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Pressemitteilung - Dienstag, 26.11.2019
Deutsche Umwelthilfe begrüßt Beschluss des VG Schleswig: Europäischer Gerichtshof entscheidet über Abschalteinrichtungen und über Klagerechte der Deutschen Umwelthilfe im Dieselskandal
Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für 9,9 Millionen Besitzer von Diesel-Pkw mit unwirksamer Abgasreinigung – Nach Intervention des Bundesverkehrsministeriums wurde 2017 Umweltverbänden kein Klagerecht zur Überprüfung rechtswidriger Pkw-Zulassungen gewährt – EuGH-Vorlage des VG Schleswig soll nun die Frage klären, inwieweit diese Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden gegen Unionsrecht verstößt – In der anhängigen Klage möchte die DUH die Unzulässigkeit von sogenannten Thermofenstern klären lassen – Sollte der EuGH die Klageberechtigung der DUH in dieser Sache bestätigen, könnten Millionen Software-Updates als rechtswidrig eingestuft und Hardware-Updates zwingend notwendig werden – DUH rechnet in diesem Präzedenzfall noch in 2020 mit einer Entscheidung für alle Automobilhersteller, die mit Billigung des Kraftfahrt-Bundesamtes bei winterlichen Außentemperaturen Abschalteinrichtungen verwenden