Abgasskandal bei VW

  • Verzögern, Verschleiern, Vertuschen!

    In bester Ausführung einer amerikanischen Serien-Seifen-Oper.

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • https://mobil.stern.de/wirtsch…ndesrepublik-8694458.html - 04. Mai 2019


    Volkswagen: Viele wussten Bescheid - verstörende Einblicke in den größten Betrugsfall der Bundesrepublik


    Die Diesel-Affäre bei Volkswagen erschüttert die Bundesrepublik bis heute. Aussagen von Beteiligten im Betrugsskandal gewähren nun einen Blick in den irren Kosmos des VW-Konzerns.

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  • Was fahren denn jetzt schon wieder für "Dreckschleudern" von VW/Audi auf unseren Straßen herum!?


    https://www.n-tv.de/wirtschaft…sein-article21005846.html


    Sonntag, 05. Mai 2019


    Neue Abgründe in Abgasaffäre? Ex-Audi-Chef soll abgehört worden sein


    Geheime Dokumente liefern laut einem Zeitungsbericht brisante Erkenntnisse aus Telefonaten von Ex-Audi-Chef Stadler. Angeblich ließ die Staatsanwaltschaft München das Telefon wenige Tage vor seiner Verhaftung anzapfen.


    Ex-Audi-Chef Rupert Stadler steht in der Abgasaffäre weiter im Visier der Strafverfolger. Ein Grund dafür könnten geheime Telefonprotokolle aus dem vergangenen Jahr sein, die der "Bild am Sonntag" (BamS) nun vorliegen sollen. Die Dokumente zeigen demnach, wie offen Stadler und andere Top-Manager von VW und Porsche noch wenige Tage vor Stadlers Verhaftung am 18. Juni 2018 über Tricksereien gesprochen haben.



    Manager: Nicht noch bei Benzinern tricksen


    In einem Telefonat vom 8. Juni soll demnach ein hochrangiger Porsche-Manager Stadler ausdrücklich vor Abgastricks auch bei Ottomotoren gewarnt haben. Der Porsche-Mitarbeiter soll Stadler gefragt haben, ob er über eine umstrittene Funktion zur Reinigung des Ottopartikelfilters Bescheid wisse. Bei einer Aktivierung würde der Ausstoß von Stickoxiden um das bis zu Fünffache erhöht. Besonders im innerstädtischen Verkehr sei dies kritisch, zitiert das Blatt aus den Dokumenten.



    Aus Konzernkreisen hieße es allerdings, dass die Funktion eingesetzt werde und rechtlich vertretbar sei.


    ...

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  • https://www.n-tv.de/wirtschaft…n-zu-article21046538.html


    Freitag, 24. Mai 2019


    VW kündigt Revision an


    Gericht spricht Diesel-Klägern Neuwagen zu


    Erstmals urteilt ein Oberlandesgericht im Diesel-Streit zugunsten von Klägern: Sie bekommen vom Autohaus einen fabrikneuen Ersatzwagen. Volkswagen kündigt Revision an - und betont, dass das Urteil nicht richtungsweisend für die Musterfeststellungsverfahren gegen den Autobauer ist.


    .....

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  • Hat natürlich keine Relevanz bezüglich der Musterfeststellungsklage... dhhdh


    https://olgko.justiz.rlp.de/de…laessigen-abschaltvorric/ - 12.06.2019


    "Diesel-Skandal" - VW schuldet dem Käufer eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgerüstet ist, Schadensersatz; der Käufer muss sich aber einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen


    Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer hat aber durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs einen geldwerten Vorteil erlangt, um den sein Anspruch zu kürzen ist. Das hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz mit heute verkündetem Urteil entschieden (5 U 1318/18).


    Im konkreten Fall hatte der Kläger im Januar 2014 einen Pkw der Marke VW, Modell Sharan, als Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung 12.7.2012) gekauft. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 eingebaut, der nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamtes über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügt. Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin des Fahrzeugs und Motors auf Schadensersatz in Anspruch. Er hat vorgetragen, dass er den Pkw nicht gekauft hätte, wenn er vom Einbau der unzulässigen Software gewusst hätte. Er habe geglaubt, umweltbewusst zu handeln. Daher verlangt er in der Hauptsache die Erstattung des von ihm gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs. Der Kläger stützt seinen Anspruch unter anderem darauf, dass die Beklagte die Käufer mit dem Ziel der Gewinnmaximierung bewusst getäuscht und in der Folge vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (§ 826 BGB).


    Das Landgericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Eine Haftung aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wurde ausdrücklich verneint.


    Gerade das bewertet der 5. Zivilsenat anders und bejaht einen Anspruch des Klägers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.


    Die Beklagte habe dadurch, dass sie das Fahrzeug unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht habe, dem Käufer der Wahrheit zuwider vorgespiegelt, dass der Einsatz des Fahrzeuges im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig sei. Das Inverkehrbringen trage die Aussage in sich, dass der Pkw nicht nur fahren könne, sondern auch fahren dürfe. Tatsächlich bestehe jedoch durch die verwendete Steuerungssoftware die Gefahr der Betriebsuntersagung und Fahrzeugstilllegung. Die Täuschung hierüber wirke auch beim Gebrauchtwagenkauf fort, da auch bei diesem unter anderem die Herstellerangaben Grundlage der Kaufentscheidung seien. Das Vorgehen der Beklagten sei auch sittenwidrig, das heißt mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar und besonders verwerflich. Insoweit wirke sich aus, dass staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht worden seien. Das Bestreben des Käufers, durch den Kauf eines möglichst umweltschonenden Produkts einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, sei durch eine gezielte Täuschung unterlaufen worden. Angesichts der großen Zahl der manipulierten Fahrzeuge halte es der Senat auch für ausgeschlossen, dass Mitarbeiter der Beklagten in leitender Stellung (zumindest der Leiter der Entwicklungsabteilung) keine Kenntnis von den Manipulationen hatten.


    Diese Kenntnis müsse sich die Beklagte zurechnen lassen. Dem Kläger sei auch durch die Täuschung ein Schaden entstanden, da er, beeinflusst durch die Täuschung, den Kaufvertrag geschlossen habe und somit eine „ungewollte“ Verbindlichkeit eingegangen sei. Seine Erwartungen seien enttäuscht worden. Zudem stelle die drohende Stilllegung des Fahrzeugs einen Schaden dar, da die uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges hierdurch in Frage gestellt sei.


    Obwohl der Senat dem Kläger somit einen Schadensersatzanspruch zugestanden hat, hatte die Berufung nicht in vollem Umfang Erfolg. Denn der Kläger muss sich den durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges gezogenen geldwerten Vorteil anrechnen lassen. Der Senat hat daher den von der Beklagten zu erstattenden Kaufpreis um diesen Betrag gekürzt. Dabei geht der Senat von einer durchschnittlichen Laufleistung des Motors von 300.000 Kilometer aus.


    Der Senat hat die Revision gegen das Urteil zugelassen.

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  • 17.06.2019 | 18:39 Uhr


    VW fährt eine riskante Strategie


    Der Volkswagen-Konzern tut alles, um Ansprüche von Kunden und Aktionären abzuwehren. Das ist jedoch nicht ohne Risiko.


    Die Aufarbeitung des Dieselskandals kostet den Volkswagen-Konzern viel Geld. Allein für externe Berater zahlte der Autobauer bisher 1,77 Milliarden Euro. Wohl nie zuvor musste ein deutscher Industriekonzern so hohe Ausgaben für ein Wirtschaftsvergehen stemmen. Der Löwenanteil davon entfällt auf Rechtsberater. Wie hoch die Endabrechnung aussieht, hängt von VW ab.


    Zwar waren einige Ausgaben kaum zu vermeiden, etwa in den USA. Mit den dortigen Sammelklagen verdienen Klägerkanzleien enorm viel. Der Autobauer muss sich trotzdem die Frage gefallen lassen, ob alles Geld für die Anwälte gut investiert war und ob die juristische Strategie unter dem Strich sinnvoll ist.


    VW ist bekannt für ein striktes Kostenregime, etwa wenn es darum geht, die Preise der Zulieferer zu drücken oder die Marge von Händlern gering zu halten. In der Dieselaffäre ist von dieser Ausgabendisziplin nicht viel zu sehen.


    Beispiel Strafverfahren: Obwohl der Konzern offiziell immer betonte, „vollumfänglich“ mit den Staatsanwaltschaften zu kooperieren, setzte er alles daran, die Preisgabe interner Ermittlungsunterlagen zu verhindern. Bis nach Karlsruhe schickte man die hochbezahlten Spezialisten – ohne Erfolg.


    Der Konfrontationskurs trieb außerdem Bußgelder und Vermögensabschöpfungen in die Höhe: Zusammen zahlten VW, Audi und Porsche 2,35 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Bosch, von Insidern für die gute Kooperation gelobt, kam mit 90 Millionen Euro davon.


    Schwieriger gestaltet sich die Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowohl von Verbraucher- als auch von Aktionärsseite. VW engagierte Topkanzleien, deren Partner kaum unter 500 Euro pro Stunde zu haben sind. Das ändert jedoch nichts daran, dass Richter immer häufiger von „sittenwidriger Schädigung“ und „arglistiger Täuschung“ sprechen. Mit der Strategie, alle Ansprüche kategorisch zurückzuweisen, verliert VW weiter Geld – und das Vertrauen seiner Kunden.


    Mehr: Im Abgas-Skandal hat die US-Justiz Anklage gegen vier Ex-Manager von Audi erhoben.

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  • Richtig, es ist erstaunlich das diese Betrüger sich überhaupt trauen so eine Sitzung ab zu halten!

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • Und der Betrug am Kunden geht munter weiter, dass KBA schläft weiterhin den Schlaf der Beamten und

    unser Rechtssystem versagt munter weiter auf ganzer Linie!

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • https://www.heise.de/autos/art…mc=rss.autos.beitrag.atom


    Urteil: VW muss Auto mit Abgasbetrug zurücknehmen


    Kurzmeldungen 25.09.2019 12:34 Uhr


    VW muss laut einem Gerichtsurteil grundsätzlich für Autos mit dem Dieselmotor EA 189 haften, die vom Abgasbetrug betroffen sind. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises ergebe sich aus einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ durch das Unternehmen, heißt es in einer Entscheidung (Aktenzeichen 17 U 45/19) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Mittwoch (25. September 2019).

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  • STOP!

    Grundsätzlich impliziert das JEDES Gericht dieser Entscheidung folge leisten MUSS,

    dass hier ist aber "nur" ein Urteil eines OLG!


    Eine Grundsatzentscheidung kann aber nur vom BGH oder EUGH kommen!


    (Auch wenn ich das Urteil zu tiefst begrüsse!!)

    Wissenschaftler haben die zwei häufigsten Elemente in unserem Universum identifiziert ==> Wasserstoff und Blödheit!
    Doofheit ist keine Entschuldigung!

  • https://www.kfz-betrieb.vogel.…t-verlaengerung-a-872333/


    Rechtsstreits um Abgas-Affäre droht Verlängerung


    Zweifel am Beginn der Verjährungsfrist - 09.10.19


    In der Vielzahl der Urteile rund um die Abgasaffäre des Volkswagenkonzerns hat sich jüngst eine weitere, neue Sichtweise gemischt. In einem Urteil vom 19. September 2019 wies das Landgericht Trier darauf hin, dass die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus dem Kauf eines manipulierten Fahrzeugs noch gar nicht zu laufen begonnen habe. Bislang wird allgemein davon ausgegangen, dass Ansprüche höchstens bis zum 31. Dezember 2019 erhoben werden können (Az. 5 O 417/18).

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  • https://www.rbb24.de/politik/b…deutsche-umwelthilfe.html


    "Unglaublich, dass die weiterhin unsere Luft verpesten dürfen" - 18.10.19 | 18:59 Uhr


    Der Abgasexperte Axel Friedrich von der Deutschen Umwelthilfe sieht in den vom rbb aufgedeckten NOx-Daten einen Skandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt sei nun in der Pflicht, Autos die Zulassung zu entziehen, wenn sie Abgas-Grenzwerte überschreiten.

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  • https://www.boerse.de/nachrich…ruestung-deutsch-/8687009


    DGAP-News: Baumot gewinnt mit Hülpert Mobility wichtigen Partner für Pkw-Nachrüstung (deutsch)


    18.10.2019 / 07:30


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

    Baumot gewinnt mit Hülpert Mobility wichtigen Partner für Pkw-Nachrüstung


    * Kooperation mit der Hülpert Mobility Holding GmbH & Co. KG zur

    Markteinführung des BNOx-Systems in NRW vereinbart


    * Hülpert Mobility übernimmt exklusiven Vertrieb des BNOx-Systems sowie

    die Umrüstung in der Region


    * Baumot setzt damit regional orientiertes Vertriebskonzept konsequent um

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  • Es läuft wirklich vielversprechend für die Kläger :;prost:


    https://www.lto.de/recht/nachr…chaedigung-dieselskandal/


    OLG Naumburg gibt VW-Käufer Recht - 22.10.2019


    Sit­ten­wid­rige Schä­d­i­gung auch bei Gebraucht­wa­gen­kauf


    Das OLG Naumburg billigt dem Käufer eines gebrauchten VW Tiguan nun Schadensersatz zu. Der Konzern habe im Rahmen des Abgasskandals nicht nur Neuwagenkäufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.

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  • https://www.ndr.de/nachrichten…winnt-wie-oft,vw5214.html


    Stand: 24.11.2019 08:14 Uhr


    Dieselkäufer gegen VW: Wer gewinnt wie oft?


    Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen ist komplex, vielfältig, die Verfahren auf Gerichte in ganz Deutschland verstreut. Die Prozesse im Ausland kommen noch hinzu. Wie oft sprechen die Richter eigentlich betroffenen Diesel-Käufern Schadenersatz zu? Und wie oft gewinnt VW? Man sollte meinen, dass dies in Zeiten digitalisierter Information schnell herauszufinden wäre. Bestimmt gibt es eine Urteils-Liste, eine Übersicht im Internet? Nicht wirklich. Wer über die Entscheidungen in Sachen Dieselbesitzer gegen VW informiert sein will, muss sie sich Stück für Stück zusammensuchen. Michael Heese, Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, macht sich diese Mühe. Seit dem Frühjahr werden an seinem Lehrstuhl die Entscheidungen deutscher Gerichte zum Dieselskandal systematisch erhoben und ausgewertet.

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