hersteller selbst.
    • Dies ist insofern problematisch, als das nach Ansicht von Sachverständigen tatsächlich eine Prüfpflicht des Staates bestanden hätte. Dies erklärt auch den unbedingten Willen der Politik, jegliche Verantwortung von sich abzuschieben, um eine Staatshaftung für den Diesel-Skandal und dessen Milliarden-schwere Folgen auszuschließen.


    .....

    Und täglich grüßt das Murmeltier... Es gibt wieder mal Abgas-News aus dem VW-Konzern. Dieses mal ist der EA888 als Benziner betroffen. Die Motoren wurden auch bei Volkswagen und Audi und Cupra eingesetzt:


    https://www.kfz-betrieb.vogel.…lationsverdacht-a-957180/


    Audi: Nun stehen auch Benziner unter Manipulationsverdacht


    19.08.2020 | Autor: Christoph Seyerlein


    Vor dem Landgericht Offenburg läuft aktuell ein Verfahren gegen Audi wegen möglicher Abgasmanipulation. Dabei geht es allerdings nicht um Diesel, sondern ein Fahrzeug mit Ottomotor. Ein vom Gericht angefordertes unabhängiges Gutachten bringt den Hersteller nun offenbar in Bedrängnis.

    Fazit, würde mein Leasing für den Karoq nicht erst 2021 enden, ich würde mir sofort einen jetzigen Tiguan II bestellen/kaufen, auch weil die Preise momentan unschlagbar sind, für einen Tiguan.

    Soweit ich weiß, kann dein :) den Leasingvertrag auch vorzeitig auslösen. Ob es sich rechnet, müsstest du mal checken lassen. Dann kannst du dir sofort einen Tigaun II schnappen :;prost:

    Ahh, alles klar. Vielleicht war die Nachfrage nicht mehr da. Gibt ja glaube ich ab September wieder eine verschärfte Abgasnorm. Dann vielleicht das FL + das jammern, das es keine Auslastung gibt, damit die GroKo Kaufprämien lostritt usw...

    https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/


    Abgas­skandal: Chronik der Ereig­nisse


    19.05.2020 Nieder­lage für die Bundes­regierung und VW vor dem Ober­verwaltungs­gericht in Schleswig: Das Gericht wies den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Verurteilung zur Heraus­gabe von Behörden­informationen zur Freigabe der neuen Motorsteuerung für die VW-Skandal-Autos (s. u. 10.05.2019 und 22.08.2019) zurück. Die Verurteilung durch das Verwaltungs­gericht Schleswig ist damit rechts­kräftig. Geklagt hatte Hans Kober­stein aus der Redak­tion Frontal 21. test.de vermutet. Das ZDF wird demnächst ausführ­lich berichten. Kober­stein vermutet: Die Akten des Kraft­fahrt­bundes­amts werden belegen, dass auch die neue Motorsteuerung illegale Abschalt­einrichtungen enthält.

    Ober­verwaltungs­gericht für das Land Schleswig-Holstein,


    Beschluss vom 27.04.2020

    Aktenzeichen: 4 LA 251/19





    http://www.gesetze-rechtsprech…=L&doc.price=0.0&doc.hl=1


    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz - hier: Antrag auf Zulassung der Berufung


    Tenor
    Die Anträge der Beklagten und der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 6. Kammer – vom 25. April 2019 werden abgelehnt.

    Die Kosten des Zulassungsverfahrens werden den Beteiligten wie folgt auferlegt: Die Beklagte und die Beigeladenen tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu je einem Viertel. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

    Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


    Gründe

    1

    Der Kläger, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), begehrt Einsicht in Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes hinsichtlich der Software-Updates in Bezug auf die von den beigeladenen Automobilunternehmen genutzten Abschalteinrichtungen bei den Dieselmotoren der Baureihe EA 189. Das Verwaltungsgericht hat die Beklagte verurteilt, dem Kläger Einsicht in Unterlagen zu den Modellen VW Amarok, Audi A4, A5 und Q5 sowie Seat Exeo zu gewähren, insbesondere in jene Unterlagen, aus denen hervorgeht, was die Behörde im Fall der Bewertung des Software-Updates zu den genannten Modellen unter einer Abschalteinrichtung versteht und durch welche Bewertung welcher Änderungen der Software eine illegale Abschalteinrichtung aus Behördensicht als „entfernt“ gilt. Hiergegen wenden sich die Beklagte und die Beigeladenen mit Anträgen auf Zulassung der Berufung.

    Gute Frage djjjzhj


    das kannst du nur selbst entscheiden. Wenn du weiter VW fahren möchtest und dir dein momentaner Tiguan gut gefällt (welchen fährst du überhaupt?), dann schlag zu. Ab Anfang Juli könnte es noch eine Corona-Prämie vom "Angie" geben.


    Hole dir jetzt ein Angebot, damit du auch einen spürbaren Effekt siehst, wenn die (Kanzlerin) eventuell bis zu 3000 € für schadstoffarme Fahrzeuge (Euro 6d) "ausschüttet". Ist ja eh unsere Kohle kdsdf


    Ich bin auch gerade dabei, Angebote bei Audi-Mercedes-Cupra anzufragen, damit ich auch später sehe, falls es eine Corona-Prämie geben sollte, das die bei meinen vorhandenen Angeboten ihre "Wirkung" entfaltet :tanz:

    Finale Rechtsssprechung am BGH zur EA189 Motorengeneration von VW. Ich glaube, am 25.05.2020 wird das Urteil verkündet. Parralell dazu noch das Urteil vom EuGH in den nächsten Wochen und Volkswagen sollte hoffentlich daraus gelernt haben. Aus meiner persönlichen Sicht, wird sich diese Rechtssprechung auch bei der Nachfolgegeneration, dem EA288 von Volkswagen anwenden lassen (Abschalteinrichtung/Thermofenster)


    https://www.sueddeutsche.de/wi…-vw-gericht-bgh-1.4897635


    5. Mai 2020, 16:15 Uhr


    Ein verheerender erster Verhandlungstag für VW


    Der Bundesgerichtshof lässt Käufer von manipulierten VW-Dieselautos auf höhere Entschädigungen hoffen. Für Volkswagen könnte es noch ganz schön teuer werden.


    Zitat:

    Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärte in seinem einleitenden Vortrag zahlreiche Argumente des Autoherstellers für nicht zutreffend oder stellte diese zumindest infrage. Wichtigster Punkt: Allein durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs seien die Käufer geschädigt worden. Einen konkreten Schaden müsse man darüber hinaus nicht nachweisen. Die Argumentation von VW ist damit in ihren Grundfesten erschüttert. Reiner Hall, Anwalt des Konzerns, konstatierte: "Sie haben mir einen ordentlichen Fels in den Weg gelegt."

    Hallo, ich hatte einen Audi Q5 und habe mich für die Sammelklage eintragen lassen mit Erfolg. Audi zahlt im Vergleich 3780,- € ohne weiteren Schritte :)

    Gratuliere, damit hast du alles richtig gemacht :thumbup:


    Die Fahrzeughalter, die ein, oder mehrere von den VW-Betrugsfahrzeugen im Besitz haben, oder hatten, konnten mit einer Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz, nichts verkehrt machen.


    So bekommen diese, weingstens einen Teil ihres Wertverlust ersetzt. Der Schaden an Mensch und Natur, ist damit von VW, leider überhaupt noch nicht berücksichtigt worden.

    Bin ich froh, dass es Volkswagen, mit dem oftmals beschworenen "Kulturwandel" jetzt wirklich Ernst meint...


    https://taz.de/VW-und-die-Diesel-Massenklage/!5661324/


    VW und die Diesel-Massenklage

    Neuer Misstrauensbeweis - 18. 2. 2020


    Die VW-Führung hat immer noch nicht verstanden, welch gewaltigen Vertrauensverlust sie aufzuarbeiten hat.


    Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus: Volkswagen hat die Vergleichsverhandlungen mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen über Entschädigungen für Diesel-Opfer mit einem großen Knall platzen lassen. Der Vergleich sollte das Musterfeststellungsverfahren mit rund 460.000 Geschädigten zu einem schnellen Abschluss bringen. Doch stattdessen führt VW lieber die Gesprächspartner*innen vor.


    Nicht nur dass der Konzern sie nur durch die Presse über das Aus der Gespräche informiert – VW versucht auch, sie für das Scheitern verantwortlich zu machen, indem der Konzern ihre Anwälte als habgierig darstellt. Doch die ganze Sache zeigt vor allem eins: dass die Konzernführung noch immer nicht verstanden hat, welchen gewaltigen Vertrauensverlust das Unternehmen aufzuarbeiten hat.